Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union.
Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission und im Leitfaden der Nationalen Agentur.
Außerdem veranstaltet das International Office regelmäßig Informationsveranstaltungen zu Auslandsaufenthalten im Rahmen von ERASMUS+.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen in den Programmländern gefördert:
Das International Office weist darauf hin, dass Programmteilnehmende der Berichtspflicht unterliegen, welcher sie durch die Erstellung eines Erfahrungsberichts über Ihren Auslandsaufenthalt nachkommen.
Jede Hochschuleinrichtung, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
ECHE der Hochschule Ansbach
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen Ländergruppen:
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag für Studierende je Monat |
Ländergruppe 1
| Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 600 EUR |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
| 540 EUR
|
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR |
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 700 EUR |
Aufstockungsbeträge (top-ups)
für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: | 250 EUR / Monat |
für nachhaltiges Reisen: | 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023) |
Alle Angaben unter Vorbehalt und entsprechend der Mittelzuweisung durch die Europäische Kommission.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.
Weitere Informationen finden Programmteilnehmende im Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung.
Zero Grant-Förderung
Die Studierenden erhalten, sofern nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, den Mobilitätszuschuss für einen kürzeren Zeitraum.
Der restliche Aufenthalt wird als sogenannter Zero-Grant Zeitraum erfasst. Eine Mobilität kann auch als kompletter Zero Grant Zeitraum durchgeführt werden, d.h. die Studierenden profitieren von den Vorzügen des Erasmus+ Programms, eine finanzielle Förderung aus dem Programm findet jedoch nicht statt.
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2024 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für untenstehende Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab dem Projektjahr 2024 gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen in den jeweiligen drei Ländergruppen:
Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)
Zielland | Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.–60. Tag der Aktivität |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 180 EUR | 126 EUR |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 190 EUR | 133 EUR |
Fördersätze Personalmobilität (ST) siehe Förderraten und Aufstockungsbeträge
Aufruf 2024
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 bis 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1.999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 bis 2.999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 bis 3.999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 bis 7.999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8.000 KM und mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale?
KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14)
Studierende, die an einer innereuropäischen long-term Mobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 (0) 800 2014 020
Fax: +49 (0) 228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
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