Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung müssen Sie umgehend Ihrer Krankenkasse Bescheid geben, dies der Hochschule Ansbach elektronisch zu übermitteln. Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Dies gilt ebenso bei Exmatrikulation auf Antrag und Wechsel des Studiengangs.
Informationen finden Sie unter https://www.kuvb.de/aktuelles/ - Fragen & Antworten
Falls Sie als Studierende oder Studierender während einer studienbezogenen Tätigkeit einen Unfall erleiden, sind Sie verpflichtet diesen bei der Hochschule anzuzeigen – bitte wenden Sie sich hierfür an die Ansprechpersonen des Bereichs Gebäudemanagement.
Haftung für Schäden
Die Hochschule Ansbach übernimmt keine Haftung für durch Studierende und sonstige immatrikulierte Personen verursachte Schäden. Wenn diese Personenkreise Schäden am Eigentum der Hochschule (insbes. auch in Laboren, Fernsehstudio, Tonstudio etc.) verursachen, müssen sie im Wege des Schadensersatzes hierfür aufkommen.
Eine automatische Haftpflichtversicherung besteht nicht!
Studierenden wird daher dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Meist ist auch eine Versicherung über die Eltern gegeben. Bei Labortätigkeiten u.ä. muss ggf. mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeklärt werden, ob diese für Schäden bspw. im Labor, Fernsehstudio, Tonstudio und ggf. auch für Schäden an entliehenen Gegenständen aufkommt. Andernfalls sollte eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Alle Studierenden müssen sich für jedes Semester zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung), in dem sie fristgerecht den Semesterbeitrag bezahlen. Unterbleibt die Rückmeldung, erfolgt die Exmatrikulation.
Auch während eines praktischen Studiensemesters, eines Urlaubssemesters oder der Zeit zwischen Abgabe der Abschlussarbeit und Feststellung des Abschlusses ist eine Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags notwendig.
Höhe des Studierendenwerkbeitrags
Ab Wintersemester 2024: 72 €.
Zeitraum und Form der Rückmeldung
Die Rückmeldung und Zahlung des Studierendenwerkbeitrags erfolgt über das Studierendenportal. Den Rückmeldezeitraum finden Sie verbindlich im Terminplan.
Rückerstattung
Entfällt die Beitragspflicht (z.B. durch Exmatrikulation vor Semesterbeginn), erfolgt automatisch eine Rückerstattung an Sie.
Kontakt
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich per E-Mail an rueckmeldung(at)hs-ansbach.de wenden.
Zur Erstellung eines Internationalen Studentenausweises ist für Studierende der Hochschule Ansbach das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle an der Hochschule Ansbach vorhandenen Module sind im Online-Vorlesungsverzeichnis neben den Veranstaltungen dokumentiert.
Module sind zeitlich und inhaltlich abgeschlossene, mit Leistungspunkten versehene, abprüfbare Lehreinheiten (APO).
Alle an der Hochschule Ansbach stattfindenden Lehrveranstaltungen sind im Online-Vorlesungsverzeichnis (myStundenplan PRIMUSS) dokumentiert.
Finden Sie beim jeweiligen Studiengang unterhalb des Kurzprofils.
Wenn Sie sich von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreien (Beurlaubung) lassen möchten, so müssen Sie dies form- und fristgerecht beantragen.
Form und Frist:
Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens einen Monat nach Beginn des Semesters online über das Studierendenportal zu stellen. Tritt der Beurlaubungsgrund erst danach ein und war nicht vorhersehbar, so kann der Antrag bis zum 25. Januar für das Wintersemester bzw. bis zum 10. Juli für das Sommersemester gestellt werden. Die Beurlaubung kann nur für ein Semester beantragt werden. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.
Gründe:
Der Antrag auf Beurlaubung ist zu genehmigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Studium behindern und einen rechtzeitigen Abschluss in Frage stellen. Solche Gründe sind z.B.:
Wirtschaftliche Gründe werden nicht anerkannt.
Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung
BAföG- Bezieherinnen und -bezieher sowie Stipendiatinnen/ Stipendiaten sollten sich vorab mit dem Studierendenwerken bzw. mit den Stipendiengebern in Verbindung setzen. Sofern für die zu beurlaubende Person noch Kindergeld gewährt wird, sollte vor Antragstellung Rücksprache mit der Kindergeldkasse genommen werden.
Ausländische Studierende, die nicht Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, sollten im Vorfeld der Beantragung einer Beurlaubung deren ausländerrechtliche Konsequenzen mit der zuständigen Ausländerbehörde erörtern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitten an den Studierendenservice.
Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenstatus an der Hochschule beendet.
Die Bestimmungen sind in den Hochschulsatzungen näher geregelt.
Exmatrikulation auf Antrag:
Sie können sich auf Antrag jederzeit, auch während des laufenden Semesters, von Ihrem Studium an der Hochschule abmelden.
Eine Exmatrikulation ist nur für die Zukunft möglich, frühestens zu dem Tag, an dem der Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule eingegangen ist.
Exmatrikulation von Amts wegen:
Die Exmatrikulation erfolgt automatisch, wenn insbesondere folgende Gründe vorliegen:
Ein Studienaufenthalt oder ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland gehören inzwischen zum Anforderungsprofil der meisten Führungspositionen. Interkulturelle Kompetenzen und verhandlungssichere Sprachkenntnisse lassen sich am besten bei einem längeren Auslandsaufenthalt erwerben. Dabei bekommt zunehmend eine zweite Fremdsprache neben Englisch Bedeutung für die künftige berufliche Karriere.
Nach einer Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) legen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber heutzutage größeren Wert auf Auslandserfahrung als auf kurze Studiendauer. Die Hochschule Ansbach rät deshalb den Studierenden, die Möglichkeiten zu nutzen, die schon während des Studiums angeboten werden, sei es als Studiensemester an einer Partnerhochschule oder als studienbezogenes Praktikum bei einer internationalen Firma.
Ein Studiensemester oder -jahr im Ausland erweitert nicht nur den fachlichen Horizont um eine internationale Komponente, sondern festigt und erweitert auch die Fremdsprachenkenntnisse und trägt zum Erwerb interkultureller Kompetenzen bei. Dies dient nicht zuletzt der Verbesserung der Berufsaussichten. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf das Studium zu Hause verhindert unnötige Verlängerungen der Studiendauer.
Weitere Informationen zum Auslandsstudium und Auslandspraktikum erhalten Sie auf den Seiten des International Office.
Falls sich Ihr Name (z.B. durch Heirat), Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, verwenden Sie bitte die Formulare im Studierendenportal.
Kontaktdaten können Sie dort eigenständig ändern.
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