Zuschüsse zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten
Die Hochschule Ansbach vergibt Stipendien an deutsche Studierende (inkl. Bildungsinländer) aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) zur Internationalisierung der Hochschulen.
Gefördert werden:
Sprachkurse können NICHT gefördert werden!
Fördermaßnahmen:
Reisekostenzuschüsse: max. 500€ (Europa) bzw. 1.000€ (außerhalb Europas)
Teilstipendien: max. 400€/Monat
Voraussetzungen:
Auswahlgremium
Der Arbeitskreis Internationalisierung entscheidet zweimal im Jahr jeweils vor Beginn des Sommer- und Wintersemesters über die Vergabe der Zuschüsse. Die Stipendiaten werden kurzfristig nach den Sitzungen informiert.
Bewerbungsfrist
1. August
Nachrückverfahren über den 1. August hinaus sind möglich, sofern Restmittel vorhanden sind.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
STMWK-Bewerbung
Für Antragssteller: Antrag
© 2025 Hochschule Ansbach