Zuschüsse StMWK

Zuschüsse zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten
Die Hochschule Ansbach vergibt Stipendien an deutsche Studierende (inkl. Bildungsinländer) aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) zur Internationalisierung der Hochschulen.

Gefördert werden:

  • Auslandsstudiensemester (vor allem im Rahmen von Hochschulkooperationen) mit akademischer Anerkennung der Studienleistung
  • Pflichtpraktika, die im Ausland abgeleistet werden
  • Kürzere, studienbezogene Aufenthalte wie z.B. Sommerschulen oder Fachkurse

Sprachkurse können NICHT gefördert werden!

Fördermaßnahmen:
Reisekostenzuschüsse: max. 500€ (Europa) bzw. 1.000€ (außerhalb Europas)
Teilstipendien: max. 400€/Monat

Voraussetzungen:

  • Fachliche Eignung
  • Persönliche Qualifikation
  • Immatrikulation für ein Vollstudium
  • Fortgeschrittenes Studium mit guten Studienleistungen
  • Bedürftigkeit*
    * Einkommensgrenze 15.000€/Jahr (brutto), zusätzlich 8.000€ pro unterhaltsberechtigtem Kind.

Auswahlgremium
Der Arbeitskreis Internationalisierung entscheidet zweimal im Jahr jeweils vor Beginn des Sommer- und Wintersemesters über die Vergabe der Zuschüsse. Die Stipendiaten werden kurzfristig nach den Sitzungen informiert.

Bewerbungsfrist
1. August
Nachrückverfahren über den 1. August hinaus sind möglich, sofern Restmittel vorhanden sind.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

STMWK-Bewerbung
Für Antragssteller: Antrag