Erasmus+ Programm

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.

Programmüberblick

Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in den Programmländern gefördert:

  • Studienaufenthalte (SMS)
  • Praktikumsaufenthalte (SMP)
  • Aufenthalte zu Lehrzwecken von Hochschulpersonal (STA)
  • Aufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken von Hochschulpersonal (STT)

Incomings
(SMS/SMP)

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Outgoings
(SMS/SMP)

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Personalmobilität
(STA/STT)

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Vertragliche Grundlage

Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

ECHE der Hochschule Ansbach

European Policy Statement

    Erasmus+ Finanzierung/Fördersätze

      Fördersätze Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

      Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

      Ab dem Projektjahr 2020 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:

       

      Gruppe

      Länder

      Für Studienaufenthalte: Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage)

      Für Praktika: Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage)

      Gruppe 1
      (höhere Lebenshaltungskosten)

       

      Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

      450 Euro

      450 Euro + 105 Euro Top-up

      Gruppe 2
      (mittlere Lebenshaltungskosten)

       

      Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

      390 Euro

      390 Euro + 105 Euro Top-up

      Gruppe 3
      (niedrigere Lebenshaltungskosten)

      Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

      330 Euro

      330 Euro + 105 Euro Top-up

       

      Hinweis:
      Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.

      Zero Grant-Förderung
      Die Studierenden erhalten, sofern nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, den Mobilitätszuschuss für einen kürzeren Zeitraum.
      Der restliche Aufenthalt wird als sogenannter Zero-Grant Zeitraum erfasst. Eine Mobilität kann auch als kompletter Zero Grant Zeitraum durchgeführt werden, d.h. für die Studierenden profitieren von den Vorzügen des Erasmus+ Programms, eine finanzielle Förderung aus dem Programm findet jedoch nicht statt.

      Fördersätze Studierendenmobilität (SM) siehe Förderraten (KA103, DE, 2019)

       

      Fördersätze Lehr- und Personalmobilität

      Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

      Ab dem Projektjahr 2020 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.

      Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

      Ab dem Projektjahr 2020 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:

       

      Zielland

      Betrag (Kosten je Einheit)
      bis zum 14. Tag der Aktivität

      Betrag (Kosten je Einheit)
      vom 15. bis 60. Tag der Aktivität

      Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

      180 Euro

      126 Euro

      Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

      160 Euro

      112 Euro

      Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

      140 Euro

      98 Euro

       

      Fördersätze Personalmobilität (ST) siehe Förderraten (KA103, DE, 2019)

       

      Fahrtkostenerstattung

      Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

      einfache Entfernung gemäß Distanzrechner

      Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmende (= Hin- und Rückfahrt)

      10 bis 99 km

      20 Euro

      100 bis 499 km

      180 Euro

      500 bis 1.999 km

      275 Euro

      2.000 bis 2.999 km

      360 Euro

      3.000 bis 3.999 km

      530 Euro

      4.000 bis 7.999 km

      820 Euro

      8.000 km und mehr

      1.500 Euro

       

      Haftungsklausel

      Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

       

      Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

      Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
      Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
      Kennedyallee 50
      53115 Bonn
      Tel.: +49 (0) 800 2014 020
      Fax: +49 (0) 228/882-555
      E-Mail: erasmus@daad.de

      Homepage: www.eu.daad.de