Ein Studium mit Kind zu meistern, kann sich nach einer großen Herausforderung anfühlen. Die Hochschule Ansbach unterstützt Studierende dabei, die vielfältigen Aufgaben im Studium und in der Familie vereinbaren zu können. Auch für studieninteressierte Eltern möchten wir umfangreiche Informationen und Beratung anbieten.

Wir wollen gute Rahmenbedingungen schaffen, die die Vereinbarkeit von Studium und Kind erleichtern.

In den folgenden Checklisten erhalten Sie erste Informationen.

Checklisten

Familienportal- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.familienplanung.de

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat spezielle Informationen in Zeiten von Corona unter dem folgenden Link zusammengestellt. 

 

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zu folgenden Themen:

Mutterschutz

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen, um die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes im Studium, während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen.

Der Mutterschutz für Studentinnen umfasst folgende gesetzliche Regelungen

  • Die Mutterschutzfrist gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
    (in Sonderfällen 12 Wochen)
  • Während der Schutzfrist gilt ein relatives Prüfungs- und Teilnahmeverbot: Studentinnen sind in dieser Zeit von Prüfungen und Veranstaltungen ausgeschlossen. Auf Ihren eigenen (schriftlichen) Wunsch können Sie in der Schutzfrist vor und nach der Entbindung aber dennoch teilnehmen. Sie können Ihre Einwilligung zur Teilnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
  • Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit (erste 12 Monate nach der Geburt) haben Studentinnen das Recht, sich für Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen und zum Stillen des Kindes freistellen zu lassen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen. 
  • Regelungen für Prüfungen
    Nachteile sollen aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder der Stillzeit nicht entstehen bzw. diese sollen ausgeglichen werden. Ein Widerruf der Erklärung gegenüber der Hochschule, das Studium trotz Mutterschutz fortsetzen zu wollen, ist nur vor der Prüfung möglich. Bei Abbruch von Prüfungen gelten die allgemeinen Regelungen der Hochschulen in deren Prüfungsordnungen, analog bei einer Erkrankung.

 

Ausnahmen von Beschäftigungs-/Ausbildungsverbot für Studentinnen

  • Besuch der Ausbildungsstätte zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr ist möglich, wenn:
    a) der Wunsch ausdrücklich gegenüber der Hochschule erklärt wird
    b) die Teilnahme für die Ausbildung erforderlich ist
    c) keine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit entsteht
  • Besuch der Ausbildungsstätte an Sonn‐ und Feiertagen ist möglich, wenn:
    a) der Wunsch ausdrücklich gegenüber der Hochschule erklärt wird
    b) die Teilnahme für die Ausbildung erforderlich ist
    c) keine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit entsteht und ein Ersatzruhetag nach mindestens 11-stündiger Nachtruhe dafür eingeräumt wird

Der Widerruf einer Erklärung zur Nacht‐, Sonn‐ und Feiertagsarbeit /‐studium ist jederzeit möglich – aber nur für die Zukunft.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht die Schwangerschaft gegenüber der Hochschule zu melden. Die Meldung ist jedoch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Regelungen. Um ihre Schwangerschaft gegenüber der Hochschule anzuzeigen, wenden Sie sich bitte an das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity.

Das Mutterschutzgesetz zum Nachlesen:
Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet - Mutterschutzgesetz 2018

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz

 

     

     

    Finanzierung

    Eine ausführliche Auflistung der Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende mit Kind finden Sie unter „Studis online“: Finanztipps: Studieren mit Kind.

    Zusammengefasst bieten sich Ihnen diese Möglichkeiten:

    1. Elterngeld und ElterngeldPlus
    2. Kindergeld
    3. BAföG und Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG
    4. Unterhaltsvorschuss
    5. Kinderzuschlag
    6. Kinderbetreuungskosten
    7. Schulbedarfspaket
    8. Anderes: Mehrbedarf, Mutterschaftsgeld, Bundesstiftung Mutter und Kind

     

    Bayerisches Familiengeld

    Das bayerische Familiengeld erhalten alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Es ist unabhängig von dem Elterngeldbezug, beeinflusst dieses also nicht. Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

    Anspruch auf Familiengeld hat, wer

    • seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern hat,
    • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und
    • dieses Kind selbst erzieht und für eine förderliche frühkindliche Betreuung des Kindes sorgt.

    Weitere Informationen finden Sie unter: ZBFS Zentrum Bayern Familie und Soziales

     

    Weitere Informationen zu finanziellen Hilfen erhalten Sie unter den folgenden Links:

    Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt
    Checkliste Informationen für Schwangere und junge Familien

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Leitfaden zum Mutterschutz

     

     

    Familienfreundliche Hochschulumgebung

    Hauptcampusplan Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit

    Für Eltern, Ältere und Personen mit diversen Beeinträchtigungen steht ein Lageplan des Hauptcampus der Hochschule Ansbach im Pdf-Format mit Angabe der familienfreundlichen und barrierefreien Einrichtungen (Eltern-Kind-Zimmer, Wickelmöglichkeiten, Aufzüge, elektrische Türöffner...) zur Verfügung.

    Sollten sich Fragen oder Anregungen aus dem Plan ergeben nehmen Sie gerne mit dem Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity Kontakt auf.
    E-Mail: familie(at)hs-ansbach.de

     

    Eltern-Kind-Zimmer mit Wickelmöglichkeit

    Gebäude 92, EG, Raum 15 (92.0.15)

    Es bietet:

    • Platz zum Wickeln und Stillen
    • Beschäftigungsmöglichkeiten für Babys und Kleinkinder
    • einen Ort zum Verweilen für Eltern mit kleinen Kindern.

    Hier ein kleiner Eindruck zur Räumlichkeit über den nachfolgenden Link: Eltern-Kind-Zimmer

    Im Zimmer befindet sich auch die KidsBox, eine Art mobiles Kinderzimmer, die gerne an den eigenen Arbeits- oder Lernplatz mitgenommen werden kann. Einen kleinen Einblick über den Inhalt der KidsBox erhalten Sie über den nachfolgenden Link: KidsBox

     

    Wickeln

    Wickelmöglichkeiten befinden sich außerdem in den geräumigen und täglich gereinigten barrierefreien Toiletten:

    • Gebäude 92 EG (92.0.8)
    • Gebäude 51 EG Ost (51.0.16)
    • Gebäude 50 1. OG Ost (50.1.13)
    • Gebäude 54 EG (54.0.3)
    • Bibliothek (Gebäude 70)
    • Mensa (87.0.15)

     

    Essen

    In der Mensa stehen Hochstühle für unsere jüngsten Mensabesucher bereit. Eine Kindertellerkarte (kostenlose Zugabe zum Elternessen für Kinder unter 10 Jahren) kann beantragt werden.

     

    Kinderecke in der Hochschulbibliothek

    Für Kinder, die sich unter der Aufsicht ihrer Eltern in der Hochschulbibliothek aufhalten, stehen in der Kinderecke Bücher und Spielsachen zur Beschäftigung bereit. Eine Wickelmöglichkeit finden Sie in den nahegelegenen Toiletten der Hochschulbibliothek.

     

    Eltern-Kind-Parkplatz

    Wenden Sie sich bitte an das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity 0981-4877-503 und familie(at)hs-ansbach.de.

     

    Welcome-Paket

    Die Hochschule hat für unsere frischgebackenen Eltern eine kleine Überraschung!
    Studierende Eltern können sie sich nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde im Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity abholen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin.
    (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professorinnen und Professoren kontaktieren bitte die Personalabteilung.)

     

    Kindermitbringtag

    Das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity organisiert seit 2022 jedes Jahr am schulfreien Buß- und Bettag einen Kindermitbringtag für Kinder von Hochschulangehörigen. Das Angebot gilt für Kinder im Grundschulalter und soll eventuelle Betreuungslücken am schulfreien jedoch nicht arbeitsfreien Buß- und Bettag schließen.

    Kindermitbringtag 2023:

    Am 22.11.2023 fand der zweite Kindermitbringtag an der Hochschiel Ansbach statt. 11 Kinder von Mitarbeitenden nahmen teil.
    Für die Kinder stand eine Entdeckungstour durch Ansbach auf dem Plan. Alexander Biernoth, ein Stadtführer und bekannter Historiker von Ansbach, brachte den Kindern die Geschichte der Stadt in einem Spaziergang mit einem Abstecher in die marktgräfliche Gruft unter der Kirche Sankt Gumbertus und einem Besuch des Marktgrafenmuseums kindgerecht näher. Im Anschluss ging es musikalisch weiter. Der junge Regionalkantor Thorsten Rascher brachte den Kindern in der Kirche Sankt Ludwig die Königin der Instrumente, die Orgel, näher. Nach einer kurzen Einführung am Instrument durften die Kinder dann auch mal selbst ordentlich in die Tasten hauen.
    Der gelungene Tag endete mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Mensa. Die Kinder und auch die Mitarbeiterinnen des Büros für Familie, Chancengleichheit und Diversity verlebten einen gelungenen Vormittag.

     

    Kinderbetreuung

    Es besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch das Mütterzentrum "Miteinander", das direkt neben dem Campus im Brückencenter untergebracht ist. Dort ist eine individuelle und sehr flexible Betreuungszeit buchbar. Das Mütterzentrum ist ein eingetragener Verein. Die Hochschule ist gerne bereit, den Vereinsbeitrag im Mütterzentrum „Miteinander“ finanziell zu unterstützen. Beantragen sie hierfür einen Zuschuss zum Vereinsbeitrag. Als Vereinsmitglied sind die Kostenbeiträge für die Betreuung deutlich niedriger.

    Der Zuschuss kann beim Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity (familie(at)hs-ansbach.de) beantragt werden,
    nähere Informationen zum Mütterzentrum finden Sie hier: Muetterzentrum Ansbach.

    Auskunft über weitere Betreuungsmöglichkeiten finden Sie unter:

     

    Veranstaltungen für Familien

    Wir bieten regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für Familien an der Hochschule Ansbach an.

    Im Wintersemester 2023/ 24 finden folgende Veranstaltungen statt:

    • 22.11.2023: Kindermitbringtag an der Hochschule Ansbach
      Das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity organisiert seit 2022 jedes Jahr am schulfreien Buß- und Bettag einen Kindermitbringtag für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden. Das Angebot gilt für Kinder im Grundschulalter und soll eventuelle Betreuungslücken am schulfreien jedoch nicht arbeitsfreien Buß- und Bettag schließen. In diesem Jahr werden die Kinder die marktgräfliche Gruft und das Marktgrafenmuseum besuchen. Weiterhin wird ihnen in der Kirche Sabkt Ludwig die Königin der Instrumente, die Orgel erklärt.
      Anmeldung bis zum 15.11.2023 unter: familie(at)hs-ansbach.de
    • 06.12.2023, 15.00-17.00 Uhr: Adventstreff für Familien an der Hochschule Ansbach
      Die Eltern können sich bei Weihnachtsgebäck und Punsch austauschen, die Kinder können spielen, basteln und einfach Spaß haben.
      Passend zum Nikolaustag erwartet jedes Kind eine kleine Überraschung!
      Anmeldung bis zum 29.11.2023 unter::familie(at)hs-ansbach.de

    Im Sommersemester 2023 fanden folgende Veranstaltungen statt:

    • 18.04.2023: Kurs Erste-Hilfe am Kind
      Der Kurs war für alle Hochschulangehörigen, die regelmäßig Kinder unterschiedlichen Alters betreuen wie (werdende) Eltern, Großeltern, Babysitter, Geschwister etc. offen. Ziel war es, dass die Teilnehmenden viel Wissen mitnehmen und mit einem sicheren Gefühl im Bereich Kindernotfälle nach Hause gehen konnten.

    Netzwerke

    Das Büro arbeitet mit verschiedenen Beratungsstellen und Netzwerkpartnern zusammen, um ein möglichst umfassendes Angebot an Beratung und Unterstützung anbieten zu können.

    Weitere Beratungsstellen:

    Mütterzentrum Ansbach

    Koki-Netzwerk frühe Kindheit Landkreis Ansbach

    Bündnis Familie Landkreis Ansbach

    Netzwerk Bayrische Familienservicestellen der Hochschulen

     

    Weitere Beratungsangebote und Anlaufstellen

     

    In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Hinweise und Informationen.

    Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit:
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, EltergeldPlus und Partnerschaftsbonus

    Kindertagespflege:
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindertagespflege: die familiennahe Alternative-Ein Leitfaden für Eltern

    Studierendenwerk Nürnberg Erlangen:
    Werkswelt, Studieren mit Kind

     

     

    In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Informationen zur Beratung.

    Sozialatlas Stadt Ansbach:
    Stadt Ansbach: Ansbacher Sozialatlas

    Schwangerenberatung Ansbach:
    Landkreis Ansbach: Leben im Landkreis- Schwangerenberatung

    Schwangerschaftsberatung:
    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Schwanger in Bayern- Infos und Beratung für Schwangere und Familien

    Schwangerschaftsberatung Diakonie Ansbach:
    Diakonie Ansbach: staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen

    Amt für Familie und Jugend – Ansprechpartner und Telefonnummern:
    Stadt Ansbach: Amt für Familie und Jugend- Wegweiser Adressen und Telefonnummern

     

     

     

    Elterngruppe

    Elterntreff „Treffpunkt Studieren mit Kind“

    Einmal pro Semester trifft sich die Elterngruppe der Hochschule im „Offenen Treff” des Mütterzentrums in Ansbach zum Frühstück. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag pro Person wird das Essen vom Mütterzentrum gestellt. Für mitgebrachte Kinder stehen Hochstühle, Wickeltisch und Spielzeug zur Verfügung. Der persönliche Austausch und die Gemeinschaft mit anderen Eltern wurden von den bisherigen Teilnehmern als sehr wertvoll empfunden.

    Registrierung Elterngruppe

    Hier können Sie sich für die Elterngruppe registrieren:

    Personen

    Dunja Zöller, M.Sc.

    Dunja Zöller, M.Sc. –

    Funktionen:

    • Mitarbeiterin Bereich Beratung: Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity
    • Antidiskriminierungsbeauftragte
    • Gleichstellungsbeauftragte
    Total E-Quality Prädikat