Versicherungen

Krankenversicherung

Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung müssen Sie umgehend Ihrer Krankenkasse Bescheid geben, dies der Hochschule Ansbach elektronisch zu übermitteln. Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Dies gilt ebenso bei Exmatrikulation auf Antrag und Wechsel des Studiengangs.

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

Informationen finden Sie unter https://www.kuvb.de/aktuelles/  - Fragen & Antworten

Haftpflichtversicherung

Haftung für Schäden

Die Hochschule Ansbach übernimmt keine Haftung für durch Studierende und sonstige immatrikulierte Personen verursachte Schäden. Für durch diese Personenkreise verursachte Schäden an Eigentum der Hochschule (insbes. auch in Laboren, Fernsehstudio, Tonstudio etc.) muss der*die Schädiger*in im Wege des Schadensersatzes an die Hochschule aufkommen.

Eine automatische Haftpflichtversicherung besteht nicht!

Studierenden wird daher dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Meist ist auch eine Versicherung über die Eltern gegeben. Bei Labortätigkeiten u.ä. muss ggf. mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeklärt werden, ob diese für Schäden bspw. im Labor, Fernsehstudio, Tonstudio und ggf. auch für Schäden an entliehenen Gegenständen aufkommt. Andernfalls sollte eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Rückmeldung

Alle Studierenden müssen sich für jedes Semester zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung), in dem sie fristgerecht den Semesterbeitrag bezahlen. Unterbleibt die Rückmeldung, erfolgt die Exmatrikulation.
Auch während eines praktischen Studiensemesters, eines Urlaubssemesters oder der Zeit zwischen Abgabe der Abschlussarbeit und Feststellung des Abschlusses ist eine Rückmeldung und Zahlung des Semesterbeitrags notwendig.

Höhe des Studierendenwerkbeitrags
Ab Sommersemester 2023: 67 €.

Zeitraum und Form der Rückmeldung
Die Rückmeldung und Zahlung des Studierendenwerkbeitrags erfolgt über das Studierendenportal. Den Rückmeldezeitraum finden Sie verbindlich im Terminplan.

Rückerstattung
Entfällt die Beitragspflicht (z.B. durch Exmatrikulation vor Semesterbeginn), erfolgt automatisch eine Rückerstattung an Sie.

Kontakt
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich per E-Mail an rueckmeldung(at)hs-ansbach.de wenden.

 

Internationaler Studierendenausweis

Zur Erstellung eines Internationalen Studentenausweises ist für Studierende der Hochschule Ansbach das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zuständig.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Lehrveranstaltungen / Module

Module

Alle an der Hochschule Ansbach vorhandenen Module sind im Online-Vorlesungsverzeichnis neben den Veranstaltungen dokumentiert.

Module sind zeitlich und inhaltlich abgeschlossene, mit Leistungspunkten versehene, abprüfbare Lehreinheiten (APO).

Lehrveranstaltungen

Alle an der Hochschule Ansbach stattfindenden Lehrveranstaltungen sind im Online-Vorlesungsverzeichnis (myStundenplan PRIMUSS) dokumentiert.

Modulhandbücher zum Download

Finden Sie beim jeweiligen Studiengang unterhalb des Kurzprofils.

Beurlaubung

Wenn Sie sich von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreien (Beurlaubung) lassen möchten, so müssen Sie dies form- und fristgerecht beantragen.

Form und Frist:
Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens einen Monat nach Beginn des Semesters online über das Studierendenportal zu stellen. Tritt der Beurlaubungsgrund erst danach ein und war nicht vorhersehbar, so kann der Antrag bis zum 25. Januar für das Wintersemester bzw. bis zum 10. Juli für das Sommersemester gestellt werden. Die Beurlaubung kann nur für ein Semester beantragt werden. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.

Gründe:
Der Antrag auf Beurlaubung ist zu genehmigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Studium behindern und einen rechtzeitigen Abschluss in Frage stellen. Solche Gründe sind z.B.:

  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Pflege
  • Krankheit
  • Auslandsstudium
  • freiwilliges Praktikum
  • freiwilliger Dienst
  • Gründungsfreisemester

Wirtschaftliche Gründe werden nicht anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung

  • keine Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer Erstablegung an unserer Hochschule erbracht werden können. Ausnahmen: Mutterschutz, Elternzeit
  • Wiederholungsfristen nicht bestandener Prüfungen einzuhalten sind; Anträge auf Verlängerung der Wiederholungsfrist sind getrennt vom Antrag auf Beurlaubung zusätzlich zu stellen

BAföG- Bezieherinnen und -bezieher sowie Stipendiatinnen/ Stipendiaten sollten sich vorab mit dem Studierendenwerken bzw. mit den Stipendiengebern in Verbindung setzen. Sofern für die zu beurlaubende Person noch Kindergeld gewährt wird, sollte vor Antragstellung Rücksprache mit der Kindergeldkasse genommen werden.

Ausländische Studierende, die nicht Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, sollten im Vorfeld der Beantragung einer Beurlaubung deren ausländerrechtliche Konsequenzen mit der zuständigen Ausländerbehörde erörtern.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitten an den Studierendenservice.

Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenstatus an der Hochschule beendet.

Die Bestimmungen sind in den Hochschulsatzungen näher geregelt.

Exmatrikulation auf Antrag:

Sie können sich auf Antrag jederzeit, auch während des laufenden Semesters, von Ihrem Studium an der Hochschule abmelden.

Eine Exmatrikulation ist nur für die Zukunft möglich, frühestens zu dem Tag, an dem der Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule eingegangen ist.

  • Der Antrag auf Exmatrikulation ist online im Studierendenportal unter Angabe des Grundes zu stellen.
  • Ggf. müssen Sie Ihre Campuscard bzw. sonstige Unterlagen zurückgeben.

Exmatrikulation von Amts wegen:

Die Exmatrikulation erfolgt automatisch, wenn insbesondere folgende Gründe vorliegen:

  • Die Zahlung fälliger Gebühren und Beiträge bei der Rückmeldung wird nicht nachgewiesen.
  • Die für die Rückmeldung vorzulegende Krankenversicherungsbescheinigung wird durch eigenes Verschulden nicht eingereicht.
  • Eine erforderliche Prüfung wird endgültig nicht bestanden.
  • Missbrauch der Immatrikulation oder Rückmeldung.
  • Sonstige Gründe, die einem ordnungsgemäßen Studium entgegenstehen

Auslandsaufenthalt

Studium und Praktikum im Ausland

Ein Studienaufenthalt oder ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland gehören inzwischen zum Anforderungsprofil der meisten Führungspositionen. Interkulturelle Kompetenzen und verhandlungssichere Sprachkenntnisse lassen sich am besten bei einem längeren Auslandsaufenthalt erwerben. Dabei bekommt zunehmend eine zweite Fremdsprache neben Englisch Bedeutung für die künftige berufliche Karriere.

Nach einer Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) legen Arbeitgeber*innen heutzutage größeren Wert auf Auslandserfahrung als auf kurze Studiendauer. Die Hochschule Ansbach rät deshalb den Studierenden, die Möglichkeiten zu nutzen, die schon während des Studiums angeboten werden, sei es als Studiensemester an einer Partnerhochschule oder als studienbezogenes Praktikum bei einer internationalen Firma.

Ein Studiensemester oder -jahr im Ausland erweitert nicht nur den fachlichen Horizont um eine internationale Komponente, sondern festigt und erweitert auch die Fremdsprachenkenntnisse und trägt zum Erwerb interkultureller Kompetenzen bei. Dies dient nicht zuletzt der Verbesserung der Berufsaussichten. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf das Studium zu Hause verhindert unnötige Verlängerungen der Studiendauer.

Weitere Informationen zum Auslandsstudium und Auslandspraktikum erhalten Sie auf den Seiten des International Office.

 

Personenstandsänderung

Falls sich Ihr Name (z.B. durch Heirat), Ihr Geschlecht oder Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, verwenden Sie bitte die Formulare im Studierendenportal.

Kontaktdaten können Sie dort eigenständig ändern.