Erasmus+ Programm

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.

Programmüberblick

Informationen zu Erasmus+ finden Sie  auf den Webseiten der Europäischen Kommission und im Leitfaden der Nationalen Agentur.

Außerdem veranstaltet das International Office regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten im Rahmen von ERASMUS+.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in den Programmländern gefördert:

  • Studienaufenthalte (SMS)
  • Praktikumsaufenthalte (SMP)
  • Aufenthalte zu Lehrzwecken von Hochschulpersonal (STA)
  • Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken von Hochschulpersonal (STT)

Incomings
(SMS/SMP)

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Outgoings
(SMS/SMP)

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Personalmobilität
(STA/STT)

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Das International Office weist darauf hin, dass Programmteilnehmende der Berichtspflicht unterliegen, welcher sie durch die Erstellung eines Erfahrungsberichts über Ihren Auslandsaufenthalt nachkommen.

Vertragliche Grundlage

Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

ECHE der Hochschule Ansbach

European Policy Statement

    Erasmus+ Finanzierung/Fördersätze

      Fördersätze Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

      Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

      Ab dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen Ländergruppen:

      Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

      Ländergruppe

      Zielland

      Förderbetrag für Studierende je Monat

      Ländergruppe 1
      Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

       

      Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

      Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

      600 EUR

      Ländergruppe 2
      Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

      Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

       

      540 EUR

       

      Ländergruppe 3
      Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten
      Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn  540 EUR
       Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12700 EUR

       

      Aufstockungsbeträge (top-ups)   

      für Praktika-Aufenthalte:150 EUR / Monat
      für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
      für nachhaltiges Reisen:50 EUR einmalig
      (Aufruf 2022 und 2023)

      Alle Angaben unter Vorbehalt und entsprechend der Mittelzuweisung durch die Europäische Kommission.

       

      Hinweis:
      Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.

      Weitere Informationen finden Programmteilnehmende im Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung.

      Zero Grant-Förderung
      Die Studierenden erhalten, sofern nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, den Mobilitätszuschuss für einen kürzeren Zeitraum.
      Der restliche Aufenthalt wird als sogenannter Zero-Grant Zeitraum erfasst. Eine Mobilität kann auch als kompletter Zero Grant Zeitraum durchgeführt werden, d.h. die Studierenden profitieren von den Vorzügen des Erasmus+ Programms, eine finanzielle Förderung aus dem Programm findet jedoch nicht statt.

      Fördersätze Lehr- und Personalmobilität

      Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

      Ab dem Projektjahr 2024 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für untenstehende Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.

      Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

      Ab dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:

      Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)

      ZiellandFörderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität    Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.–60. Tag der Aktivität

      Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

      Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

      180 EUR126 EUR
      Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR112 EUR
      Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR98 EUR
      Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12190 EUR133 EUR

       

      Fördersätze Personalmobilität (ST) siehe Förderraten und Aufstockungsbeträge

      Fahrtkostenerstattung

      Aufruf 2024

      Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

      Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?

      1. KA171 (Regionen 1-12)
        alle SM- und ST-Mobilitäten
      2. KA131 (inkl. KA131 International)
        alle ST-Mobilitäten
      3. KA131 (inkl. KA131 International)
        Studierende, die an einer short-term Mobilität teilnehmen
      4.  KA131 International (Regionen 1–12)
        alle SM- und ST-Mobilitäten
      Reisedistanz        StandardreiseGreen Travel

      10 bis 99 km

      28 EUR

      56 EUR

      100 bis 499 KM

      211 EUR

      285 EUR

      500 bis 1.999 KM

      309 EUR

      417 EUR

      2.000 bis 2.999 KM

      395 EUR

      535 EUR

      3.000 bis 3.999 KM

      580 EUR

      785 EUR

      4.000 bis 7.999 KM

      1.188 EUR1.188 EUR

      8.000 KM und mehr

      1.735 EUR1.735 EUR

       

      Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale?

      KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14)
      Studierende, die an einer innereuropäischen long-term Mobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale.

      Haftungsklausel

      Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

       

      Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

      Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
      Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
      Kennedyallee 50
      53115 Bonn
      Tel.: +49 (0) 800 2014 020
      Fax: +49 (0) 228/882-555
      E-Mail: erasmus@daad.de

      Homepage: www.eu.daad.de

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