Alles rund um den Studienstart

 

Ob Sie sich für einen Bachelor-, Master- oder einen berufsbegleitenden Studiengang interessieren - hier finden Sie die wichtigsten Informationen für einen erfolgreichen Studienstart.

Alle Bewerbungsmöglichkeiten und Fristen für das kommende Semester entnehmen Sie bitte unserem Online-Bewerberportal.

Allgemeines

Immatrikulation und CampusCard

Erst durch die Immatrikulation (= Einschreibung) werden Sie Mitglied der Hochschule Ansbach und erlangen Studierendenstatus.

Wird Ihnen ein Studienplatz an der Hochschule Ansbach zugeteilt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. In diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich online immatrikulieren können.

Sind die Unterlagen nicht vollständig, kann die Immatrikulation nicht erfolgen.

Den Antrag auf Immatrikulation können Sie online bis September für das Wintersemester bzw. Anfang März für das Sommersemester durchführen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid sowie dem Online-Bewerberportal.

Die elektronische Immatrikulationsbescheinigung steht ab Semesterstart in Ihrem Hochschulaccount (Studierendenportal) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für Ihren Hochschulaccount werden nach der Immatrikulation elektronisch i.d.R. per E-Mail vor Semesterstart zur Verfügung gestellt. Ihr bisheriger Bewerbungsaccount wird zeitnah nach Semesterstart deaktiviert.

CampusCard

Die Campuscard erhalten Sie zum Semesterstart. Nähere Informationen finden Sie im Zulassungsbescheid bzw. im IT-Service Portal.

 

Beiträge

Studienbeiträge

Für unsere grundständigen Bachelorstudiengänge und weiterführenden Masterstudiengänge fallen keine Studiengebühren (d.h. 0 €) an.
 
Eine Ausnahme bilden die berufsbegleitenden Bachelor- und Masterstudiengänge. Für das berufsbegleitende Studium werden an bayerischen Hochschulen Gebühren erhoben. Diese sind so berechnet, dass sie die durch die besondere Organisationsform entstehenden zusätzlichen Kosten abdecken. Die Gebühren sind daher von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich.

Für ein Studium an der Hochschule Ansbach ist jedes Semester ein Beitrag in Höhe von 67 € zu entrichten.

Mit diesem Betrag finanziert das Studierendenwerk das Wohnheim, die Mensa und die vielen Beratungsangebote.

Wann und wie Sie den Betrag bezahlen müssen, erfahren Sie im Zulassungsbescheid.

 

Rückerstattung der Beiträge

Sollten Sie Beiträge gezahlt haben und entscheiden sich doch gegen die Immatrikulation bzw. nehmen Sie die Immatrikulation vor Semesterbeginn zurück, erhalten Sie den Beitrag automatisch durch uns zurückerstattet.

Wenn Sie zu Semesterbeginn (01.10. bzw. 15.03.) immatrikuliert sind, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

Studienfinanzierung

„Jetzt studieren – später zahlen” :Informationen zum bayerischen Studienbeitragsdarlehen finden Sie im Flyer oder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.http://www.stmwfk.bayern.de/Studienbeitraege.html

Hier finden Sie den aktuellen Studienkredit-Test: www.che-studienkredit-test.de

Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

Eine Übersicht über Stipendien finden Sie auf der Seite der Allgemeinen Studienberatung.

Monetos ist ein unabhängiges Portal mit Informationen zu verschiedensten Produkten aus dem europäischen Finanzbereich. Auf Finanzcheck können Sie  die Kreditangebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.

Bildungsfonds ist eine bankenunabhängige zinslose Förderung. Nach dem Studium wird ein fester Anteil des Bruttoeinkommens in den Fonds eingezahlt.

Der Bildungskredit richtet sich an deutsche Studierende mit bestandener Zwischenprüfung, Masterstudierende und Praktikanten unter 36 Jahren.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Studierende, die bereits besonders erfolgreich (Notendurchschnitt 1,9) eine Ausbildung absolviert haben und eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen können.

Stipendium Plus: Begabtenförderung für überdurchschnittliche, engagierte und motiviert Studierende.

Auf der Plattform mystipendium.de können Sie aus über 1240 Föderangeboten die passende Studien- und Auslandsfinanzierung finden.

Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke vergibt zinsgünstige Studienabschlussdarlehen an bedürftige Studierende.

Der festo-bildungsfonds richtet sich an technische und ingenieurwissenschaftliche Studierende.

Die Deutsche Bildungfördert als Unternehmen Studierende aller Fachrichtungen mit einer maßgeschneiderten Finanzierung und einem Online- und Veranstaltungsangebot.

Das BAFÖG-Bankdarlehen unterstützt Studierende unter 30 Jahren nach Ablauf der Regelstudienzeit oder bei Studienverlängerung.

Auf finanzier-dein-studium.de finden Sie gebündelte Informationen rund ums Thema Studienfinanzierung.

 

Informieren Sie sich auch bei Ihrer Hausbank nach einem Fianzierungsangebot!
 

Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthalts finden Sie auf den Seiten des International Office.

BAföG

Für die Hochschule Ansbach ist das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg (Geschäftsstelle Erlangen) zuständig.

Informationen zum BAföG erhalten Sie hier: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg.

Die BAföG-Antragstellung ist nun auch online möglich, hierzu gibt es eine eigene Internetseite: www.bafoeg-bayern.de

Die Termine der BAföG-Beratung werden hier bekannt gegeben.

Informationen zum BAföG finden Sie auch unter: https://www.schnellkreditcheck.de/bafoeg-ratgeber

Wohnen in Ansbach

Direkt am Campus befindet sich das Studentenwohnheim des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg. Hier können Sie sich über die Details informieren:

Studentenwohnheim Ansbach

Mietpreise und Kaution


Viele Wohnungsannocen finden Sie auch hier:

Fränkische Landeszeitung/Woche im Blick

Auch ein Blick auf den Aushang in unserer Mensa lohnt sich. Vielleicht finden Sie dort die passende WG.

Zulassungsbezogene Rechtsgrundlagen

Für Bewerbungen an bayerischen Hochschulen gilt das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), das Gesetz über Hochschulzulassung in Bayern (BayHZG) und die Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (HZV).

Zulassungszahlen
Die Hochschule Ansbach hat darüber hinaus für ihr örtliches Auswahlverfahren eine Satzung erlassen.

Qualifikationsvoraussetzungen
Möchten Sie an einer bayerischen Hochschule studieren, müssen Sie bestimmte Qualifikationen aufweisen, die in der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) festgehalten sind.

Zulassung und Immatrikulation
Die Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren enthält u.a. Vorschriften zur Zulassung und Immatrikulation.

Studien- und Prüfungsordnungen

Diese und weitere Dokumente finden sie unter Amtliche Veröffentlichungen.

Ermäßigtes Deutschlandticket

Ab wann gibt es das ermäßigte Deutschlandticket für Studierende?
Der Erwerb des Tickets ist voraussichtlich ab Mitte September für das Wintersemester 2023/24 mit Gültigkeit ab 01. Oktober möglich.

Wo und wie kann ich das Ticket erwerben?
Das Ticket ist ausschließlich online erhältlich.
Unter https://meinabo.vag.de/ finden Sie den Button für die Beantragung des ermäßigten Deutschlandtickets für Studierende.

Muss ich Unterlagen/ Nachweise von der Hochschule für das Ticket vorlegen?
Nein, Sie müssen keine Formulare ausfüllen oder Bescheinigungen vorlegen.
Der Erwerb ist nur möglich, wenn Sie als Studierende/r im Campusmanagementsystem für das entsprechende Semester rückgemeldet sind.
Ihr Studierendenstatus wird automatisiert und elektronisch bei Ticketerwerb durch die VAG verifiziert.

Für Studienanfänger/innen gilt:
Sie müssen bereits vollständig immatrikuliert und der Studierendenaccount muss aktiviert sein. Die Accounts werden zwei Wochen vor Semesterstart angelegt.
Sie erhalten per E-Mail eine Erinnerung zum Setzen eines Passworts für den Account sowie zur Beantragung der CampusCard und des vergünstigten Deutschlandtickets.

Vorlesungsteilnahme als Gast

Wenn Sie Interesse haben, an einzelnen Vorlesungen teilzunehmen, können Sie diese auch als Gast für jeweils ein Semester besuchen. Eine Teilnahme ist nur in zulassungsfreien Studiengängen möglich, wenn noch Plätze verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass reguläre Studierende Vorrang haben.

Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Der Erwerb von Zertifikaten und das Ablegen von Prüfungen ist nicht möglich.

Ob Sie an Vorlesungen in bestimmten Modulen teilnehmen können, entscheiden die jeweiligen Modulverantwortlichen. Der probeweise Besuch einer Vorlesung ist nur nach Rücksprache mit den Modulverantwortlichen möglich.

Kontakt
Bei Fragen und zur Vermittlung der richtigen Ansprechpersonen bzw. Modulverantwortlichen kontaktieren Sie bitte die Allgemeine Studienberatung.

Bei Interesse an Sprachkursen wenden Sie sich bitte direkt an das Sprachenzentrum.

Antragsunterlagen
Soweit Sie die Zusage über eine Teilnahmemöglichkeit erhalten haben, können Sie Ihren Antrag stellen.

FAQs

Hochschulzugangsberechtigung

Habe ich die Berechtigung an einer Hochschule zu studieren (HZB)?

Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Zulassungsbeschränkung, Grenznote und NC

Was heißt Zulassungsbeschränkung?

Dies bedeutet, dass nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen für einen Studiengang zur Verfügung stehen. Bewerben sich mehr Studieninteressierte als Plätze verfügbar sind, findet ein Auswahlverfahren statt. 

Was ist die Grenznote?

Die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden anhand der besten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Es gibt also keinen NC. Die Grenznoten, mit denen Sie noch einen Studienplatz erhalten können, fallen jedes Jahr unterschiedlich aus. Ob Ihre Note für die Zuteilung eines Studienplatzes ausreicht, ist also nicht verlässlich vorherzusehen. Im Portal von Hochschulstart sehen Sie während des Zulassungsverfahrens Ihr Ranking.

DOSV

Was ist das DOSV?

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) wird von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt. Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Mit dem Verfahren sollen freibleibende Studienplätze vermieden werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link „Für Studieninteressierte“ und unter www.hochschulstart.de.

Bewerbung mit ausländischem Zeugnis

Kann ich mit meinem ausländischen Schulabschluss in Deutschland studieren?

Wir arbeiten bei der Zeugnisanerkennung mit uniassist.de zusammen. Dort können Sie rechtzeitig eine Vorprüfung beantragen. Diese ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen finden Sie unter „Für Studieninteressierte – Bildungsausländer*innen“  

Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Wie viele ECTS-Punkte benötige ich, damit ich in das höhere Studiensemester aufgenommen werden kann?

Alle Informationen finden Sie unter dem Link Bewerbung Bachelor-Studiengänge

Studierendenwerkbeitrag

Wie zahle ich die Studiengebühr- bzw. den -beitrag?

Im Zulassungsbescheid finden Sie den Betrag und die Zahlmethode. Erst wenn wir Ihren Zahlungseingang erhalten haben, können wir Sie endgültig immatrikulieren. Weitere Informationen finden Sie unter Beiträge.

Bewerbung für mehrere Studiengänge

Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Ja, es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich mehrfach zu bewerben. Wählen Sie dazu jeweils den Studiengang aus, auf den Sie sich bewerben möchten. Es sind jedoch maximal 12 Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich. Eine Einschreibung ist grundsätzlich nur in einem Studiengang möglich.

Verpasste Bewerbungsfrist und Koordiniertes Nachrücken

Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst, was kann ich noch machen? Was ist das Koordinierte Nachrücken?

Sie müssen nun abwarten, ob am Ende des Verfahrens noch Studienplätze frei geblieben sind. Für unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge können Sie am Koordinierten Nachrücken des Dialogorientierten Serviceverfahrens (i.d.R. ab Ende August) teilnehmen. Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Homepage von www.hochschulstart.de. Weiterhin werden restliche Studienplätze in der Studienplatzbörse veröffentlicht. In das laufende Verfahren können Sie nicht mehr aufgenommen werden.

Einreichung von Bewerbungsunterlagen und Arbeitsproben

Muss ich Unterlagen per Post zusenden?

Es müssen keine Unterlagen per Post zugeschickt werden. Die Bewerbung erfolgt online. Die Nachweise können Sie elektronisch im Bewerberportal einreichen. Bei Fragen halten wird uns vor, die Originale einzusehen. Hierfür werden Sie jedoch durch uns kontaktiert.

Woher weiß ich, ob meine Unterlagen vollständig sind oder akzeptiert wurden?

Sie erfahren bei der Online-Bewerbung, welche Unterlagen Sie hochladen müssen. Bitte reichen Sie keine Unterlagen per Post ein. Ob Ihre Unterlagen vollständig sind, prüfen Sie bitte sorgfältig anhand der Hinweise im Online-Bewerberportal. Sie erhalten über den Bewerbungsfortschritt oder im Dokumenten-Upload des Online-Bewerberportals Informationen, ob Unterlagen akzeptiert wurden.

Soll ich bei der Bewerbung auch Arbeitsproben einreichen?

Nein, Arbeitsproben, wie z.B. Artikel, Fotos, CDs oder Mappen, werden nicht gesichtet und haben keinen Einfluss auf die Studienplatzvergabe. Bitte sparen Sie sich diese Kosten. Die einzige Ausnahme bildet der Master-Studiengang Digital Marketing.

Krankenkassenunterlagen

Welche Krankenkassenunterlagen werden benötigt?

Die Hochschule Ansbach nimmt am elektronischen Meldeverfahren teil. Nähere Informationen zur Krankenversicherung für Bachelorstudiengänge finden Sie hier, für Masterstudiengänge hier.

Benachrichtigungen zum Verfahrensstand

 Wie informiere ich mich über den Verfahrensstand und ob meine Bewerbung angekommen ist? Wieso bekomme ich keine E-Mail?

Sie bekommen von uns alle Informationen in das Online-Bewerberportal (Bewerbungsfortschritt) der Hochschule Ansbach eingestellt. Nicht in jedem Fall erhalten Sie hierüber eine elektronische Nachricht. Bitte sehen Sie daher regelmäßig im Portal nach. Im Falle einer Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten Sie von Hochschulstart.de parallel Informationen per E-Mail. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Online-Bewerbung eine gültige E-Mail-Adresse angeben.

PDF Bestätigung und Zulassungsbescheid

Was soll ich mit der PDF-Bestätigung aus der Online-Bewerbung machen?

Sie müssen nichts Weiteres damit machen. Bitte speichern Sie sich die Bestätigung als Nachweis für Ihre Unterlagen ab (z.B. zur Vorlage Familienkasse).

Was mache ich mit dem Zulassungsbescheid?

Bewahren Sie den Zulassungsbescheid gut auf, da Sie diesen ggf. als Nachweis für z.B. Behörden benötigen. Eine Zweitschrift kann die Hochschule nicht zur Verfügung stellen. Die Unterlagen werden ggf. nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Zurückweisung von Bewerbungsdokumenten (z.B. Zeugnis)

Wieso wird ein Dokument online zurückgewiesen?

Bei zurückgewiesenen Dokumenten befindet sich immer auch eine Begründung, z.B. wenn ein falsches Dokument eingereicht wurde. Die Begründung ist unter dem Fragezeichen im Dokumentenupload des Bewerberportals hinterlegt.

Nachreichen von Unterlagen nach Bewerbung

Können auch nach der Bewerbung noch Dokumente im Bewerberportal hochgeladen werden?

Sie können Ihre Bewerbung absenden und später die notwendigen Dokumente nachreichen. Bitte beachten Sie jedoch die Fristen, zu denen die Dokumente der Hochschule vorliegen müssen.

Fehler in der Online Bewerbung

Ich habe meine Online-Bewerbung abgeschickt, jetzt komme ich aber nicht mehr auf die Daten?

Auf der Bewerbungsübersicht können Sie Ihren Antrag als PDF-Datei nochmals aufrufen. Daten können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Kontaktieren Sie uns bei Bachelorstudiengänge unter bewerbung.bachelor(at)hs-ansbach.de, bei Masterstudiengängenunter bewerbung.master(at)hs-ansbach.de.

Wie korrigiere ich fehlerhaft Angaben oder hochgeladene Dokumente?

Solange Sie noch keine Bewerbung abgeschickt haben, können Sie Ihre Angaben/Dokumente selbst ändern. Sollten Sie nach dem Absenden Ihres Bewerbungsantrags noch Fehler feststellen, informieren Sie uns bitte. Bitte senden Sie uns keine Dokumente zu, sondern teilen uns die fehlerhaften Daten/Dokumente mit. Dokumente müssen nach Zurückweisung von Ihnen erneut hochgeladen werden. Kontaktieren Sie uns bei Bachelorstudiengänge unter bewerbung.bachelor(at)hs-ansbach.de, bei Masterstudiengängen unter bewerbung.master(at)hs-ansbach.de.

Ich kann meine Dokumente/Bilder nicht hochladen.

Stellen Sie sicher, dass die Dokumente/Bilder die vorgeschriebenen Dateiformate (PDF oder JPG) haben und die zulässigen Dateigrößen (max. 6MB) nicht überschritten wurden. Alternativ versuchen Sie es bitte über einen anderen Browser.

Studienplatz ablehnen bzw. zurückgeben

Was muss ich tun, wenn ich das Studium nicht aufnehmen möchte?

Bitte stellen Sie in diesem Fall keinen Antrag auf Immatrikulation. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beachten Sie bitte die Vorgaben von hochschulstart.de. Sollten Sie eine Immatrikulation bereits beantragt haben bzw. bereits ordentlich immatrikuliert sein, ist eine Rückgabe des Studienplatzes unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Kontaktieren Sie bitte den Studierendenservice frühzeitig.

Immatrikulation (Einschreibung)

Wie erfolgt die Einschreibung und auf was muss ich achten?

Die Immatrikulation (Einschreibung) erfolgt online. Diese beantragen Sie über den entsprechenden Button im Online- Bewerberportal der Hochschule. Bitte achten Sie auf die verbindlichen Fristen. Prüfen Sie, ob alle Unterlagen eingereicht sind. Falls alle Unterlagen vollständig, die Beiträge/ Gebühren gezahlt wurden und die Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt seitens der Hochschule die abschließende Immatrikulation. Sie erhalten hierüber elektronisch eine Bestätigung. Beachten Sie, dass Sie sich grundsätzlich nur für einen Studiengang einschreiben können. Weitere Informationen finden Sie unter Immatrikulation und Campuscard.