Im Folgenden finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu Visa und Aufenthaltstiteln. Die Inhalte stammen von der Website des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) sowie des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie weitere oder detailliertere Informationen zu diesem Thema benötigen, empfehlen wir, sich direkt an diese Institutionen zu wenden.

Vor Ihrer Ankunft in Deutschland

Informieren Sie sich

Wer benötigt ein Visum?
Der Visa Navigator hilft Ihnen dabei, schnell und einfach das Visum zu finden, das Sie für die Einreise und den Aufenthalt
in Deutschland benötigen.

Wo beantrage ich ein nationales Visum?
Auslandsvertretung: Die entsprechenden Adressen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen zum Studentenvisum inklusive einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und kostenlose Webinare zum Thema finden Sie auf der Website von MyGermanUniversity.

Kontaktieren Sie Ihre Botschaft

Wenn Sie sich an die für Sie zuständige Botschaft wenden, sollten Sie Folgendes prüfen:

  • Aktuelle Bearbeitungszeiten für Visa (in der Regel 4–12 Wochen)
  • Erforderliche Unterlagen (können je nach Land unterschiedlich sein)
  • Wie früh Sie einen Termin buchen können
  • Ob Sie ein Sperrkonto, ein APS-Zertifikat o. Ä. benötigen

Welche erforderlichen Unterlagen muss ich beachten?

  • Antragsformulare
  • Zulassungsbescheid
  • Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Sperrkonto oder Stipendien)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • APS-Zertifikat (nur für bestimmte Länder erforderlich)

Dies ist eine Liste der Standardunterlagen, die für einen Visumantrag benötigt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Botschaft, um eine detaillierte Beschreibung der für Sie geltenden Visa-Anforderungen zu erhalten.

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland

Anmeldung in der Stadt

Ich bin in Deutschland angekommen, was sollte ich als Nächstes tun?
Zuerst müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) anmelden.
Erfahren Sie mehr ...

Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis?

  1. Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihres aktuellen Studentenvisums.
  2. Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde: Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis, bevor Ihr Visum abläuft.

Welche Unterlagen müssen berücksichtigt werden?

  • Nachweis der Zulassung/Immatrikulation an der Universität
  • Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
  • Nachweis finanzieller Mittel (Sperrkonto, Stipendium, Arbeitsvertrag*)

Bei spezifischen Fragen zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis und/oder weiteren erforderlichen Unterlagen
wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.

* Vollzeitstudierende dürfen während des Studiums bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Noch Fragen bei Ihrer Ankunft?
Wenden Sie sich an das Welcome Center, um alle Fragen zu
klären, die Sie während Ihres Studiums in Ansbach haben.

Nach dem Studienabschluss in Deutschland

Jobsuche

Nach dem Abschluss Ihres Bachelor- oder Masterstudiums haben Sie den Status eines
Hochschulabsolventen bzw. einer Hochschulabsolventin und können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur
Jobsuche um bis zu 18 Monate verlängern.

Hinweis:

  • Während dieses Zeitraums dürfen Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
  • Der gefundene Arbeitsplatz muss Ihrer hochschulischen Qualifikation entsprechen.

Job gefunden?

Wenn Sie eine Stelle finden, die Ihrer Qualifikation entspricht, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (Arbeitnehmeraufenthaltserlaubnis) beantragen.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird für die Ausübung einer Beschäftigung erteilt, die Ihrem Hochschulabschluss entspricht.

Häufige Fragen (FAQ)

Ich habe mich noch nicht eingeschrieben, was soll ich tun?

Ich habe mich noch nicht eingeschrieben, weil ich:

  • mich zunächst weiter über Studienangebote informieren möchte
  • zunächst einen Sprachkurs besuchen muss 
  • zunächst ein Studienkolleg besuchen muss

Wenn dieser Fall eintritt, haben Sie den Status eines Hochschulbewerbers und benötigen ein nationales
Visum zum Zweck der Hochschulbewerbung.

Welche Nachweise benötige ich in diesem Fall?

  • Nachweis über finanzielle Mittel
  • Nachweis einer angemessenen Krankenversicherung

In Einzelfällen:

  • Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis eventuell bereits erbrachter Studienleistungen

Was umfasst eine angemessene Krankenversicherung?

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterial, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausbehandlung
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.

Benötige ich ein Sperrkonto? Was brauche ich sonst noch?

Hier können Sie prüfen, ob Sie ein Sperrkonto benötigen.

Sie benötigen einen Finanzierungsnachweis: in der Regel in Form einer Einzahlung auf ein Sperrkonto.
Ab dem 1. Januar 2025: 11.904 Euro pro Jahr, mit einer monatlichen Auszahlung von maximal 992 Euro (Quelle: Auswärtiges Amt).

Sie können ein Sperrkonto auch hier eröffnen: www.expatrio.com oder www.allyways.de.

Ich muss ein Studienkolleg besuchen, was sollte ich wissen?

Wenn Sie ein Studienkolleg besuchen müssen, haben Sie den Status eines Hochschulbewerbers und benötigen ein nationales Visum für Hochschulbewerber.

Wichtige Informationen zum Visum für Hochschulbewerber:

  • Gültigkeit: 3 Monate
  • Verlängerung möglich: Durch die Ausländerbehörde als Aufenthaltserlaubnis für weitere 6 Monate
  • Maximale Aufenthaltsdauer: 9 Monate
  • Zweck: Der Bewerber legt die Zulassung zu einem Studiengang oder die Aufnahme in einen Deutschkurs zur Studienvorbereitung bzw. ein Studienkolleg vor

Ich wurde bereits an der Universität zugelassen. Welches Visum benötige ich?

In diesem Fall haben Sie den Status eines Studierenden und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums, ein Studentenvisum.

Voraussetzungen:

  • Zulassung oder Vorregistrierung für einen Studienplatz / eine Bewerbungsbestätigung der Universität oder des Studienkollegs, die zeigt, dass die Entscheidung über die Zulassung die persönliche Anwesenheit des Ausländers an der Hochschule erfordert Angemessene Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis der Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache – nicht erforderlich, wenn dies bereits von der Universität verlangt wurde

Welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen gibt es?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Zwecke erteilt werden:

  • Bildung: Studium, Sprachkurs, Jobsuche nach dem Studium
  • Erwerbstätigkeit: Anstellung, Selbstständigkeit und Jobsuche
  • Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • Familiengründe: Nachzug eines Kindes oder Ehegatten
  • Besondere Aufenthaltsrechte: z. B. für ehemalige Deutsche

Was sollte ich über die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wissen?

Wichtige Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Erteilt für:

Bewerbung an einer Hochschule

Studienvorbereitende Maßnahmen, z. B. Besuch eines Studienkollegs oder eines vorbereitenden Sprachkurses (die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis sollte zwei Jahre nicht überschreiten)

Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung (Wie beim Visum müssen Nachweise über die Zulassung, ausreichende Krankenversicherung und die Finanzierung des Studiums erbracht werden.)

Besuch eines Sprachkurses ohne weitere Studienpläne

Gültigkeitsdauer: Mindestens 1 Jahr, sollte 2 Jahre nicht überschreiten. Verlängerung um mindestens 1 Jahr bis maximal 2 Jahre möglich – abhängig von ordnungsgemäßem Studienerfolg

Die Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf verlängert werden.

Ab wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis erhalten?

Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Wichtige Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Der Ausländer besitzt seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • Die Existenz ist gesichert
  • Es steht genügend Wohnraum für die Person und ihre Familie zur Verfügung
  • Es wurden pflichtige oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate (5 Jahre) geleistet
  • Ausreichende Deutschkenntnisse sind vorhanden
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland liegen vor
  • Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit (bei Arbeitnehmern) besteht
  • Keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sprechen gegen die Erteilung

Ich habe an einer deutschen Universität abgeschlossen. Kann ich die Niederlassungserlaubnis früher erhalten?

Ja, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Sie haben nach dem Abschluss eine angemessene Beschäftigung
  • Sie haben pflichtige oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 24 Monate geleistet
  • Für ausländische Hochschulabsolventinnen, Hochschulabsolventen, Akademikerinnen, Akademiker und Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler öffnet die Niederlassungserlaubnis die Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthalt.

Personen Internationale Studienberatung

Carina Cuevas López

Carina Cuevas López

International Students Coordinator

0981 4877-116 BHS 03.03.03, Brauhausstraße 15, 91522 Ansbach nach Vereinbarung carina.cuevas-lopez vCard

Carina Cuevas López

Carina Cuevas López – International Students Coordinator

International Students Coordinator

Funktion

  • International Students Coordinator
  • International Office
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