Im Rahmen des Erasmus+ Programms werden auch Maßnahmen zur Personalmobilität, wie beispielsweise Lehrtätigkeiten (STA) und Weiterbildungen (STT), innerhalb der EU gefördert.
Mit der Auslandsmobilität von Hochschulpersonal würdigt das Programm den Beitrag der Lehrenden sowie des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals zur Modernisierung und Internationalisierung der Hochschulen. Die Ergebnisse und Erfahrungen fließen in Strukturmaßnahmen sowie Lehre und Forschung ein.
Das Lehr- oder Arbeitsprogramm wird im Vorfeld durch eine Mobilitätsvereinbarung festgelegt. Die Hochschule sieht die Personalmobilität als Teil der Personalentwicklung und unterstützt sie durch vorbereitende Sprachkurse und interkulturelles Training.
Video: Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+
Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen. Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist (das schließt Online-Veranstaltungen aus!). Ausschlaggebend ist, dass die Qualität des Unterrichts die Internationalisierungs- und Modernisierungsstrategien der entsendenden Hochschule befördert.
Die Dauer des Aufenthalts liegt zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum darf acht Stunden pro Aufenthalt/pro Woche nicht unterschreiten.
Wer kann gefördert werden?
Höhe der Förderung
Sowohl Reise- wie Aufenthaltskosten werden vorab über Pauschalen erstattet, deren Höhe sich nach den Zielländern richtet. Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen kann eine Sonderförderung erhalten.
Antrag
Die programmrelevanten Dokumente und weitere Informationen befinden sich im Moodle-Bereich des International Office unter Erasmus+.
Ausführliche Informationen finden Sie im Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD sowie im Erasmus+ Programmleitfaden.
Video: Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland
Fortbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal zum Zweck der Internationalisierung der Heimathochschule und zur beruflichen Entwicklung werden ebenfalls aus dem Erasmus+ Programm gefördert. Mögliche Aktivitäten können Job Shadowing/Hospitationen, Teilnahme an einer Staff Training Week, Tutorien, Seminare, Workshops und Sprachkurse sein. Ziel ist je nach Aktivität der fachliche Austausch, die interkulturelle Sensibilisierung, der Ausbau der Sprachkenntnisse, die bessere Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen an den Partnerhochschulen auf allen Ebenen und die allgemeine persönliche Weiterentwicklung.
Zielort sind die europäischen Partnerhochschulen oder entsprechende Einrichtungen im europäischen Ausland. In der Regel handelt es sich um einwöchige, mindestens aber zweitägige Aufenthalte.
Wer kann gefördert werden?
Neben dem Lehrpersonal (s. STA) können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den folgenden Bereichen gefördert werden:
Höhe der Förderung
Sowohl Reise- wie Aufenthaltskosten werden vorab über Pauschalen erstattet, deren Höhe sich nach den Zielländern richtet. Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen kann eine Sonderförderung erhalten.
Antrag
Die programmrelevanten Dokumente und weitere Informationen befinden sich im Moodle-Bereich des International Office unter Erasmus+.
Ausführliche Informationen finden Sie im Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD sowie im Erasmus+ Programmleitfaden.
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