Hier finden Sie ausführliche Informationen zu ausgewählten Themenbereichen.
Bitte beachten Sie auch die Seiten des Studierendenservices.
Was heißt „Rückmeldung“?
Rückmeldung wird die Anmeldung zum Weiterstudium genannt. Für jedes Semester muss eine neue Rückmeldung erfolgen und ein SEPA-Mandat für die Abbuchung des Studentenwerksbeitrages bestätigt werden. Ansonsten erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters.
Wie hoch ist der Studentenwerksbeitrag?
Ab dem Wintersemester 2020/21 sind 52 € zu zahlen.
Zeitraum der Rückmeldung:
siehe Terminplan des jeweiligen Semesters
→ Login im HRZ-Portal (z.B. über „Login“ auf Startseite der Homepage)
→ Menüpunkt „Studium“
→ MyPRIMUSS
→ Studienangelegenheiten
→ Rückmeldung
→ Bestätigung des SEPA-Mandates für den Lastschrifteinzug des Studentenwerksbeitrages bzw. ggf. Neuanlage/Änderung über „SEPA Mandatsverwaltung“
→ Haken setzen bei „Ich möchte mich zurückmelden.“
→ Button „Rueckmeldung“ anklicken
⇒ Es erscheint „Sie sind zurückgemeldet.“
Wer muss sich rückmelden?
Jeder Studierende muss sich rückmelden, wenn er/sie weiterhin eingeschrieben bleiben möchte. Die Rückmeldung muss auch erfolgen, falls das betreffende Semester ein praktisches Studiensemester ist oder es sich um ein Urlaubssemester handelt. Auch in der Zeit zwischen Abgabe der Abschlussarbeit und Feststellung des Studiumsabschlusses muss man immatrikuliert und somit rückgemeldet sein.
Sollte im Rückmeldezeitraum noch unklar sein, ob eventuell vor Semesterbeginn eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgt (z.B. Abschluss des Studiums, prüfungsrechtliche Exmatrikulation), melden Sie sich bitte vorsorglich zurück. Wenn dann doch die Beitragspflicht entfällt, werden zu viel entrichtete Beträge automatisch zurückerstattet. Veranlassen Sie bitte keinesfalls eine Rücklastschrift bei Ihrer Bank. Hierbei werden i.d.R. seitens der Bank Gebühren erhoben, welche dann Ihrerseits zu tragen sind.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Rückmeldung und Krankenversicherung?
Die Rückmeldung zum nächsten Semester muss versagt werden, wenn kein Nachweis der Krankenversicherung vorliegt. Bitte beachten Sie daher, dass bei Wechsel des Krankenversicherungsträgers eine Bescheinigung der neuen Krankenversicherung vorgelegt werden muss.
Rückerstattung
Entfällt die Beitragspflicht (z.B. durch Exmatrikulation vor Semesterbeginn) und der Studentenwerksbeitrag wurde bereits abgebucht, erfolgt nach Semesterbeginn automatisch die Rückerstattung auf das Einzugskonto. Veranlassen Sie bitte keinesfalls eine Rücklastschrift bei Ihrer Bank. Hierbei werden i.d.R. seitens der Bank Gebühren erhoben, welche dann Ihrerseits zu tragen sind.
Kontakt
Bei weiteren Fragen können Sie sich per E-Mail an rueckmeldung(at)hs-ansbach.de wenden.
Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung müssen Sie dies umgehend dem Studierendenservice mitteilen. Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Eine Versicherungsbescheinigung ist auch dann erneut vorzulegen, wenn Sie von der Hochschule Ansbach exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z. B. in einem anderen Studiengang.
Informationen finden Sie unter https://www.kuvb.de/aktuelles/ - Fragen & Antworten
Haftung für Schäden
Die Hochschule Ansbach übernimmt keine Haftung für durch Studierende/Gasthörer*innen/Diplomand*innenn ... verursachte Schäden. Für durch diesen Personenkreis verursachte Schäden an Eigentum der Hochschule (insbes. auch in Laboren, Fernsehstudio, Tonstudio etc.) muss der*die Schädiger*in im Wege des Schadensersatzes an die Hochschule aufkommen.
Eine automatische Haftpflichtversicherung besteht nicht!
Studierenden wird daher dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Meist ist auch eine Versicherung über die Eltern gegeben. Bei Labortätigkeiten u.ä. muss ggf. mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeklärt werden, ob diese für Schäden bspw. im Labor, Fernsehstudio, Tonstudio und ggf. auch für Schäden an entliehenen Gegenständen aufkommt. Andernfalls sollte eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Zur Erstellung eines Internationalen Studentenausweises ist für Studierende der Hochschule Ansbach das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Beurlaubung ist in der Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren geregelt.
Wenn Sie sich von der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium befreien (Beurlaubung) lassen möchten, so müssen Sie dies form- und fristgerecht beantragen.
Form des Antrags:
Der Antrag auf Beurlaubung ist online in myPRIMUSS zu stellen. Der Antrag muss den Beurlaubungsgrund nach Abs. 4 nennen. Dem Antrag müssen ggf. entsprechende aussagekräftige Nachweise beigefügt sein; die Hochschule Ansbach kann ggf. solche Nachweise anfordern.
Fristen:
Der Antrag auf Beurlaubung ist spätestens ein Monat nach Beginn des Semesters zu stellen; tritt der Beurlaubungsgrund erst danach ein und war nicht vorhersehbar, so kann der Antrag bis zum 25. Januar für das Wintersemester bzw. bis zum 10. Juli für das Sommersemester gestellt werden. Die Beurlaubung kann nur für ein Semester beantragt werden. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.
Gründe:
Der Antrag auf Beurlaubung ist zu genehmigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die das Studium behindern und einen rechtzeitigen Abschluss in Frage stellen. Solche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn
Wirtschaftliche Gründe werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Dauer:
Die Beurlaubung erfolgt in der Regel für höchstens zwei Semester. Ausnahmen sind Zeiten des Mutterschutzes, Pflegezeit und Elternzeit.
Bitte beachten Sie dass während einer Beurlaubung
BAföG-Bezieher*innen und andere Stipendiat*innen sollten sich vorab mit dem Studentenwerk bzw. mit dem*der jeweiligen jeweiligen Stipendiengeber*in in Verbindung setzen. Sofern für die zu beurlaubende Person noch Kindergeld gewährt wird, sollte vor Antragstellung Rücksprache mit der Kindergeldkasse genommen werden.
Ausländische Studierende, die nicht Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, sollten im Vorfeld der Beantragung einer Beurlaubung deren ausländerrechtliche Konsequenzen mit der zuständigen Ausländerbehörde erörtern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitten an Ihre*n Ansprechpartner*in im Studierendenservice.
Falls sich Ihre Adresse geändert hat, so aktualisieren Sie diese bitte umgehend im Intranet/Account/Datenanpassung. Eine schriftliche Mitteilung an den Studierendenservice ist nicht notwendig.
Sollte sich Ihr Name oder Ihre Staatsangehörigkeit geändert haben, müssen Sie dies mit der Vorlage einer amtlichen Urkunde belegen.
-> Hier geht es zum Formular. <-
Der Studierendenservice nimmt die Änderungen im System vor.
Bitte beachten Sie auch, dass kein automatischer Abgleich mit den Daten, die Sie für die Bibliotheksnutzung hinterlegt haben, erfolgt.
Wenden Sie sich bei Änderungen daher bitte außerdem an die Bibliothek unter bibliothek(at)hs-ansbach.de. Die Einreichung von Unterlagen ist hierzu nicht erforderlich.
Zulassungen in höhere Semester sind in allen an der Hochschule geführten zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur dann möglich, wenn
Die Anzahl der anerkannten ECTS müssen demnach in folgender Höhe für das jeweilige Semester vorliegen:
Beispiel:
Sie bewerben sich für das 3. Semester. Ihnen werden weniger als 40 ECTS anerkannt --> Keine Zulassung!
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS erfolgt nach der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den entsprechenden Studiengang.
Eine Bewerbung für den Einstieg in ein höheres Semester ist zu folgenden Zeiten möglich:
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen!
Für das kommende Semester stehen in folgenden zulassungsbeschränkten Studiengängen Plätze zur Verfügung:
Für das 4. Fachsemester:
Multimedia und Kommunikation
In den zulassungsfreien Studiengängen sind Plätze in allen zur Bewerbung freigegebenen höheren Fachsemestern verfügbar.
Für eine formgerechte Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen fristgerecht im Rahmen der Online- Bewerbung ein:
Aktuelle Notenbestätigung
Falls Sie im Semester vor dem geplanten Hochschul-bzw. Studiengangwechsel noch Prüfungsleistungen erbringen, kann eine aktualisierte Notenbestätigung nachgereicht werden bis zum:
- 1. März für das SoSe
- 15. August für das WiSe
spätestens zum Ende des Semesters, zu dem die Immatrikulation erfolgt ist (Wintersemester bis 14.03. und Sommersemester bis 30.09.).
Die BAföG Beratung am 09.12.2020 kann leider nicht in Präsenz stattfinden. Informationen hierzu erhalten Sie als E-Mail.
Der nächste Beratungstermin wird hier bekannt gegeben.
Für die Hochschule Ansbach ist das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg (Geschäftsstelle Erlangen) zuständig.
Informationen zum BAföG erhalten Sie hier: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg.
Alle Formulare und allgemeine Hinweise finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Kunst.
Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur ab dem Zeitpunkt geleistet, zu dem die Studierenden eine Bescheinigung der Hochschule (Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) vorlegt. Diese kann erst nach dem Noteneingang aus dem 4. Fachsemester vom Studierendenservice ausgestellt werden. Damit wird bescheinigt, dass der Studierende bei geordnetem Verlauf seines Studiums, bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters die üblichen Leistungen erbracht hat.
Das Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erhalten Sie in Papierform beim Studierendenservice oder online beim Studentenwerk.
Sie tragen die Kopfdaten und Ihre Förderungsnummer ein und geben das ausgefüllte Formblatt beim Studierendenservice ab, werfen es in den Postkasten oder schicken es mit der Post.
Nach Bearbeitung der Bescheinigung durch den Studierendenservice, wird diese direkt an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg geschickt.
Ihre Leistungsbescheinigung wird positiv beurteilt, wenn Sie 100% der bis dahin zu erbringenden Prüfungsleistungen (30 ECTS-Punkte je Semester) erbracht haben, also 120 ECTS-Punkte nach 4 Fachsemestern erzielt haben.
Abweichend davon, wird Ihre Bescheinigung auch positiv beurteilt, wenn Sie am Ende des vierten Fachsemesters mindestens 85 ECTS-Punkt erreicht haben - dies ist die maximale Untergrenze.
Sollten Sie den Leistungsnachweis zu einem anderen Fachsemester als zum Ende des 4. Fachsemesters benötigen, so kann dieser positiv ausgestellt werden, wenn Sie bis zum Ende des
erzielt haben.
Muss Ihre Leistungsbescheinigung negativ beurteilt werden, wird zunächst kein BAföG gezahlt, Sie haben aber die Möglichkeit der erneuten Ausstellung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG.
Die Weiterförderung kann positiv beurteilt werden, wenn Sie bis zum Ende des
erzielt haben.
Wichtige Informationen zur Rückzahlungspflicht und zum BAföG-Teilerlass finden Sie z.B. hier:
Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. vergibt langfristige und zinsgünstige Studienabschlussdarlehen an bedürftige Studierende, um (etwa beim Wegfall von BAföG-Leistungen) die Examensvorbereitung zu erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen.
Mit der Exmatrikulation wird der Studierendenstatus an der Hochschule beendet.
Die Exmatrikulationsbestimmungen sind im BayHSchG, in der Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren und der APO geregelt.
Exmatrikulation auf Antrag:
Sie können sich auf Antrag jederzeit, auch während des laufenden Semesters, von Ihrem Studium an der Hochschule abmelden.
Eine Exmatrikulation ist nur für die Zukunft möglich, frühestens zu dem Tag, an dem der Antrag auf Exmatrikulation bei der Hochschule eingegangen ist.
>>>ANTRAG AUF EXMATRIKULATION<<<
Exmatrikulation von Amts wegen:
Die Exmatrikulation erfolgt automatisch, wenn insbesondere folgende Gründe vorliegen:
Beauftragter der Hochschule Ansbach für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Herr Prof. Dr. Torsten Schmidt
Raum: 51.1.5
torsten.schmidtl(at)hs-ansbach.de
+49 (0)981 4877-262
Psychologisch-psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg an der Hochschule Ansbach
Frau Diplom-Psychologin Kristin Fues
Raum 53.1.7
Kristin.Fues(at)werkswelt.de
Tel. +49 (0)981 4877-147 (telefonische Erreichbarkeit am Freitag 12:00–12:30 Uhr)
Dorthin können sich Studierende wenden, die z.B. unter Prüfungsangst, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Antriebslosigkeit, Ängsten, Suizidgedanken, Schwierigkeiten mit Freunden, Partner*in, Eltern etc. oder anderen Belastungen leiden.
Die Termine finden nach Vereinbarung oder im Rahmen der Offenen Sprechstunde (am Freitag 11:00–12:00 Uhr) momentan nur telefonisch statt.
Bürozeiten Ansbach:
• am Freitag von 8:00–12:30 Uhr und 13:00–16:30 Uhr
• am Dienstag von 8:00–12:00 Uhr an folgenden Tagen: 15.12. / 12.01.2021 / 02.02. / 16.02. / 09.03 / 30.03.
Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle-Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
Ökumenische Hochschulgemeinde an der Hochschle Ansbach
Herr Hermann Spingler (Ev)
hermann.spingler(at)oehsg-ansbach.de
Herr Dr. Norbert Jung (RK)
norbert.jung(at)erzbistum-bamberg.de
Raum 53.1.7
Link zur Website
Sozialpsychiatrischer Dienst der Diakonie Ansbach
Beratungsstelle für seelische Gesundheit
Karolinenstraße 29
91522 Ansbach
sozialpsych-dienst-ansbach(at)diakonie-ansbach.de
+49 (0)981 1444-0
Link zur Website
Mo.–Do., 9:00–12:00 Uhr und 14:00–16:30 Uhr
Fr., 9:00–13:00 Uhr
Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg
Sozialberatung
Samine Eschelbach
Hofmannstraße 27, 2. Stock
91052 Erlangen
Linie 206
Telefon: +49 (0)9131 8002-757
E-Mail: sozialberatung[at]werkswelt.de
www.werkswelt.de/sozialberatung
Öffnungszeiten: Di., Mi., Do.: 08:30–12:00 Uhr
Offene Bürozeiten: Mo., 14:30–16:30 Uhr
Caritas
Allgemeine Soziale Beratungsstelle
Bahnhofsplatz 11
91522 Ansbach
sozialeberatung(at)caritas-ansbach.de
+49 (0)981 97168-23
+49 (0)981 97168-15
Link zur Website
Krisendienst Mittelfranken
Hessestraße 10
90443 Nürnberg
info(at)krisendienst-mittelfranken.de
+49 (0)911 424855-0
Link zur Website
Bezirksklinikum Ansbach
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
+49 (0)981 4653-0
Link zur Website
Telefonseelsorge (anonym und gebührenfrei)
+49 (0)800-1110111 oder +49 (0)800-1110222
Anlaufstelle, Beratung und Coaching für Studienabbrecher*innen
Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner an der Hochschule:
Thomas Englhart
+49 (0)172/7613006
thomas.englhart(at)daa.de
Do., 9:15–12:00 Uhr
im Raum 53.1.7
Bitte um Terminvereinbarung per Mail, oder Telefon
Weitere Beratungsstellen finden Sie auf den Seiten der Allgemeinen Studienberatung.
Sie haben Zweifel am Studium und stehen vor der Entscheidung Ihr Studium zu beenden? Die Anlaufstellen finden Sie auf der Seite der Allgemeinen Studienberatung.
Natürlich steht Ihnen die Allgemeine Studienberatung auch gerne zur Beratung zur Verfügung.
Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner an der Hochschule:
Thomas Englhart
0172/7613006
thomas.englhart(at)daa.de
Do, 9.15–12.00 Uhr
im Raum 53.1.7
Bitte um Terminvereinbarung per Mail, oder Telefon
Informationen zur Beurlaubung finden Sie weiter oben.
Während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit gelten darüber hinaus auch für Studentinnen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten (§§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8, 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 MuSchG).
Wenn Sie im Studium schwanger sind oder stillen, sollen Sie dies gemäß § 15 Abs. 1 MuSchG der Hochschule mitteilen.
Bitte wenden Sie sich zur Mitteilung und für weitere Informationen an das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity.
Während des Praxissemesters soll die Mitteilung auch an die Praktikumsstelle als Arbeitgeber im Sinne des Mutterschutzgesetzes erfolgen. Aus Datenschutzgründen kann die Mitteilung an die Praktikumsstelle nicht durch die Hochschule, sondern nur durch Sie selbst vorgenommen werden.
Nach Ihrer Mitteilung von Schwangerschaft oder Stillzeit können die Hochschule Ansbach oder Ihre Praktikumsstelle die je nach Studiengang ggf. konkret für Sie erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Zudem gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen aus § 3 MuSchG auch für Studentinnen. Diese sind somit ab 01.01.2018 kraft Gesetzes im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht (in Sonderfällen zwölf) Wochen nach der Entbindung von ihrer Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium (z.B. Teilnahme an Prüfungen) befreit. Allerdings können betroffene Studentinnen durch ausdrückliches Verlangen gegenüber der Hochschule auf den gesetzlich vorgesehenen Schutz vor und/oder nach der Entbindung verzichten, wobei diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
Anrechnung von Kompetenzen (Lernzielen) bedeutet, dass auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen bereits erbrachte Prüfungsleistungen im Hochschulbereich, aber auch außer des Hochschulbereichs, z.B. Fortbildungsprüfungen der IHK oder HWK, auf Modul- oder Modulteilprüfungen angerechnet werden können.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung gemäß APO spätestens zum Ende des Semesters erfolgt sein muss, zu dem die Immatrikulation erfolgt ist (WS bis 14.03. und SS bis 30.09.).
Diese Frist gilt ausschließlich für Anrechnungen von Kompetenzen, die vor der Immatrikulation im aktuellen Studiengang erworben wurden.
Vor der Antragstellung sollten Sie die bisher erbrachten Prüfungsleistungen, im Hochschulbereich anhand der Modulbeschreibung, bei außerhochschulischen Prüfungsleistungen anhand einer offiziellen Beschreibung über den Inhalt und Umfang, mit der jeweiligen Modulbeschreibung (LSF) vergleichen, für die Sie eine Anrechnung beantragen möchten.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die jeweilige Fachstudienberaterin oder den Fachstudienberater Ihres Studiengangs. Die Kontaktdaten finden Sie bei Ihrem Studiengang.
Bei prüfungsrechtlichen Fragen i.V.m. Anrechnungen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter*innen im Studierendenservice.
Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass Sie entsprechende Unterlagen als Nachweis beifügen:
Wichtiger Hinweis: Eine bereits anerkannte Modul- oder Modulteilprüfung kann nach Bekanntgabe der Anrechnung grundsätzlich nicht mehr annulliert werden; die Bekanntgabe erfolgt über das Online-Notenportal der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach.
Studierende können freiwillige Prüfungsleistungen (Zusatzmodule) erbringen, von denen das Bestehen der Bachelor- oder Masterprüfung nicht abhängt.
Zusatzmodule können nach Ablegung der Prüfungsleistung nachträglich nicht auf Prüfungsleistungen anerkannt werden, von denen das Bestehen der Bachelor- oder Masterprüfung abhängt.
Ein Anspruch auf die Ablegung eines Zusatzmoduls, das als Modul oder Teilmodul Bestandteil des Curriculums eines Studiengangs ist, besteht nicht.
Wichtiger Hinweis: Möchten Sie eine Zusatzmodul belegen und am Ende eine Prüfungsleistung erbringen, sind folgende Schritte zu beachten:
Für den Fall, dass Sie eine Prüfung nicht antreten können oder die Prüfung abbrechen müssen, hat dies zunächst die Erteilung der Note 5 zur Folge.
Sie können einen Antrag auf Nichterteilung der Note 5 stellen, wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben.
Die Einreichung des Attests, evtl. i.V.m. einem amtsärztlichen Gutachten, allein ist nicht ausreichend! Sie müssen zusätzlich einen Antrag auf Nichterteilung der Note 5 stellen. Bitte verwenden Sie hierzu das vom Studierendenservice zur Verfügung gestellte Formular! Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung für jede einzelne Modul- bzw. Modulteilprüfung ein Formular zu verwenden ist.
Der Antrag und die Nachweise müssen
eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung für jede einzelne Modul- bzw. Modulteilprüfung ein Formular zu verwenden ist.
Ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes eine Rechtsfrage, d.h. die Entscheidung hierüber trifft nicht wie bei einem Arbeitnehmer der Arzt, sondern die zuständige Prüfungsbehörde. An der Hochschule Ansbach werden diese Entscheidungen von den jeweils zuständigen Prüfungskommissionen getroffen. Rechtsgrundlage: RaPO i.V.m. APO
Auch der Datenschutz wird dadurch nicht verletzt, da gemäß Art. 18 BayDSG die Übermittlung personenbezogener Daten an andere öffentliche Stellen zulässig ist, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der empfangenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Nichterscheinen am Prüfungstag
Prüfungsabbruch während der Prüfungsleistung
Inhaltliche Anforderungen an ein Attest
Rücktritt aus sonstigen Gründen
Amtsärztliches Gutachten
Tritt ein/e Studierende/r zum wiederholten mal krankheitsbedingt von der gleichen Modulprüfung zurück, so muss zusätzlich zum ärztlichen Attest ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden.
Es ist soweit! Sie stehen kurz vor dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums und möchten mit Ihrer Abschlussarbeit bzw. Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit beginnen.
Bitte beachten Sie unbedingt den Hinweis zur Rückmeldung im Merkblatt!
Studiengang Betriebswirtschaft
Bitte beachten Sie, dass es im Studiengang Betriebswirtschaft einen Beschluss der Prüfungskommission gibt. Dieser Beschluss beinhaltet, dass
>>>ZUM ANMELDEFORMULAR<<<
>>>ZUM MERKBLATT<<<
Die hier aufgeführten Fristen beziehen sich auf Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen.
Erstablegungsfrist
Wird die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten, gelten alle noch nicht erbrachte Prüfungsleistungen, als erstmalig nicht bestanden.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung(en)
Diese Prüfung(en) werden in der Anlage der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und müssen spätestens am Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt sein.
Wiederholungsfristen
Nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen wiederholt werden. Bitte beachten Sie hierfür die folgenden Fristen:
Frist für die 1. Wiederholungsprüfung (Zweitversuch) = 1 Semester
Frist für die 2. Wiederholungsprüfung (Drittversuch) = 2 Semester
Eine 3. Prüfungswiederholung (Viertversuch) ist nicht möglich.
Maximale Anzahl an Wiederholungsprüfungen
Bachelor-/ Masterarbeit
Eine Bachelor- /Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Der zweite Versuch muss innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Nichtbestehens angemeldet werden.
Folgen der Fristversäumnis
Wenn Sie eine Frist nicht einhalten, dann erhalten Sie von Amts wegen die Note "nicht ausreichend" auf den entsprechenden Versuch. Dies hat die Folge, dass sich weitere Wiederholungsfristen ergeben. Es kann auch zum endgültigen Nichtbestehen einer Prüfungsleistung und somit zur Exmatrikulation führen.
Bitte beachten Sie, dass die Fristen zur Ablegung von Wiederholungsprüfungen durch eine Beurlaubung oder Exmatrikulation in der Regel nicht unterbrochen werden.
Verlängerung der Wiederholungs- / Erstablegungsfrist
Können Sie aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben, eine Frist nicht einhalten, so können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
Studierende, die in einem grundständigen Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von sieben Fachsemestern immatrikuliert sind, werden exmatrikuliert, wenn sie am Ende des
Antrag auf Aussetzung der Exmatrikulation
Treten im betreffenden Semester schwerwiegende Gründe ein, die nicht selbst zu vertreten sind und weswegen eine Teilnahme an Modulprüfungen nicht möglich war, z.B. bei einem krankheitsbedingten Rücktritt, kann die Aussetzung der Exmatrikulation bei der zuständigen Prüfungskommission beantragt werden.
Frist
Der vollständige Antrag muss bis spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungszeitraum im Studierendenservice eingehen.
Form (Art und Weise)
Sie erstellen ein formloses Anschreiben mit Begründung sowie ggf. Nachweisen. Da der Antrag im Original unterschrieben werden muss, ist eine E-Mail nicht ausreichend. Der Antrag wird im Studierendenservice eingereicht.
Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der weiterbildenden Studiengänge können sich innerhalb des An- und Abmeldezeitraums (siehe Terminplan zum aktuellen Semester auf der Startseite) online zu Prüfungen an- und abmelden. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt die Informationen unter Rücktritt von Prüfungen und Antrag auf Nichterteilung der Note 5 zur Kenntnis nehmen!
Bitte beachten Sie unbedingt die im Terminplan ausgewiesenen Zeiträume, die Fristen darstellen. Nur in besonders begründeten Fällen kann hier ein Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung oder Prüfungsabmeldung genehmigt werden. Achten Sie auch hierbei auf die Fristen der Antragstellung (APO).
Die Online-Prüfungsan- bzw. abmeldung erfolgt über myPrimuss.
Wichtige Hinweise:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Sachbearbeiter*in, diese finden Sie auf der Seite Ihres Studiengangs unter Personen ganz unten.
Sie finden hier die hochschulöffentliche Bekanntmachung zur Durchführung von Prüfungsleistungen.
Die Kolleginnen und Kollegen vom Studierendenservice stellen jeweils spätestens am Abend vor jeder Prüfung für alle Studiengänge zentral die jeweiligen Teilnehmer*innenlisten, die gleichzeitig die Raumlisten darstellen, im IT-Service Portal unter dem Menüpunkt Studium bereit.
Was ist neu?
Die Prüfungsaufsichten sind dazu gehalten, alle anwesenden Prüfungsteilnehmer*innen vor Beginn der Prüfung zu fragen, ob diese prüfungsfähig sind. Die Tatsache der Befragung ist mit dem Ergebnis im Protokoll zu dokumentieren. Die Prüfungsaufsichten informieren die Anwesenden auch darüber, dass mit der Unterschrift auf der Sitz- und Unterschriftsliste zusätzlich die schriftliche Erklärung zur Prüfungsfähigkeit aufgrund der beinhalteten Erklärung erfolgt.
Was bedeutet das?
Wie allen Studierenden bekannt sein sollte, gilt eine Prüfung mit dem Betreten des Prüfungsraums und der Unterschrift auf der s.g. Sitz- und Unterschriftsliste als angetreten. Für Studienarbeiten gilt die Entgegennahme des Themas als Prüfungsantritt!
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Prüfungsabbruch erfolgen sollte, muss die zuständige Prüfungskommission für die Entscheidung über den Antrag auf Nichterteilung der Note 5 i.V.m. dem Attest und evtl. zusätzlichem amtsärztlichen Gutachten feststellen, inwieweit eine tatsächlich akut aufgetretene gesundheitliche Einschränkung aufgetreten ist, oder die Erklärung zur Prüfungsfähigkeit dazu geführt hat, dass die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer sich der gesundheitlichen Einschränkung bereits im Vorfeld bewusst war und deshalb aus eigener Einschätzung ihrer/seiner gesundheitlichen Prüfungsfähigkeit die Prüfung angetreten hat.
Nähere Informationen unter Rücktritt von Prüfungen.
Warum die Erklärung zur Prüfungsfähigkeit?
Es gilt die Beachtung des Gleichheitsgebots,d.h. auch in Prüfungsangelegenheiten darf keine Ungleichbehandlung stattfinden. Es sollen hierbei bestimmte Gegebenheiten zum Grund für Bevorzugungen und Benachteiligungen von Prüfungsteilnehmer*innen ausgeschlossen werden. Eine Ungleichbehandlung würde sich z.B. ergeben, wenn sich jemand dadurch einen Vorteil verschafft, die Prüfung zunächst anzutreten, vom Prüfungsinhalt Kenntnis zu nehmen und danach die Prüfung abzubrechen, um diese im nächsten Prüfungszeitraum mit mehr Kenntnissen als die anderen Prüfungsteilnehmerinnen bzw. Prüfungsteilnehmer anzutreten.
Die Notenmitteilung erfolgt für alle Studierenden online über das PRIMUSS.
Die unverbindliche Online-Notenmitteilung erfolgt mit der Eingabe der Noten durch die Prüfer vorbehaltlich der Feststellung der Noten durch die zuständige Prüfungskommission.
Die Feststellung der Prüfungsergebnisse gemäß RaPO erfolgt i.d.R. am Ende der vorlesungsfreien Zeit.
Im Falle einer nichtbestandenen Prüfungsleistung, d.h. mit dem Ergebnis "nicht ausreichend" bzw. Note 5, erhalten Sie keinen schriftlichen Bescheid. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie in myPRIMUSS.
Wichtiger Hinweis zu Wiederholungsprüfungen:
Es gibt keine automatische Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen. Sie müssen sich hierzu erneut anmelden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die jeweilige Wiederholungsfrist nach RaPO.
Der Prüfungszeitraum wird anhand des semesterbezogenen Terminplans hochschulöffentlich über das Internet bekannt gemacht.
Die hochschulöffentliche Bekanntgabe von Ort und Zeit der Prüfungen, der bestellten Prüfer und der zugelassenen Hilfs- und Arbeitsmittel erfolgt in der Regel vier Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Tag des Prüfungszeitraums anhand des jeweils aktuellen Prüfungsplans online.
Die Prüfungspläne und Teilnehmer*innenlisten für den jeweils aktuellen Prüfungszeitraum werden im IT-Service Portal unter dem Menüpunkt Studium veröffentlicht!
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand!
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie die Prüfungsleistung eines Moduls, insbesondere Sprachen, aus einem anderen Studiengang angemeldet haben, informieren Sie sich bitte an Hand des Prüfungsplans des jeweiligen Studiengangs.
Bitte beachten Sie auch die Ausführungen unter Organisatorisches zu Prüfungen.
Wenn Sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungsleistungen geltend machen wollen, müssen Sie rechtzeitig – i.d.R. im Anmeldezeitraum zu den Prüfungsleistungen - einen formlosen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss stellen.
Dem formlosen Antrag
Der Antrag wird im Studierendenservice eingereicht.
Tritt eine Benachteiligung kurzfristig auf, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter im Studierendenservice.
Der Prüfungsausschuss ist das übergeordnete Prüfungsorgan für alle Prüfungsangelegenheiten an der Hochschule Ansbach.
Er hat gemäß § 3 der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) insbesondere folgende Aufgaben:
Der Prüfungsausschuss ist übergreifend für alle Studiengänge und Fakultäten tätig und den Prüfungskommissionen übergeordnet.
Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Prof. Dr. Burkhard Götz.
Die Prüfungskommission, die jeweils für einen Studiengang gebildet wird, ist das zuständige Prüfungsorgan des jeweiligen Studiengangs.
Der jeweiligen Prüfungskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Hier erhalten Sie das Formblatt zur Projektarbeit im Studiengang Industrielle Biotechnologie (IBT).
Für das praktische Studiensemester sind folgende rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten:
Für die Formalitäten rund um das praktische Studiensemester sind die Praxisbeauftragten (siehe unten) zuständig.
Bitte beachten Sie, dass im Studierendenservice 3 Exemplare der Ausbildungsverträge (davon mind. 1 Original) und ggf. ein Meldebogen eingereicht werden müssen. Die Unterlagen können zu den Öffnungszeiten im Campus Center abgegeben, dort in den Postkasten eingeworfen oder per Post geschickt werden.
Die Unterlagen zum praktischen Studiensemester Ihres Studiengangs stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie u.a. die Richtlinien zum Bericht, den Ausbildungsplan, Musterdeckblatt für den Bericht usw.
Angewandte Ingenieurwissenschaften
Betriebswirtschaft
Für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2017/18:
Für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2017/18:
Biomedizinische Technik
Industrielle Biotechnologie
Multimedia und Kommunikation
Ressortjournalismus
Visualisierung und Interaktion in digitalen Medien
Wirtschaftsinformatik
Wirtschaftsingenieurwesen
Kontaktdaten finden Sie unter "Personen" beim jeweiligen Studiengang.
„Jetzt studieren – später zahlen": Informationen zum bayerischen Studienbeitragsdarlehen finden Sie im Flyer oder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.http://www.stmwfk.bayern.de/Studienbeitraege.html
Hier finden Sie den aktuellen Studienkredit-Test: www.che-studienkredit-test.de
Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten:
Eine Übersicht über Stipendien finden Sie auf der Seite der Allgemeinen Studienberatung.
Monetos ist ein unabhängiges Portal mit Informationen zu verschiedensten Produkten aus dem europäischen Finanzbereich. Auf Finanzcheck können Sie die Kreditangebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.
Bildungsfonds ist eine bankenunabhängige zinslose Förderung. Nach dem Studium wird ein fester Anteil des Bruttoeinkommens in den Fonds eingezahlt.
Der Bildungskredit richtet sich an deutsche Studierende mit bestandener Zwischenprüfung, Masterstudierende und Praktikanten unter 36 Jahren.
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke vergibt zinsgünstige Studienabschlussdarlehen an bedürftige Studierende.
Der festo-bildungsfonds richtet sich an technische und ingenieurwissenschaftliche Studierende.
Die Deutsche Bildung fördert als Unternehmen Studierende aller Fachrichtungen mit einer maßgeschneiderten Finanzierung und einem Online- und Veranstaltungsangebot.
Das BAFÖG-Bankdarlehen unterstützt Studierende unter 30 Jahren nach Ablauf der Regelstudienzeit oder bei Studienverlängerung.
Auf finanzier-dein-studium.de finden Sie gebündelte Informationen rund ums Thema Studienfinanzierung.
Informieren Sie sich auch bei Ihrer Hausbank nach einem Finanzierungsangebot!
Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthalts finden Sie unter Outgoing.
Ein Studienaufenthalt oder ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland gehören inzwischen zum Anforderungsprofil der meisten Führungspositionen. Interkulturelle Kompetenzen und verhandlungssichere Sprachkenntnisse lassen sich am besten bei einem längeren Auslandsaufenthalt erwerben. Dabei bekommt zunehmend eine zweite Fremdsprache neben Englisch Bedeutung für die künftige berufliche Karriere.
Nach einer Studie des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) legen Arbeitgeber*innen heutzutage größeren Wert auf Auslandserfahrung als auf kurze Studiendauer. Die Hochschule Ansbach rät deshalb den Studierenden, die Möglichkeiten zu nutzen, die schon während des Studiums angeboten werden, sei es als Studiensemester an einer Partnerhochschule oder als studienbezogenes Praktikum bei einer internationalen Firma.
Ein Studiensemester oder -jahr im Ausland erweitert nicht nur den fachlichen Horizont um eine internationale Komponente, sondern festigt und erweitert auch die Fremdsprachenkenntnisse und trägt zum Erwerb interkultureller Kompetenzen bei. Dies dient nicht zuletzt der Verbesserung der Berufsaussichten. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf das Studium zu Hause verhindert unnötige Verlängerungen der Studiendauer.
Auslandsstudium als "Free Mover"
Prinzipiell können Studierende an jeder ausländischen Hochschule Ihrer Wahl ein Gastsemester absolvieren. Man sollte sich jedoch im Vorfeld genau über die anfallenden Kosten informieren und mit den Dozent*innen der Heimathochschule die fachliche Anerkennung des Auslandssemesters absprechen.
Länderinformationen und eine Datenbank zur Suche nach einer geeigneten Gasthochschule finden Sie am besten auf www.daad.de/ausland/de .
Außerdem bieten zahlreiche Agenturen die Vermittlung von Studienplätzen an ausländischen Hochschulen an.
Auslandsstudium an einer Partnerhochschule
Das Studium an einer Partnerhochschule hat den Vorteil, dass das Bewerbungsverfahren vereinfacht ist, das International Office feste Ansprechpartner hat und die Studiengebühren im Vorfeld eindeutig feststehen und für Studenten aus Ansbach oft sogar reduziert sind.
Ein Studium im Rahmen des ERASMUS+ Programms der Europäischen Kommission hat zudem den Vorteil, dass an den Partnerhochschulen überhaupt keine Gebühren erhoben werden und die Studenten der Hochschule Ansbach einen Mobilitätszuschuss erhalten.
Planung des Studienaufenthalts im Ausland
Es empfiehlt sich, bereits zu Studienbeginn an die Vorbereitung eines Auslandssemesters zu denken. Spätestens sollte man jedoch ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt zur Beratung ins International Office kommen. Das International Office bietet regelmäßig auch länder- und programmspezifische Infoveranstaltungen an, die allen Interessierten offen stehen und bei der Entscheidung für eine Gasthochschule hilfreich sein können. Die Termine entnehmen Sie bitte der Rubrik „News“.
Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
Je nach Art des Studienvorhabens können Zuschüsse zu den Reise- und Lebenshaltungskosten beantragt werden. Die aktuellen Ausschreibungen der Mittel finden Sie unter "News" auf der Homepage des International Office. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Auslandsbafög zu beantragen oder einen Bildungskredit aufzunehmen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die zusätzlichen Kosten eines Auslandssemesters in der Regel nicht durch staatliche Fördergelder aufzufangen sind. Es empfiehlt sich also, sich bereits lange im Vorfeld Gedanken über die Finanzierung zu machen.
Generell müssen sich Studierende selbst um einen Praktikumsplatz im Ausland kümmern. Das International Office kann keine individuelle Unterstützung bei der Platzsuche anbieten, sondern nur bei der Finanzierung des Praktikums unterstützen.
Das ERASMUS+ Programm fördert Praktika bei Gasteinrichtungen (Firmen) im europäischen Ausland*. So können die Studierenden Praxiserfahrung sammeln und sich zugleich Fremdsprachen- und interkulturelle Kompetenzen aneignen.
Arbeitsaufenthalte mit einer Dauer von 2 bis 12 Monaten können gefördert werden, unabhängig davon, ob es sich um das obligatorische Praxissemester oder ein freiwilliges Praktikum handelt.
Auch für Praktika außerhalb Europas gibt es diverse Förderungsmöglichkeiten.
*Ausgeschlossen sind dabei EU-Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
Im Sommer ins Ausland und gleichzeitig etwas für das Studium tun? Das ermöglicht eine Summer School! Summer Schools sind zumeist zwei- bis vierwöchige Bildungsaufenthalte an einer ausländischen Universität oder Hochschule und finden in den Semesterferien statt. Eine Summer School bietet fächerspezifische oder interdisziplinäre Lehrveranstaltungen und/oder Sprachkurse an. Die Kurse werden in der Landessprache oder auf Englisch gehalten und ermöglichen es dadurch die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern. Ein Kulturprogramm mit Ausflügen und Besichtigungen wird meist ebenso geboten und ermöglicht so das Land und die Kultur kennenzulernen. Einige Hochschulen in Deutschland bieten auch die Möglichkeit an einer internationalen Summer School teilzunehmen. Die Lehrsprache ist meist Englisch. Um die passende Summer School zu finden informiert man sich am Besten auf den Seiten der einzelnen Hochschulen. Wichtig: Für den Besuch einer Summer School fällt in der Regel eine Kursgebühr an.
An unseren Partnerhochschulen kann eine Förderung durch PROMOS beantragt werden. Informationen zu PROMOS gibt es unter Outgoing und Stipendien/ Förderungen.
Stipendien und Zuschüsse zu Auslandsstudienaufenthalten können über folgende Einrichtungen bzw. Programme beantragt werden (ACHTUNG: alle Förderanträge müssen vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes gestellt werden!)
Jobline LMU - Bewerbungstraining auf Englisch
Jobline LMU is the English-language job application training programme of Ludwig-Maximilians-Universität, Munich, Germany.
Jobline LMU is for students and school-leavers who would like to do an internship abroad and for graduates who have just finished their studies and want to find a job or a graduate trainee programme in the English-speaking world – or at a company in Germany with an English-language corporate culture. Jobline LMU also provides teachers with extensive teaching materials for English job applications.
Jobline LMU is free of charge!
Das Sprachen-Angebot der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb)
Die vhb bietet für die Studierenden ihrer Trägerhochschulen entgeltfrei mehr als 30 Kurse zu folgenden Sprachen an: Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch.
Mehr Informationen gibt es hier.
Der Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sollte im auf die Rückkehr folgenden Semester gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter Alles rund um Prüfungen.
Es empfiehlt sich, vor jedem Studienaufenthalt an einer internationalen Hochschule im Vorfeld zu klären, welche Kurse auf das Studium an der Hochschule Ansbach anerkannt werden können!
Hierfür kann das, vom International Office bereitgestellte, Learning Agreement für Freemover verwendet werden. Studierende, die durch die Programme ERASMUS+ oder PROMOS gefördert werden müssen verpflichtend das zur Förderlinie gehörende Learning Agreement ausfüllen.
Eine Präsentation mit allen Informationen zum Thema Finanzierung von Studienaufenthalten und den nötigen Schritten ins Auslandssemester finden Sie »HIER«.
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) ist eine Verbundeinrichtung der bayerischen Hochschulen. Sie stellt Online-Lehrangebote als Ergänzung zum Präsenzstudium zur Verfügung, die von Lehrenden an den Trägerhochschulen entwickelt wurden. Das Angebot umfasst Online-Kurse sowie kürzere Online-Lerneinheiten. Die Hochschule Ansbach ist eine der Trägerhochschulen der vhb.
Als Studierende unserer Hochschule können Sie die tutoriell betreuten Online-Kurse der vhb entgelt-frei nutzen. Unter www.vhb.org finden Sie ausführliche Informationen. Im Kursprogramm kur-se.vhb.org stehen zu allen Kursen detaillierte Beschreibungen und auch Demoversionen zur Verfü-gung. Über die Anrechenbarkeit der in vhb-Kursen erbrachten Studienleistungen informieren Sie sich bitte rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsamt.
Unter OPEN vhb finden Sie kürzere, offene Kurse auf Hochschulniveau, die für Sie wie für die Allgemeinheit von Interesse sein könnten. Hier werden auch studienvorbereitende und studienbegleiten-de Kurse angeboten. Für eine Anrechnung auf Ihr Studium sind diese Kurse nicht konzipiert. Die OPEN vhb-Kursübersicht finden Sie unter open.vhb.org.
Als Lehrende unterstützt die vhb Sie nicht nur bei der Entwicklung und Durchführung von hochschul-übergreifenden Online-Lehrangeboten, sondern auch bei der Einbindung vorhandener digitaler Lehr-angebote in Ihre Lehre. In einem Repositorium finden Sie Online-Lerneinheiten á 45 Minuten für Blended Learning, die sich flexibel in die Präsenzlehre integrieren lassen. Sie können auch selbst zum Repositorium beitragen und Blended Learning-Einheiten einstellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.vhb.org/lehrende.
Bei Fragen zur Anrechenbarkeit der Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengang.
Alle an der Hochschule Ansbach vorhandenen Module sind im Online-Vorlesungsverzeichnis neben den Veranstaltungen dokumentiert.
Module sind zeitlich und inhaltlich abgeschlossene, mit Leistungspunkten versehene, abprüfbare Lehreinheiten (APO).
Alle an der Hochschule Ansbach stattfindenden Lehrveranstaltungen sind im Online-Vorlesungsverzeichnis (myStundenplan PRIMUSS) dokumentiert.
Finden Sie beim jeweiligen Studiengang unterhalb des Kurzprofils.
Für Studierende an bayerischen Fachhochschulen gelten hochschulübergreifende Rechtsgrundlagen wie das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG)(externer Link) und die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO)(externer Link).
Die Satzungen der Hochschule wie z. B. die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) und die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie unter Amtliche Veröffentlichungen der Hochschule.
Während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit gelten darüber hinaus auch für Studentinnen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten (§§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8, 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 MuSchG).
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Schwanger im Studium.
Mitarbeiterin Bereich Studierendenservice (AIW/WIG)
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Betreute Studiengänge:
Leiterin Bereich Studierendenservice
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Mitarbeiter Bereich Studierendenservice (MUK/VIS)
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Mitarbeiterin Bereich Studierendenservice (RJO/WIF)
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Mitarbeiterin Bereich Studierendenservice (BIM)
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Stellvertretende Leiterin Bereich Studierendenservice
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Mitarbeiterin Bereich Studierendenservice (DIS)
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Mitarbeiterin Bereich Studierendenservice (BW)
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Mitarbeiterin Bereich Studierendenservice (BT, IBT)
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