Die Vorbereitung auf ein Auslandsstudium ist ein umfangreicher Prozess, der viel Zeit und Recherche-Arbeit in Anspruch nimmt. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Diese Informationen richten sich an Studierende, die ihr gesamtes Studium an der Hochschule Ansbach absolvieren möchten (degree-seeking students). Informationen für Austauschstudierende finden Sie hier.

Beratungsangebot für junge Zugewanderte

Studienberatung und Förderung von studienvorbereitenden Maßnahmen für studieninteressierte Zugewanderte

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule beim CJD Nürnberg
www.bildungsberatung-gfh.de

Online-Beratung JMD4You des Jugendmigrationsdienstes – Förderung der Integration junger Menschen

JMD4YOU ermöglicht:

  • schnelle und individuelle Antworten auf Fragen rund um das Ankommen und Leben in
  • Deutschland
  • Live-Chat oder Mailberatung
  • Vermeidung von zeit- und kostenintensiven Anfahrten
  • Beratung in mehreren Sprachen durch erfahrene Berater*innen

JMD4YOU ist:

  • kostenlos
  • sicher
  • anonym
  • ortsunabhängig

Weitere Informationen:
www.jmd4you.de
www.jugendmigrationsdienste.de

 

Corona-Virus

Im Bundesland Bayern gilt seit dem 18. Januar 2021 eine FFP2-Masken-Pflicht. Lebensmittelgeschäfte sind geöffnet, sonstige Geschäfte orientieren sich an den Grenzwerten (Stand 04/2021).

Auf den folgenden Seiten können Sie sich über das aktuelle Geschehen (Regeln, Einschränkungen, Zahlen etc.) bezüglich des Corona-Virus informieren:

FAQs der Hochschule Ansbach zum Thema Corona-Virus

Infoportal des Bundesministeriums für Gesundheit

Aktuelle Informationen und Inzidenzwerte in Ansbach

Corona-Virus SARS-CoV-2 in Bayern

Corona-Virus SARS-CoV-2 in Bayern – Assistenz auf Englisch

Informationen über das Corona-Virus in anderen Sprachen

 

Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Bitte senden Sie uns im Notfall oder bei Fragen eine E-Mail. Wenn Sie möchten, dass wir Sie zurückrufen, geben Sie bitte eine Telefonnummer an.

 

Vorbereitung und Bewerbung

Wenn Sie Ihren Abschluss im EU- oder Nicht-EU-Ausland erworben haben, müssen Sie bei Ihrer Bewerbung einige zusätzliche Punkte beachten:

  1. Ist mein Abschluss gleichwertig einer Hochschulzugangsberechtigung?
  2. Muss ich die Feststellungsprüfung des Studienkollegs ablegen, um studieren zu können?
  3. Mit wie vielen ECTS-Punkten habe ich mein Studium abgeschlossen? (Wenn Sie bereits studiert haben.)
  4. Welche Abschlussnote habe ich (umgerechnet in das deutsche Notensystem)?

Eine allgemeine Auskunft über die Bildungsmöglichkeiten in Deutschland mit ausländischen Zeugnissen bietet Ihnen anabin – das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

Zu Ihrer Bewerbung ist eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist e.V. sowie ein Deutschnachweis zwingend erforderlich. Für ein deutschsprachiges Studium benötigen Sie Deutschkenntnisse, die mind. einem B2-Niveau entsprechen. Für englischsprachige Studiengänge müssen Sie grundsätzlich das A1-Niveau mit einem Zertifikat abgeschlossen haben (bei den jeweiligen Studiengängen kann es zu Ausnahmen kommen). Auf dem Portal von uni-assist können Sie sich ebenfalls darüber informieren, wie Ihre ausländischen Zeugnisse zu bewerten sind.

Mehr Informationen zur Beantragung der Vorprüfungsdokumentation sowie zu den anerkannten Sprachzertifikaten finden Sie hier. Dieser Bewerbungsprozess bezieht sich ebenfalls auf die Master-Studiengänge.

Auf der Seite für Studieninteressierte finden Sie alles rund um das Thema Bewerbung. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Bewerbung mit zeitlichem Vorlauf, da Sie außer dem Studium zusätzlich Ihren Auslandsaufenthalt planen müssen.

Die Bewerbung läuft ausschließlich online, über das hochschuleigene Bewerberportal ab (Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge laufen zusätzlich über hochschulstart.de). Bitte schicken Sie uns deswegen keine Unterlagen per E-Mail oder Post. Das Bewerberportal PRIMUSS finden Sie hier.

Wichtige Anmerkung zu PRIMUSS: Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Bewerbung abzuschicken. Eine Registrierung bei PRIMUSS ohne das Abschicken Ihrer Bewerbung ist für eine Bewerbung nicht ausreichend.

Krankenversicherung

Sie haben sich erfolgreich beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten. Außer der Überweisung des Studentenwerksbeitrages müssen Sie ebenfalls eine Bescheinigung über ausreichende Krankenversicherung einreichen. Eine gültige Krankenversicherung ist die Voraussetzung dafür, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu dürfen.

Studierende aus EU-Ländern, die über eine europäische Krankenversicherungskarte verfügen, und Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland eine Krankenversicherung für Deutschland abgeschlossen haben, müssen Ihren Versicherungsnachweis von einem Versicherungsunternehmen in Deutschland prüfen lassen. Bestenfalls erhalten Sie anschließend eine Bescheinigung über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, die Sie bei Ihrer Immatrikulation an der Hochschule Ansbach einreichen können. Haben Sie in Ihrem Heimatland keine oder keine ausreichende Krankenversicherung, müssen Sie eine Versicherung in Deutschland abschließen. Ihre Krankenversicherung können Sie frei wählen, einige Beispiele finden Sie unten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen.

AOK Ansbach, Eyberstraße 63, 91522 Ansbach (Health insurance in Germany – information for international students (aok.de))

Techniker Krankenkasse (TK), Südwestpark 65, 90449 Nürnberg (Join our info sessions about health insurance for students | TK)

DAK-Gesundheit, Draisstraße 2, 91522 Ansbach (fremdsprachige Beratung)

Barmer GEK, Fischstraße 5a, 91522 Ansbach  (Your partner in health insurance | BARMER)

Sie möchten alles digital von zu Hause aus erledigen? Expatrio (TK), allyWays (Barmer) oder Fintiba (DAK-Gesundheit) ermöglichen Ihnen, die gesetzliche Versicherung schnell und bequem aus dem Ausland abzuschließen.
Expatrio: https://www.expatrio.com/
allyWays: https://allyways.de/
Fintiba:https://www.fintiba.com/

Krankenversicherung für internationale Studierende ab 30
MAWISTA:https://www.mawista.com/
Dr. Walter / Provisit: https://www.provisit.com/

Mehr allgemeine Informationen zum Thema Krankenversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie Study-in-Germany.

Haftpflichtversicherung

Als internationale*r Studierende sind Sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz wird allerdings dringend empfohlen. Sollten Sie das Eigentum oder die Gesundheit einer fremden Person beschädigen, sind Sie über diese Versicherung geschützt. Informieren Sie sich vorab in Ihrem Heimatland, ob Sie über diese Versicherung verfügen und diese auch in Deutschland gilt. Im anderen Fall suchen Sie am besten nach einem deutschen Versicherungsunternehmen. Unter dem Begriff „private Haftpflichtversicherung“ finden Sie viele Anbieter.

Visum & Aufenthaltsgenehmigungen

Im Folgenden finden Sie die häufig gestellten Fragen zum Thema Visum und Aufenthaltsgenehmigung. Diese Informationen stammen von den DAAD-Seiten sowie von der Seite des Auswärtigen Amtes. Wir empfehlen, sich an diese Institutionen zu wenden, falls konkrete bzw. spezifische Informationen benötigt werden.

Eine Übersicht einzelner Länder finden Sie hier.

 

Vor der Ankunft in Deutschland

 

Wer benötigt KEIN Visum?

Es handelt sich hierbei um Länder der Studierenden, die an der Hochschule als Vollzeitstudierende eingeschrieben sind, d. h., ein langfristiger Aufenthalt ist vorgesehen:

EU-Bürger*innen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypen – Personalausweis oder Identitätskarte ausreichend

Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen – Personalausweis oder Identitätskarte ausreichend

Staatsangehörige der Schweiz
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, USA
– visafreie Einreise, aber nach Ankunft muss bei der zuständigen Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Monaten beantragt werden

Staatsangehörige von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldau und Montenegro – wenn Inhaber*in eines biometrischen Reisepasses

Staatsangehörige von Honkong, Macau, Serbien, Taiwan – wenn Inhaber*in eines Passes mit besonderen Eigenschaften

 

Ich benötige ein Visum, welches muss ich beantragen?

Das Schengen-Visum – kurzzeitige Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr (Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte); diese Art des Visums kann nicht verlängert werden

Das nationale Visum – geplanter längerer Aufenthalt von über drei Monaten (Studium, Erwerbstätigkeit); gültig bis zu einem Jahr bzw. in Ausnahmefällen auch länger

 

Wo beantrage ich das nationale Visum?

Auslandsvertretung: Adressen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes

 

Ich habe noch keine Zulassung von der Hochschule, weil ich:

  • mich zuerst über die Studienangebote informieren möchte
  • zuerst einen Sprachkurs belegen muss
  • auf das Studienkolleg gehen muss

 

Was mache ich in diesem Fall?

In diesem Fall haben Sie den Status eines Studienbewerbers / einer Studienbewerberin und benötigen ein nationales Visum zum Zweck der Studienbewerbung.

 

Welche Nachweise brauche ich hierfür?

  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Sicherung des Lebensunterhalts während der gesamten Visumgeltungsdauer

im Einzelfall:

  • Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis über eventuell bisher erbrachte Studienleistungen

 

Was ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz (in einer gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet)?

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausbehandlung
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

 

Was brauche ich noch?

Eventuell einen Finanzierungsnachweis: meistens in Form einer Sicherheitsleistung auf einem Sperrkonto; ab 1. Januar 2021: 10.332 EURO/Jahr, monatlich darf 861 EURO abgehoben werden (Quelle: Auswärtiges Amt). Das Sperrkonto können Sie auch über www.expatrio.com oder www.allyways.de eröffnen.

 

Wie kann ich prüfen, ob ich ein Sperrkonto benötige?

Ob Sie ein Sperrkonto benötigen, können Sie hier prüfen.

 

Eckdaten zum nationalen Visum zur Studienbewerbung:

Gültigkeitsdauer: 3 Monate

Verlängerung möglich: von der Ausländerbehörde als Aufenthaltserlaubnis um 6 Monate

Maximale Aufenthaltsdauer: 9 Monate

Zielsetzung: der/die Studienbewerber/in weist die Zulassung zum Studium / die Aufnahme in einen studienvorbereitenden Deutschkurs oder ins Studienkolleg nach

 

Ich habe bereits eine Zulassung von der Hochschule / von dem Studienkolleg, welches Visum benötige ich?

In diesem Fall haben Sie den Status eines/einer Studierenden und benötigen ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken.

Voraussetzungen:

  • Zulassung bzw. eine Studienplatzvormerkung / eine Bewerberbestätigung / Bescheinigung der Hochschule oder des Studienkollegs, aus der sich ergibt, dass für die Entscheidung über den Zulassungsantrag die persönliche Anwesenheit des/der Ausländers/Ausländerin am Hochschulort erforderlich ist
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • Finanzierungsnachweis
  • Nachweis von Kenntnissen in der Ausbildungssprache – nicht erforderlich, wenn bereits von der Hochschule verlangt

 

Eckdaten zum nationalen Visum zum Zwecke des Studienaufenthaltes / für den Aufenthalt zu Studienzwecken:

Gültigkeitsdauer 3 Monate ODER 1 Jahr, wenn die Ausländerbehörde im Visumverfahren beteiligt wurde.

Wenn der Aufenthalt durch ein Stipendium finanziert wird: Gültigkeit je nach der Dauer des Stipendiums, sofern dieses ein Jahr nicht überschreitet.

 

Nach der Ankunft in Deutschland

 

Bürger*innen der EU, des EWR und der Schweiz: Meldepflicht bei den Einwohnermeldeämtern

Drittstaatsangehörige Ausländer*innen: Aufenthaltserlaubnis, die vor dem Ablauf des nationalen Visums beantragt werden muss

Staaten mit visafreier Anreise (s.o.): innerhalb von drei Monaten muss die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden

 

Eckdaten zur Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt.

Zwecke:

  • Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Arbeitsplatzsuche nach dem Studium)
  • Erwerbstätigkeit (Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit und Arbeitsplatzsuche)
  • Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • Familiäre Gründe (Ehegattennachzug, Kindernachzug)
  • Besondere Aufenthaltsrechte (ehemalige Deutsche)

 

Eckdaten zur Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken:

Erteilung für:

Studienbewerbung

studienvorbereitende Maßnahmen (z. B. Besuch eines Studienkollegs oder eines studienvorbereitenden Sprachkurses: die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis soll zwei Jahre nicht überschreiten

Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung (hierzu muss – wie beim Visum – nachgewiesen werden: Zulassung der Hochschule, ausreichender Krankenversicherungsschutz, Finanzierung des Studiums)

ggf. Besuch eines Sprachkurses ohne weiteres Studienvorhaben

Gültigkeitsdauer: mind. 1 Jahr, soll zwei Jahre nicht überschreiten; sie kann für jeweils mind. 1 Jahr bis max. 2 Jahre verlängert werden – abhängig von einem ordnungsgemäßen Studienerfolg

Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist erfolgen.

 

Nach dem Studienabschluss in Deutschland – arbeitsrelevant

 

Ich habe mein Studium (Bachelor, Master, Promotion) erfolgreich abgeschlossen und möchte in Deutschland bleiben um hier zu arbeiten. Was muss ich tun?

In diesem Fall haben Sie den Status eines/einer Hochschulabsolventen/Hochschulabsolventin und Sie können Ihr Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz verlängern.

Zu beachten:

  • In dieser Zeit können Sie erwerbstätig sein.
  • Der gefundene Arbeitsplatz muss der Qualifikation des/der Hochschulabsolventen/Hochschulabsolventin entsprechen.

 

Ich habe einen Arbeitsplatz gefunden. Was passiert nun?

In diesem Fall wird die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt.

 

Wann kann ich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt bekommen, wenn ich in Deutschland langzeitig leben und arbeiten möchte?

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel heißt Niederlassungserlaubnis.

Eckdaten zur Erteilung:

  • Der/die Ausländer/Ausländerin besitzt seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • Sein/Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
  • Er/Sie verfügt über ausreichenden Wohnraum für sich und seine/ihre Familie
  • Er/Sie hat mind. 60 Monate/5 Jahre Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet
  • Er/Sie verfügt über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Er/Sie verfügt über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • Ihm/Ihr ist die Beschäftigung erlaubt (sofern er/sie Arbeitnehmer ist)
  • Der Erteilung dürfen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen

 

Ich bin Absolvent/Absolventin einer deutschen Hochschule, kann ich die Niederlassungserlaubnis früher erhalten?

Ja, unter folgenden Bedingungen:

  • Sie besitzen seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung
  • Sie haben nach dem Abschluss einen angemessenen Arbeitsplatz
  • Sie haben mind. 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet

Für ausländische Hochschulabsolvent*innen, Akademiker*innen und Wissenschaftler*innen eröffnet die Niederlassungserlaubnis die Perspektive eines Daueraufenthalts.

Kosten & Finanzierung

Lebenshaltungskosten

Das Thema Kosten und Finanzierung ist ein sehr spezifisches Thema, da jede Person einen anderen Lebensstandard gewohnt ist. Laut der DAAD-Angaben benötigt ein deutscher Studierender durchschnittlich 819 EUR pro Monat. Dies beinhalten Ausgaben für: Miete, Fahrtkosten, Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Krankenversicherung, Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie für die Freizeitgestaltung. Die durchschnittlichen Ausgaben für einen internationalen Studierenden sind auf 725 EUR pro Monat geschätzt, da dieser meist über weniger Geld als der deutsche Studierende verfügt.

 

Wie hoch ist der Studentenwerksbeitrag?

Für unsere grundständigen Bachelorstudiengänge und weiterführenden Masterstudiengänge fallen keine Studiengebühren (d.h. 0 €) an. Für ein Studium an der Hochschule Ansbach ist jedes Semester ein Studentenwerkbeitrag zu entrichten. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Was sind die Rundfunk- und Fernsehgebühren?

Der Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist verpflichtend und muss von allen in Deutschland wohnhaften Menschen gezahlt werden. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung abgerechnet.

Der Beitrag muss auch geleistet werden, wenn die Wohnung ausschließlich von ausländischen Studierenden bewohnt wird und sie keinen Fernseher oder kein Radio besitzen.

Sofern Sie in einer Wohngemeinschaft (WG) wohnen, teilt sich der monatliche Beitrag unter allen Mitbewohner*innen auf.

Auf der folgenden Webseite erfahren Sie mehr zum Thema Rundfunkbeitrag. Außerdem melden Sie hier Ihre Wohnung an, sobald Sie eingezogen sind: https://www.rundfunkbeitrag.de/

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Für Stipendien gilt grundsätzlich, dass Sie sehr gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau) vorweisen müssen. Außerdem ist Ihr persönliches Engagement im sozialen, politischen, schulischen oder universitären Bereich sowie Ihre hohe Motivation entscheidend. Eine grundlegende Recherche ist zwingend erforderlich, da die Bedingungen bei jeder Institution unterschiedlich sind.

 

Grundlegende Fragen:

Werden nur Studierende der EU-Länder und der Schweiz oder auch außer EU gefördert?

Werden nur Masterstudierende oder auch Bachelorstudierende gefördert?

Muss ich bereits in Deutschland sein, wenn ich das Stipendium beantrage oder geht dies auch von zu Hause aus?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den möglichen finanziellen Förderungen. Bitte treten Sie direkt mit der jeweiligen Institution in Kontakt, wenn Sie sich für ein Stipendium bewerben möchten.

 

Hochschulinterne Stipendien:

Die Hochschule Ansbach vergibt jährlich folgende Fördermittel an internationale Studierende:

 

Semesterstipendien aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Absolvent*innen von PASCH-Schulen, die ein Studium in Bayern planen (ausgenommen: dt. Staatsbürger*innen)

Die Bayerische Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BayBIDS) vergibt zum Studienbeginn Stipendien (vorbehaltlich Zulassung und Immatrikulation an der Hochschule Ansbach).

Bewerbung vor Studienbeginn direkt bei der BayBIDS, Ausschreibung unter: www.baybids.de

 

Stipendien anderer Institutionen:

 

BAföG für internationale Studierende

https://www.bafög.de/de/wer-hat-anspruch-auf-leistungen--370.php

https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-als-auslaender/

Außerdem können Sie die BAföG-Beratung an der Hochschule wahrnehmen.

 

Deutschlandstiftung Integration

https://www.deutschlandstiftung.net/

Die Hochschule Ansbach arbeitet u.a. mit folgenden Stiftungswerken zusammen.

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der Deutschen Akademischen Austauschdienstes: https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/

 

Personen Internationale Studienberatung

Varun Friedrich Ort – Mitarbeiter Bereich Beratung: Allgemeine Studienberatung, Career Service, Alumni

Varun Friedrich Ort

Mitarbeiter Bereich Beratung: Allgemeine Studienberatung, Career Service, Alumni

0981 4877-544 54.0.6 nach Vereinbarung vCard

Varun Friedrich Ort

Varun Friedrich Ort – Mitarbeiter Bereich Beratung: Allgemeine Studienberatung, Career Service, Alumni

Mitarbeiter Bereich Beratung: Allgemeine Studienberatung, Career Service, Alumni

Funktionen:

Mitarbeiter Bereich Beratung: Allgemeine Studienberatung, Career Service, Alumni

Katharina Schaub – Mitarbeiterin Bereich Beratung: Internationale Studienberatung, Career Service, Alumni

Katharina Schaub

Mitarbeiterin Bereich Beratung: Internationale Studienberatung, Career Service, Alumni

0981 4877-437 54.0.6 nach Vereinbarung vCard

Katharina Schaub

Katharina Schaub – Mitarbeiterin Bereich Beratung: Internationale Studienberatung, Career Service, Alumni

Mitarbeiterin Bereich Beratung: Internationale Studienberatung, Career Service, Alumni

Funktionen:

  • Mitarbeiterin Bereich Beratung: Internationale Studienberatung, Career Service, Alumni