Wenn Sie sich für ein Master- oder ein berufsbegleitendes Studium interessieren, ist der Studierendenservice der Weiterbildungseinrichtung "School of Business and Technology" (SBT) Ihre Anlaufstelle.
Sie haben sich bereits auf einen Studienplatz beworben? Ihre konkrete Anfrage richten Sie bitte an bewerbung.master(at)hs-ansbach.de.
Alle Bewerbungsmöglichkeiten und Fristen für das kommende Semester entnehmen Sie bitte unserem Online-Bewerberportal.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Video zum Bewerbungsverfahren.
Deutschsprachige konsekutive Master
Angewandte Künstliche Intelligenz und Digitale Transformation (KDT), M.A.
Applied Research in Engineering Sciences (APR), M.Sc.
Digital Learning, M.A.
Digital Marketing (DIM), M.A.
Energiemanagement und Energietechnik (EMT), M.Eng.
Innovation und Entrepreneurship (IUE), M.A.
Medizintechnik (MED), M.Eng.
Medienwirkungen und Medienpsychologie (MUM), M.Sc.
Multimediale Medienproduktion, (MMP), M.A.
Public Relations und Unternehmenskommunikation (PUK), M.A.
Wirtschaftsingenieurwesen (WIN), M.Eng.
Englischsprachige konsekutive Master
Applied Biotechnology (ABI)
Internationales Produkt- und Servicemanagement (IPM), M.A.
Smart Energy Systems (SES)
Sustainable Building Systems (SBS)
Berufsbegleitende Bachelor (kostenpflichtig)
Angewandte Kunststofftechnik (AKT),B.Eng.
Strategisches Management (SMA), B.A.
Wertschöpfungsmanagement (WSM), B.A.
Berufsbegleitende Master (kostenpflichtig)
Data Governance and Ethics (DGE)
Kreatives Management (KMA), MBA
Leadership (LEA), MBA
Alle benötigten Dokumente sind ausschließlich online im Bewerberportal hochzuladen. Welche Unterlagen dies sind, wird Ihnen individuell im Bewerberportal angezeigt. Wir behalten uns in Einzelfällen vor, uns ggf. Originalunterlagen vorlegen zu lassen.
Für alle Bewerbungen reichen Sie bitte ein:
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der genannten Unterlagen nicht abschließend ist. Die einzureichenden Dokumente sind von der Art Ihres Hochschulzugangs sowie sonstiger Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen abhängig.
Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) können Sie studieren. In der Qualifikationsverordnung (§§ 29, 30) sind die Qualifikationen aufgeführt, welche Sie für die Aufnahme eines Studiums (= Hochschulzugang) benötigen:
Voraussetzungen für den allgemeinen Hochschulzugang:
Voraussetzungen für den fachgebundenen Hochschulzugang:
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht im Rahmen der Online-Bewerbung ein:
Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis, Diplom) erworben haben, müssen Sie diese anerkennen lassen. Die Bewertung – Vorprüfungsdokumentation (VPD) - nimmt für uns uni-assist e.V. vor. Die VPD ersetzt eine Bewerbung an der Hochschule nicht.
Eine VPD ist ganzjährig möglich; die Bearbeitung dauert in der Regel 4–6 Wochen.
Bei Interesse können Sie selbst unverbindlich prüfen, ob ihr Abschluss zu einem Studium berechtigt. Die finale Entscheidung trifft die Hochschule:
https://anabin.kmk.org/anabin.html oder https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
Studienbewerberinnen und -bewerber aus China (APS China), Vietnam (APS Vietnam) und Indien (APS India) müssen eine Vorprüfung der Zeugnisse bei der Akademischen Prüfstelle durchführen. Das Zertifikat ist an der Hochschule mit den weiteren Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Wenn Ihr Bildungsnachweis zu einem Studium bei uns berechtigt, müssen Sie eine Deutschprüfung bis zur Immatrikulation nachweisen.
Anerkannt werden folgende Deutschprüfungen für deutschsprachige Studienangebote:
Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss im Rahmen der Bewerbung hochgeladen werden. Die Fristen entnehmen Sie bitte dem Online-Bewerberportal.
Bei fremdsprachigen Studiengängen gelten abweichende Regelungen.
Abweichend bei englischsprachigen Masterstudiengängen, kann die Hochschule den Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse gemäß der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung selbst prüfen.
Erst durch die Immatrikulation (= Einschreibung) werden Sie Mitglied der Hochschule Ansbach und erlangen Studierendenstatus.
Wird Ihnen ein Studienplatz an der Hochschule Ansbach zugeteilt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. In diesem Bescheid wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie sich online immatrikulieren können.
Sind die Unterlagen nicht vollständig, kann die Immatrikulation nicht erfolgen.
Den Antrag auf Immatrikulation können Sie online bis September für das Wintersemester bzw. Anfang März für das Sommersemester durchführen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid sowie dem Online-Bewerberportal.
Die Immatrikulationsbescheinigung steht ab Semesterstart in Ihrem Hochschulaccount zur Verfügung.
Wichtig: Ohne Meldung des Versicherungsstatus Ihrer Krankenkasse ist keine Immatrikulation möglich. Die Meldung der Krankenkasse erfolgt digital.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir:
Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir:
Die Unterlagen werden uns direkt von der Krankenkasse übermittelt.
Studienbewerber/innen, die aus einem Mitgliedsland der EU/EWR kommen, müssen sich ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse melden und dort Bescheid geben. Ausländische Studienbewerber aus nicht EU-Mitgliedsländern müssen sich bei einer deutschen Krankenkasse melden, sich dort versichern und der Krankenkasse mitteilen, dass sie an der Hochschule Ansbach studieren möchten.
Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung, müssen Sie umgehend der aktuellen Krankenkasse mitteilen, die Neuerung an die Hochschule Ansbach weiterzugeben. Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Die oben genannte Meldung ist ebenfalls zu machen, wenn Sie von der Hochschule Ansbach exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z. B. in einem anderen Studiengang.
Das Merkblatt zur Krankenversicherung finden Sie hier.
Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie HIER.
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0981 4877-143 BHS 3.02 (Brauhausstraße 15, 91522 Ansbach) nach Vereinbarung ralph-peter.kappestein vCard
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