Erasmus+ Programm

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.

Programmüberblick

Informationen zu Erasmus+ finden Sie  auf den Webseiten der Europäischen Kommission und im Leitfaden der Nationalen Agentur.

Außerdem veranstaltet das International Office regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten im Rahmen von ERASMUS+.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in den Programmländern gefördert:

  • Studienaufenthalte (SMS)
  • Praktikumsaufenthalte (SMP)
  • Aufenthalte zu Lehrzwecken von Hochschulpersonal (STA)
  • Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken von Hochschulpersonal (STT)

Incomings
(SMS/SMP)

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Outgoings
(SMS/SMP)

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Personalmobilität
(STA/STT)

Mehr Infos

Das International Office weist darauf hin, dass Programmteilnehmende der Berichtspflicht unterliegen, welcher sie durch die Erstellung eines Erfahrungsberichts über Ihren Auslandsaufenthalt nachkommen.

Vertragliche Grundlage

Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

ECHE der Hochschule Ansbach

European Policy Statement

Erasmus+ Finanzierung/Fördersätze

Fördersätze Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Ab dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen Ländergruppen:

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Ländergruppe

Zielland

Förderbetrag für Studierende je Monat

Ländergruppe 1
Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

 

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

600 EUR

Ländergruppe 2
Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

 

540 EUR

 

Ländergruppe 3
Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn   540 EUR
  Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 700 EUR

 

Aufstockungsbeträge (top-ups)   

für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*:  250 EUR / Monat
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig
(Aufruf 2022 und 2023)

Alle Angaben unter Vorbehalt und entsprechend der Mittelzuweisung durch die Europäische Kommission.

 

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.

Weitere Informationen finden Programmteilnehmende im Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung.

Zero Grant-Förderung
Die Studierenden erhalten, sofern nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, den Mobilitätszuschuss für einen kürzeren Zeitraum.
Der restliche Aufenthalt wird als sogenannter Zero-Grant Zeitraum erfasst. Eine Mobilität kann auch als kompletter Zero Grant Zeitraum durchgeführt werden, d.h. die Studierenden profitieren von den Vorzügen des Erasmus+ Programms, eine finanzielle Förderung aus dem Programm findet jedoch nicht statt.

Hinweis zur Förderung von ERASMUS+ Praktika ab dem Projektjahr 2024: Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pro Mobilität jeweils nur max. 6 Monate (180 Tage). Der darüber hinausgehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 6 Monate ausbezahlt.

Fördersätze Lehr- und Personalmobilität

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Ab dem Projektjahr 2024 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für untenstehende Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Ab dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)

Zielland Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität    Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.–60. Tag der Aktivität

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

180 EUR 126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR 112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR 98 EUR
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 190 EUR 133 EUR

 

Fördersätze Personalmobilität (ST) siehe Förderraten und Aufstockungsbeträge

Fahrtkostenerstattung

Aufruf 2024

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?

  1. KA171 (Regionen 1-12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten
  2. KA131 (inkl. KA131 International)
    alle ST-Mobilitäten
  3. KA131 (inkl. KA131 International)
    Studierende, die an einer short-term Mobilität teilnehmen
  4.  KA131 International (Regionen 1–12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten
Reisedistanz         Standardreise Green Travel

10 bis 99 km

28 EUR

56 EUR

100 bis 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 bis 1.999 KM

309 EUR

417 EUR

2.000 bis 2.999 KM

395 EUR

535 EUR

3.000 bis 3.999 KM

580 EUR

785 EUR

4.000 bis 7.999 KM

1.188 EUR 1.188 EUR

8.000 KM und mehr

1.735 EUR 1.735 EUR

 

Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale?

KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14)
Studierende, die an einer innereuropäischen long-term Mobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

 

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 (0) 800 2014 020
Fax: +49 (0) 228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de

Homepage: www.eu.daad.de

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