Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission und im Leitfaden der Nationalen Agentur.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in den Programmländern gefördert:
Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
ECHE der Hochschule Ansbach
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab dem Projektjahr 2020 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:
Gruppe | Zielland | Förderraten für Aufenthalte im Akademischen Jahr 2022/2023 und 2023/2024 |
Gruppe 1
| Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 600 EUR / Monat |
Gruppe 2
| Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5. | 540 EUR / Monat
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Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 EUR / Monat |
Aufstockungsbeträge (top-ups)
für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen: | 250 EUR / Monat |
für nachhaltiges Reisen: | 50 EUR einmalig |
Alle Angaben unter Vorbehalt und entsprechend der Mittelzuweisung durch die Europäische Kommission.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.
Zero Grant-Förderung
Die Studierenden erhalten, sofern nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, den Mobilitätszuschuss für einen kürzeren Zeitraum.
Der restliche Aufenthalt wird als sogenannter Zero-Grant Zeitraum erfasst. Eine Mobilität kann auch als kompletter Zero Grant Zeitraum durchgeführt werden, d.h. für die Studierenden profitieren von den Vorzügen des Erasmus+ Programms, eine finanzielle Förderung aus dem Programm findet jedoch nicht statt.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2020 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab dem Projektjahr 2020 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:
Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) | Betrag (Kosten je Einheit) |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180 Euro | 126 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
Fördersätze Personalmobilität (ST) siehe Förderraten (KA103, DE, 2019)
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmende (= Hin- und Rückfahrt) |
10 bis 99 km | 20 Euro |
100 bis 499 km | 180 Euro |
500 bis 1.999 km | 275 Euro |
2.000 bis 2.999 km | 360 Euro |
3.000 bis 3.999 km | 530 Euro |
4.000 bis 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 (0) 800 2014 020
Fax: +49 (0) 228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
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