Das Erasmus+ Programm

Das Erasmus+ Programm fördert Praktikaaufenthalte im europäischen Raum durch einen monatlichen Zuschuss. Studierende und Graduierte (nur direkt im Anschluss an das Studium!) können so Praxiserfahrung im internationalen Arbeitsumfeld sammeln, ihre Fremdsprachenkenntnisse im aktiven Gebrauch verbessern und Schlüsselqualifikationen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenzen erwerben. Dabei kann es sich um das obligatorische praktische Studiensemester oder ein freiwilliges Praktikum handeln. Mindestdauer sind zwei, maximale Dauer zwölf Monate.

Informationsfilm: Auslandspraktikum mit Erasmus+

Leistungen von Erasmus+

  • Mobilitätszuschuss (abhängig vom Zielland)
  • Definierte Tätigkeiten durch Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Praktikantinnen und Praktikanten
  • Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Teilnahme an einem durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS)
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und erworbenen Fähigkeiten (Diploma Supplement, ECTS, Europass)

Bewerbungsfristen

Reichen Sie Ihre Bewerbung bitte so früh wie möglich, spätestens aber einen Monat vor Praktikumsbeginn beim International Office ein. Graduierte müssen sich bereits vor Beendigung ihres letzten Studiensemesters bewerben.

Bewerbungsverfahren

Alle Bewerbungen durchlaufen ein Auswahlverfahren im Arbeitskreis Internationalisierung. Dadurch wird gewährleistet, dass das Vergabeverfahren fair, transparent, kohärent sowie ordnungsgemäß dokumentiert ist. Die erforderlichen Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderentscheidung erfolgt anhand der im Folgenden genannten Kriterien.

Auswahlkriterien

  • Immatrikulation
  • Studienfortschritt
  • Studienleistungen
  • Sinnhaftigkeit des Praktikums (bei freiwilligen Praktika)
  • Sprachkenntnisse (Landessprache und Arbeitssprache in der Firma)
     

Wichtige Informationen zur Förderfähigkeit:

  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
  • Auch Studierende aus Drittländern, die an der Hochschule Ansbach für ein Vollstudium eingeschrieben sind, können für ihr Praktikum im Ausland durch das Erasmus+ Programm gefördert werden. Bitte informieren Sie sich jedoch rechtzeitig, ob Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis im Gastland benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Konsulat/der Botschaft Ihres Ziellandes. Das International Office unterstützt bei der Visumsbeschaffung.
  • Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben, dürfen das Praktikum nicht in ihrem Hauptwohnsitzland absolvieren.

Akademische Ansprechpartner für Praktika

Bei fachlichen Fragen zu freiwilligen oder Pflichtpraktika wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragten der einzelnen Studiengänge!

Link zur Bewerbung

Hier geht's zur Antragstellung: Erasmus+ Praxissemester (SMP)

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Notenübersicht
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Praktikumsvertrag

Weitere Dokumente

Alle für das Programm relevanten Dokumente (Learning Agreement für Studium, Grant Agreement, Checkliste zum Ablauf, Erfahrungsberichte) finden Sie im Moodle-Bereich des International Office.

Weitere Informationen zu Erasmus+ Studienaufenthalten finden Sie unter https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandspraktikum/de/