Im Folgenden finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu Visa und Aufenthaltstiteln. Die Inhalte stammen von der Website des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) sowie des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie weitere oder detailliertere Informationen zu diesem Thema benötigen, empfehlen wir, sich direkt an diese Institutionen zu wenden.
Wer benötigt ein Visum?
Der Visa Navigator hilft Ihnen dabei, schnell und einfach das Visum zu finden, das Sie für die Einreise und den Aufenthalt
in Deutschland benötigen.
Wo beantrage ich ein nationales Visum?
Auslandsvertretung: Die entsprechenden Adressen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen zum Studentenvisum inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und kostenlose Webinare zum Thema finden Sie auf der Website von MyGermanUniversity.
Wenn Sie sich an die für Sie zuständige Botschaft wenden, sollten Sie Folgendes prüfen:
Welche erforderlichen Unterlagen muss ich beachten?
Dies ist eine Liste der Standardunterlagen, die für einen Visumantrag benötigt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Botschaft, um eine detaillierte Beschreibung der für Sie geltenden Visa-Anforderungen zu erhalten.
Ich bin in Deutschland angekommen, was sollte ich als Nächstes tun?
Zuerst müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) anmelden.
Erfahren Sie mehr ...
Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis?
Welche Unterlagen müssen berücksichtigt werden?
Bei spezifischen Fragen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis und/oder weiteren erforderlichen Unterlagen
wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.
* Vollzeitstudierende dürfen während des Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Noch Fragen bei Ihrer Ankunft?
Wenden Sie sich an das Welcome Center, um alle Fragen zu
klären, die Sie während Ihres Studiums in Ansbach haben.
Nach dem Abschluss Ihres Bachelor- oder Masterstudiums haben Sie den Status eines
Hochschulabsolventen bzw. einer Hochschulabsolventin und können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur
Jobsuche um bis zu 18 Monate verlängern.
Hinweis:
Wenn Sie eine Stelle finden, die Ihrer Qualifikation entspricht, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitnehmeraufenthaltserlaubnis) beantragen.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird für die Ausübung einer Beschäftigung erteilt, die Ihrem Hochschulabschluss entspricht.
Ich habe mich noch nicht eingeschrieben, weil ich:
Wenn dieser Fall eintritt, haben Sie den Status eines Hochschulbewerbers und benötigen ein nationales
Visum zum Zweck der Hochschulbewerbung.
Welche Nachweise benötige ich in diesem Fall?
In Einzelfällen:
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.
Hier können Sie prüfen, ob Sie ein Sperrkonto benötigen.
Sie benötigen einen Finanzierungsnachweis: in der Regel in Form einer Einzahlung auf ein Sperrkonto.
Ab dem 1. Januar 2025: 11.904 Euro pro Jahr, mit einer monatlichen Auszahlung von maximal 992 Euro (Quelle: Auswärtiges Amt).
Sie können ein Sperrkonto auch hier eröffnen: www.expatrio.com oder www.allyways.de.
Wenn Sie ein Studienkolleg besuchen müssen, haben Sie den Status eines Hochschulbewerbers und benötigen ein nationales Visum für Hochschulbewerber.
Wichtige Informationen zum Visum für Hochschulbewerber:
In diesem Fall haben Sie den Status eines Studierenden und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, ein Studentenvisum.
Voraussetzungen:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Zwecke erteilt werden:
Wichtige Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Erteilt für:
Bewerbung an einer Hochschule
Studienvorbereitende Maßnahmen, z. B. Besuch eines Studienkollegs oder eines vorbereitenden Sprachkurses (die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis sollte zwei Jahre nicht überschreiten)
Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung (Wie beim Visum müssen Nachweise über die Zulassung, ausreichende Krankenversicherung und die Finanzierung des Studiums erbracht werden.)
Besuch eines Sprachkurses ohne weitere Studienpläne
Gültigkeitsdauer: Mindestens 1 Jahr, sollte 2 Jahre nicht überschreiten. Verlängerung um mindestens 1 Jahr bis maximal 2 Jahre möglich – abhängig von ordnungsgemäßem Studienerfolg
Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf verlängert werden.
Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Wichtige Voraussetzungen für die Erteilung:
Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
International Students Coordinator
0981 4877-116 BHS 03.03.03, Brauhausstraße 15, 91522 Ansbach nach Vereinbarung carina.cuevas-lopez vCard
0981 4877-116
BHS 03.03.03, Brauhausstraße 15, 91522 Ansbach
nach Vereinbarung
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International Students Coordinator
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