Erklärvideo – Studienplatzbewerbung
Sie haben sich bereits auf einen Studienplatz beworben? Ihre konkrete Anfrage richten Sie bitte an bewerbung.bachelor(at)hs-ansbach.de.
Konkrete Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
Alle Bewerbungsmöglichkeiten und Fristen für das kommende Semester entnehmen Sie bitte unserem Online-Bewerberportal.
Für alle Studiengänge ist eine rechtzeitige Bewerbung über das Online-Bewerberportal erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Fristen Ausschlussfristen sind. Ihre Bewerbung bzw. Ihre Unterlagen müssen daher spätestens mit Ablauf des letzten Tages der jeweiligen Frist bei uns eingegangen sein.
Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge sind i. d. R. vom
02. Mai bis 15. September (Wintersemester)
01. Dezember bis 01. März (Sommersemester)
Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge
02. Mai bis 15. Juli (Wintersemester)
01. Dezember bis 15. Januar (Sommersemester)
Nachreichfristen von Zeugnissen:
27. Juli (Wintersemester) Dies gilt nur für Zeugnisse, die nach dem 15. Juli ausgestellt wurden. Vorläufige Zeugnisse können nicht akzeptiert werden.
Nachreichfristen von Notenbescheinigungen:
15. August (Wintersemester)
01. März (Sommersemester)
Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte dem Online-Bewerberportal!
Alle benötigten Dokumente sind ausschließlich online im Bewerberportal hochzuladen. Welche Unterlagen dies sind, wird Ihnen individuell im Bewerberportal angezeigt. Wir behalten uns in Einzelfällen vor, uns ggf. Originalunterlagen vorlegen zu lassen.
Für alle Bewerbungen reichen Sie bitte ein:
Für die Immatrikulation benötigen wir einen elektronischen Krankenversicherungsnachweis, ein Passbild für die CampusCard, sowie den fälligen Studierendenwerkbeitrag.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der genannten Unterlagen nicht abschließend ist. Die einzureichenden Dokumente sind von der Art Ihres Hochschulzugangs sowie sonstiger Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen abhängig.
Wichtig: Ohne Meldung des Versicherungsstatus Ihrer Krankenkasse ist keine Immatrikulation möglich. Die Meldung der Krankenkasse erfolgt digital.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir:
Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir:
Die Unterlagen werden uns direkt von der Krankenkasse übermittelt.
Studienbewerber/innen, die aus einem Mitgliedsland der EU/EWR kommen, müssen sich ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse melden und dort Bescheid geben. Ausländische Studienbewerber/innen aus nicht EU-Mitgliedsländern müssen sich bei einer deutschen Krankenkasse melden, sich dort versichern und der Krankenkasse mitteilen, dass sie an der Hochschule Ansbach studieren möchten.
Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung, müssen Sie umgehend der aktuellen Krankenkasse mitteilen, die Neuerung an die Hochschule Ansbach weiterzugeben. Andernfalls kann das Weiterstudium versagt werden.
Wenn Sie sich für das nächste Semester neu immatrikulieren, z. B. in einen anderen Studiengang, müssen Sie den Krankenversicherungsnachweis erneut erbringen.
Das Merkblatt zur Krankenversicherung finden Sie hier.
Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) können Sie studieren. Allgemeiner Hochschulzugang bedeutet, dass sie sich auf alle Studiengänge bewerben können. Fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, dass Sie sich auf Studiengänge, die mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis fachlich verwandt sind, bewerben können.
Voraussetzungen für den allgemeinen Hochschulzugang:
o eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung nach BBiG oder HwO (z.B. Fachwirte)
o den Abschluss an einer staatlich anerkannten Fachschule (z.B. Techniker/in) oder Fachakademie (z.B. Erzieher/in)
o die bestandene Prüfung als Verwaltungsfachwirt/in oder die Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule.
Voraussetzungen für den fachgebundenen Hochschulzugang:
Sie möchten einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren? Bitte kontaktieren Sie uns: Allgemeinen Studienberatung
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/
https://studieren-ohne-abitur.de/
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht im Rahmen der Online-Bewerbung ein:
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis, Diplom) erworben haben, müssen Sie diese anerkennen lassen. Die Bewertung – Vorprüfungsdokumentation (VPD) - nimmt für uns uni-assist e.V. vor. Die VPD ersetzt eine Bewerbung an der Hochschule nicht.
Eine VPD ist ganzjährig möglich; die Bearbeitung dauert in der Regel 4–6 Wochen.
Bei Interesse können Sie selbst unverbindlich prüfen, ob ihr Abschluss zu einem Studium berechtigt. Die finale Entscheidung trifft die Hochschule:
https://anabin.kmk.org/anabin.html oder https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
Gegebenenfalls müssen Sie vor Studienbeginn die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ablegen.
Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird durchgeführt am
Studienkolleg bei den Hochschulen
des Freistaates Bayern
Friedrich-Streib-Straße 2
96450 Coburg
Tel: 09561 4270610
E-Mail: studienkolleg(at)hs-coburg.de
Ob Sie das Studienkolleg besuchen müssen, werden wir Ihnen nach der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen mitteilen.
Nach Bestehen der Feststellungsprüfung ist eine Zulassung zum Studium an einer bayerischen Hochschule möglich.
Studienbewerberinnen und -bewerber aus China (APS China), Vietnam (APS Vietnam) und Indien (APS India) müssen eine Vorprüfung der Zeugnisse bei der Akademischen Prüfstelle durchführen. Das Zertifikat ist an der Hochschule mit den weiteren Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Wenn Ihr Bildungsnachweis zu einem Studium bei uns berechtigt, müssen Sie eine Deutschprüfung bis zur Immatrikulation nachweisen.
Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen für deutschsprachige Studienangebote:
Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss im Rahmen der Bewerbung hochgeladen werden. Die Fristen entnehmen Sie bitte dem Online-Bewerberportal.
Bei fremdsprachigen Studiengängen gelten abweichende Regelungen.
In den zulassungsfreien Studiengängen sind Plätze in allen zur Bewerbung freigegebenen höheren Fachsemestern verfügbar. Zum Wintersemester sind daher in der Regel Plätze im 3., 5. und 7., zum Sommersemester im 2., 4., 6. Fachsemester verfügbar.
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen ist dies abhängig von der jeweiligen Kapazitätsauslastung (siehe Online-Bewerberportal).
Für ein höheres Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule studiert haben und Prüfungsleistungen (ECTS-Punkte) für den gewünschten Studiengang bzw. anrechnungsfähige außerhochschulische Leistungen mitbringen.
Für alle Bachelor-Studiengänge in Vollzeit müssen anerkannte/ angerechnete ECTS-Punkte in folgender Höhe für das jeweilige Semester vorliegen:
Beispiel:
Sie bewerben sich für das 3. Semester. Ihnen werden 50 ECTS-Punkte anerkannt –> Eine Zulassung ist möglich!
Die Anerkennung/ Anrechnung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS- Punkten erfolgt durch die Prüfungskommission nach der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den entsprechenden Studiengang.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht im Rahmen der Online-Bewerbung ein:
Informationen zu kooperativen Studienmöglichkeiten finden Sie hier.
Für den Studiengang Ressortjournalismus gilt: Sie müssen innerhalb der ersten beiden Fachsemester des Studiums ein Praktikum oder mehrere Praktika in der Redaktion eines aktuellen Massenmediums (insbesondere Tageszeitung, Hörfunk, TV, Online/Crossmedia, PR/Öffentlichkeitsarbeit) von insgesamt mindestens vier Wochen Dauer absolvieren. Wir empfehlen, dieses vor Beginn des Studiums zu absolvieren.
Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen muss innerhalb der ersten beiden Studienjahre ein Grundpraktikum im Gesamtumfang von 8 Wochen absolviert werden. Hier können vergleichbare Tätigkeiten, die vor dem Studium erbracht wurden, auf Antrag anerkannt werden. Der Antrag kann erst nach der Immatrikulation gestellt werden.
Ein Merkblatt zum Grundpraktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen finden Sie hier.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie HIER.
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