Erklärvideo – Studienplatzbewerbung

 

Sie haben sich bereits auf einen Studienplatz beworben? Ihre konkrete Anfrage richten Sie bitte an bewerbung.bachelor(at)hs-ansbach.de.

Konkrete Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.

Alle Bewerbungsmöglichkeiten und Fristen für das kommende Semester entnehmen Sie bitte unserem Online-Bewerberportal.

 

 

 

Bewerbungsfristen

Für alle Studiengänge ist eine rechtzeitige Bewerbung über das Online-Bewerberportal erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Fristen Ausschlussfristen sind. Ihre Bewerbung bzw. Ihre Unterlagen müssen daher spätestens mit Ablauf des letzten Tages der jeweiligen Frist bei uns eingegangen sein.

Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge
02. Mai bis 15. Juli (Wintersemester)
01. Dezember bis 15. Januar (Sommersemester)

Nachreichfristen von Zeugnissen:
27. Juli (Wintersemester) Dies gilt nur für Zeugnisse, die nach dem 15. Juli ausgestellt wurden. Vorläufige Zeugnisse können nicht akzeptiert werden.

Nachreichfristen von Notenbescheinigungen:
15. August (Wintersemester)
01. März (Sommersemester)

Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge sind i. d. R. vom
02. Mai bis 15. September (Wintersemester)
01. Dezember bis 01. März (Sommersemester)

Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte dem Online-Bewerberportal!

Einzureichende Unterlagen

Alle benötigten Dokumente sind ausschließlich online im Bewerberportal hochzuladen. Welche Unterlagen dies sind, wird Ihnen individuell im Bewerberportal angezeigt. Wir behalten uns in Einzelfällen vor, uns ggf. Originalunterlagen vorlegen zu lassen.

Für alle Bewerbungen reichen Sie bitte ein:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
  • Personalausweis
  • Lebenslauf
  • VPD und ggf. Sprachnachweise (ausschließlich für ausländische Bewerbungen)

    Für die Immatrikulation benötigen wir einen elektronischen Krankenversicherungsnachweis, ein Passbild für die CampusCard, sowie den fälligen Studierendenwerkbeitrag.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der genannten Unterlagen nicht abschließend ist. Die einzureichenden Dokumente sind von der Art Ihres Hochschulzugangs sowie sonstiger Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen abhängig.

 

Krankenversicherung

Wichtig: Ohne Meldung des Versicherungsstatus Ihrer Krankenkasse ist keine Immatrikulation möglich. Die Meldung der Krankenkasse erfolgt digital.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir:

  • eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus
  • Verständigen Sie bitte Ihre Krankenkasse, dass Sie sich an der Hochschule Ansbach immatrikulieren möchten

Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir:

  • eine elektronische Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Verständigen Sie bitte eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl, die Information über Ihren Versicherungsstatus („versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nichtversicherungspflichtig“) an die Hochschule Ansbach zu übermitteln. 

Die Unterlagen werden uns direkt von der Krankenkasse übermittelt.

Studienbewerber/innen, die aus einem Mitgliedsland der EU/EWR kommen, müssen sich ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse melden und dort Bescheid geben. Ausländische Studienbewerber/innen aus nicht EU-Mitgliedsländern müssen sich bei einer deutschen Krankenkasse melden, sich dort versichern und der Krankenkasse mitteilen, dass sie an der Hochschule Ansbach studieren möchten.

Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung, müssen Sie umgehend der aktuellen Krankenkasse mitteilen, die Neuerung an die Hochschule Ansbach weiterzugeben. Andernfalls kann das Weiterstudium versagt werden.

Wenn Sie sich für das nächste Semester neu immatrikulieren, z. B. in einen anderen Studiengang, müssen Sie den Krankenversicherungsnachweis erneut erbringen.

Das Merkblatt zur Krankenversicherung finden Sie hier.

Studieren ohne Abitur

Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) können Sie studieren. Allgemeiner Hochschulzugang bedeutet, dass sie sich auf alle Studiengänge bewerben können. Fachgebundener Hochschulzugang bedeutet, dass Sie sich auf Studiengänge, die mit Ihrer Ausbildung und Berufspraxis fachlich verwandt sind, bewerben können.

Voraussetzungen für den allgemeinen Hochschulzugang:

  • Zeugnis über z.B.

    o  eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung nach BBiG oder HwO (z.B. Fachwirte)
    o den Abschluss an einer staatlich anerkannten Fachschule (z.B. Techniker/in) oder Fachakademie (z.B. Erzieher/in)
    o die bestandene Prüfung als Verwaltungsfachwirt/in oder die Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule.

  • Beratungsgespräch bei der Allgemeinen Studienberatung innerhalb der Bewerbungsfrist

Voraussetzungen für den fachgebundenen Hochschulzugang:

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich;
  • eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  • Beratungsgespräch bei der Allgemeinen Studienberatung innerhalb der Bewerbungsfrist.
  • bestandenes zweisemestriges Probestudium (mindestens 21 ECTS)

Sie möchten einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren? Bitte kontaktieren Sie uns: Allgemeinen Studienberatung

Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/
https://studieren-ohne-abitur.de/

 

Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer

Ausländische Bildungsnachweise

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht im Rahmen der Online-Bewerbung ein:
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis, Diplom) erworben haben, müssen Sie diese anerkennen lassen. Die Bewertung – Vorprüfungsdokumentation (VPD) - nimmt für uns uni-assist e.V. vor. Die VPD ersetzt eine Bewerbung an der Hochschule nicht.
Eine VPD ist ganzjährig möglich; die Bearbeitung dauert in der Regel 4–6 Wochen.
 

Verfahren Zeugnisprüfung (VPD) durch uni-assist e.V.

  • Ihr ausländischer Schul- bzw. Bildungsabschluss (Original-Zeugnis und eine amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung) ist digital zur Bewertung bei uni-assist e.V. einzureichen (VPD).
  • Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie unter: uni-assist – Bewerbung planen
  • Für die Bearbeitung durch uni-assist e.V. wird ein Entgelt fällig, das Sie direkt an uni-assist e.V. überweisen müssen.
  • Die VPD reichen Sie bitte mit Ihren Zeugnisunterlagen im Rahmen Ihrer Bewerbung bei uns ein.

Bei Interesse können Sie selbst unverbindlich prüfen, ob ihr Abschluss zu einem Studium berechtigt. Die finale Entscheidung trifft die Hochschule:
https://anabin.kmk.org/anabin.html oder https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/

 

Hochschulzugang über Feststellungsprüfung

Gegebenenfalls müssen Sie vor Studienbeginn die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber*innen für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland ablegen.

Die Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung wird durchgeführt am

Studienkolleg bei den Hochschulen
des Freistaates Bayern
Friedrich-Streib-Straße 2
96450 Coburg

Tel: 09561 4270610
E-Mail: studienkolleg(at)hs-coburg.de

Ob Sie das Studienkolleg besuchen müssen, werden wir Ihnen nach der Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen mitteilen.

Nach Bestehen der Feststellungsprüfung ist eine Zulassung zum Studium an einer bayerischen Hochschule möglich.

 

Akademische Prüfstellen - Zertifikate

Studienbewerberinnen und -bewerber aus China (APS China), Vietnam (APS Vietnam) und Indien (APS India) müssen eine Vorprüfung der Zeugnisse bei der Akademischen Prüfstelle durchführen. Das Zertifikat ist an der Hochschule mit den weiteren Bewerbungsunterlagen einzureichen.

 

Nachweis Deutschkenntnisse

Wenn Ihr Bildungsnachweis zu einem Studium bei uns berechtigt, müssen Sie eine Deutschprüfung bis zur Immatrikulation nachweisen.

Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen für deutschsprachige Studienangebote:

  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe –
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen (DSH) mit einem Ergebnis der Niveaustufe DSH1 (B2)
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber*innen (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist
  • Das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber*innen für die Aufnahme des Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung)
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK oder HRK getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden
  • Das Große oder das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts bzw. das Goethe-Zertifikat des Goethe-Instituts mit einem Ergebnis der Niveaustufe B2
  • Die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen-und Dolmetscherinstituts München
  • Zeugnisse über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“
  • ÖSD Zertifikat C1

Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss im Rahmen der Bewerbung hochgeladen werden. Die Fristen entnehmen Sie bitte dem Online-Bewerberportal.

Bei fremdsprachigen Studiengängen gelten abweichende Regelungen.

 

Bewerbung für höhere Fachsemester

In den zulassungsfreien Studiengängen sind Plätze in allen zur Bewerbung freigegebenen höheren Fachsemestern verfügbar. Zum Wintersemester sind daher in der Regel Plätze im 3., 5. und 7., zum Sommersemester im 2., 4., 6. Fachsemester verfügbar.
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen ist dies abhängig von der jeweiligen Kapazitätsauslastung (siehe Online-Bewerberportal).

 

Voraussetzungen

Für ein höheres Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule studiert haben und Prüfungsleistungen (ECTS-Punkte) für den gewünschten Studiengang bzw. anrechnungsfähige außerhochschulische Leistungen mitbringen.
Für alle Bachelor-Studiengänge in Vollzeit müssen anerkannte/ angerechnete ECTS-Punkte in folgender Höhe für das jeweilige Semester vorliegen:

  • 2. Semester: mind. 21 ECTS
  • 3. Semester: mind. 40 ECTS
  • 4. Semester: mind. 70 ECTS
  • 5. Semester: mind. 100 ECTS
  • 6. Semester: mind. 130 ECTS
  • 7. Semester: mind. 160 ECTS

Beispiel:
Sie bewerben sich für das 3. Semester. Ihnen werden 50 ECTS-Punkte anerkannt –> Eine Zulassung ist möglich!

Die Anerkennung/ Anrechnung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS- Punkten erfolgt durch die Prüfungskommission nach der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den entsprechenden Studiengang.

 

Einzureichende Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht im Rahmen der Online-Bewerbung ein:

  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung
  • Studien- und Prüfungsordnung Ihres aktuellen Studiums
  • Auszug der Modulbeschreibung Ihres aktuellen Studiums zu der erbrachten Prüfungsleistung. (Die Modulhandbücher der Hochschule Ansbach sind auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs hinterlegt. Bitte vergleichen Sie jeweils die Modulbeschreibungen miteinander bevor Sie Ihren Antrag stellen.)
  • Exmatrikulationsbescheinigung
  • Antrag auf Anerkennung/ Anrechnung von Kompetenzen
    Anerkennung von Kompetenzen (Lernzielen) bedeutet, dass auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen bereits erbrachte Prüfungsleistungen im Hochschulbereich, aber auch außerhalb des Hochschulbereichs (Anrechnung), auf Modulteilprüfungen angerechnet werden können. Weitere Informationen zur Kompetenzanrechnung finden Sie unter dem Link Prüfung und Leistungserbringung.
  • Aktuelle Notenbestätigung
    Falls Sie im Semester vor der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen noch Prüfungsleistungen erbringen, kann eine aktualisierte Notenbestätigung nachgereicht werden bis zum:
    bis 1. März für das SoSe
    bis 15. August für das WiSe

 

>>> ZUM ANTRAG <<<

 

Kontakt bei Fragen

  • Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Fachstudienberatung Ihres Studiengangs.
  • Bei prüfungsrechtlichen Fragen zur Anrechnung, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.

 

Bewerbung für kooperative Studienmöglichkeiten

Informationen zu kooperativen Studienmöglichkeiten finden Sie hier.

Grundpraktikum

Für den Studiengang Ressortjournalismus gilt: Sie müssen innerhalb der ersten beiden Fachsemester des Studiums ein Praktikum oder mehrere Praktika in der Redaktion eines aktuellen Massenmediums (insbesondere Tageszeitung, Hörfunk, TV, Online/Crossmedia, PR/Öffentlichkeitsarbeit) von insgesamt mindestens vier Wochen Dauer absolvieren. Wir empfehlen, dieses vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen muss innerhalb der ersten beiden Studienjahre ein Grundpraktikum im Gesamtumfang von 8 Wochen absolviert werden. Hier können vergleichbare Tätigkeiten, die vor dem Studium erbracht wurden, auf Antrag anerkannt werden. Der Antrag kann erst nach der Immatrikulation gestellt werden.

Ein Merkblatt zum Grundpraktikum im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen finden Sie hier.

 

Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie HIER.