Die familienfreundliche Hochschule unterstützt alle Beschäftigten – Mitarbeitende der Verwaltung, studentisch Beschäftigte und Lehrende – bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bieten Möglichkeiten der Kinderbetreuung und eine familienfreundliche Arbeitskultur mit flexiblen Arbeitszeitmodellen.

In den folgenden Checklisten erhalten Sie erste Informationen.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.familienplanung.de

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
hat spezielle Informationen in Zeiten von Corona unter dem folgenden Link zusammengestellt.

 

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zu folgenden Themen:

Mutterschutz

 

  • Die Mutterschutzfrist gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (in Sonderfällen 12 Wochen).

  • Während der Schutzfrist vor der Geburt gilt ein relatives Arbeitsverbot: Während dieser Schutzfrist darf die Hochschule Sie grundsätzlich nicht beschäftigen. Auf Ihren eigenen Wunsch können Sie in der Schutzfrist vor der Entbindung aber auch weiterarbeiten. Sie können Ihre Einwilligung zur Weiterbeschäftigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

  • Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit darf die Hochschule Sie auch dann nicht beschäftigen, wenn Sie dazu bereit sind.

Mitteilungspflicht der Schwangeren

Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Der genaue Zeitpunkt ist nicht gesetzlich festgelegt. Um den Schutz an Ihrem Arbeitsplatz gewährleisten zu können, ist eine frühe Bekanntgabe jedoch von Vorteil.

 

 

 

Elternzeit und Elterngeld

 

Elternzeit

 

Checkliste:

  • Beantragen sie Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Inanspruchnahme beim Arbeitgeber (beide Elternteile).
  • Eine formlose schriftliche Erklärung genügt.
  • Lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen.
  • Sie können die Elternzeit aufteilen. Geben Sie die genauen Zeiten an, in denen Sie Elternzeit nehmen möchten.
  • Möchten Väter „ab Geburt“ in Elternzeit gehen, sollten Sie das im Antrag angeben.
  • Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

 

Die Elternzeit bezeichnet die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes, in der Sie ihr Arbeitgeber unbezahlt freistellt. Sie beträgt drei Jahre und steht jeweils Vater und Mutter zu. Sie kann von beiden Eltern gleichzeitig oder unabhängig vom anderen Elternteil genommen werden. Voraussetzung dafür ist:

  • Sie sind Arbeitnehmer*in
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Während der Elternzeit sind Sie nicht erwerbstätig oder nur in Teilzeit bis zu 32* Stunden pro Woche beschäftigt.
    32 Stunden bei Eltern von Kindern, die ab dem 1. September geboren wurden.

 

Weitere Informationen und Einschränkungen können Sie auf folgender Seite nachlesen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

 

Recht auf Teilzeit

Es gibt ein Recht während der Elternzeit in Teilzeit von bis zu 32 Stunden/Woche zu arbeiten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Betriebszugehörigkeit von über 6 Monaten
  • Betriebsgröße von über 15 Mitarbeitern
  • Dauer der Teilzeit mindestens 2 Monate bei einer Stundenanzahl von 15–32 Stunden pro Woche
  • keine anderen direkten betrieblichen Gründe

Um das fehlende Gehalt finanziell auszugleichen erhalten Sie vom Staat während der ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld, bzw. ElterngeldPlus.

Achtung! Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.

 

In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Hinweise und Informationen:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

 

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Es gibt drei Varianten des Elterngelds: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus. Sie können zwischen den Elterngeld- Varianten wechseln und damit bestimmen wie lange Sie es erhalten.

 

Basiselterngeld „Elterngeld“

  • Der Bezugszeitraum beträgt bis zu 14 Monate (12 + 2).
  • Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes sind nur noch ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus möglich.
  • Die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes können Sie über den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums berechnen.
  • Das Portal ElterngeldDigital hilft durch einen digitalen Assistenten bei der Beantragung.

Eine ausführliche Erklärung zum Elterngeld und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Seite des Familienportals: Was ist Elterngeld?.

Info: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Basiselterngeld vollständig angerechnet. Sie erhalten in dieser Zeit somit kein Elterngeld, die Monate zählen jedoch in Bezug auf das Elterngeld als „verbraucht“. Da das Mutterschaftsgeld in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss beinahe 100% des Gehalts ausmacht, das Elterngeld aber nur durchschnittlich 65%, liegt die Rate meist über der des Elterngelds.

 


Elterngeld in der Coronakrise

Sinkt Ihr Verdienst zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 wegen der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Kurzarbeit, haben Sie dadurch keinen Nachteil bei der Berechnung des Elterngelds. Diese Monate werden übersprungen und somit reduziert der Bezug des Kurzarbeitergelds (oder Arbeitslosengeld I) Ihr Elterngeld nicht. Auch bei der späteren Berechnung für ein weiteres Kind fließen diese nicht mit ein. Stattdessen zählt das höhere Einkommen aus den Monaten davor (§ 27 Abs. 4 BEEG).

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

Familienportal: Elterngeld: Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie


 

ElterngeldPlus

Der Erklärfilm: Das ElterngeldPlus veranschaulicht das System.

Unter Elterngeld und ElterngeldPlus des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich umfassend informieren.

 

Partnerschaftsbonus

Unter Elterngeld und ElterngeldPlus des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich umfassend informieren.

 

In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Hinweise und Informationen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Elterngeld und ElterngeldPlus

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit

Finanztip.de:
So machen Sie mehr aus Ihrem Elterngeld (inkl. Checkliste)

 

 

Arbeitsorganisation

 

flexible Arbeitsmodelle

  • flexible Arbeitszeiten zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr ohne Kernarbeitszeiten
  • Teilzeitmöglichkeiten
  • flexibles Jahresarbeitszeitkonto
  • alternierende Telearbeit
  • Flexitage

 

Finanzierung

 

Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfrist erhalten Sie auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro pro Kalendertag (ab 390 Euro monatlicher Nettolohn), muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

Sind Sie privat krankenversichert, erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt einen Betrag von maximal 210 Euro im Monat. 

Aufgepasst! Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden mit dem Elterngeld verrechnet. Sollten Sie eine der beiden Leistungen beantragt haben, müssen Sie zwingend für die betroffenen Monate Elterngeld beantragen!

 

Kündigungsschutz

Während des Mutterschutzes genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch in der Probezeit.

 

Familienfreundliche Hochschulumgebung

Hauptcampusplan Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit

Für Eltern, Ältere und Personen mit diversen Beeinträchtigungen steht ein Lageplan des Hauptcampus der Hochschule Ansbach im Pdf-Format mit Angabe der familienfreundlichen und barrierefreien Einrichtungen (Eltern-Kind-Zimmer, Wickelmöglichkeiten, Aufzüge, elektrische Türöffner...) zur Verfügung.

Sollten sich Fragen oder Anregungen aus dem Plan ergeben nehmen Sie gerne mit dem Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity Kontakt auf.E-Mail: familie(at)hs-ansbach.de
Tel.: 0981-4877-504

 

Eltern-Kind-Zimmer mit Wickelmöglichkeit

Gebäude 92, EG, Raum 15 (92.0.15)

Es bietet:

  • Platz zum Wickeln und Stillen
  • Beschäftigungsmöglichkeiten für Babys und Kleinkinder
  • einen Ort zum Verweilen für Eltern mit kleinen Kindern.

Hier ein kleiner Eindruck zur Räumlichkeit über den nachfolgenden Link: Eltern-Kind-Zimmer

Im Zimmer befindet sich auch die KidsBox, eine Art mobiles Kinderzimmer, die gerne an den eigenen Arbeits- oder Lernplatz mitgenommen werden kann. Einen kleinen Einblick über den Inhalt der KidsBox erhalten Sie über den nachfolgenden Link: KidsBox

 

Wickeln

Wickelmöglichkeiten befinden sich außerdem in den geräumigen und täglich gereinigten barrierefreien Toiletten:

  • Gebäude 92 EG (92.0.8)
  • Gebäude 51 EG Ost (51.0.16)
  • Gebäude 50 1. OG Ost (50.1.13)
  • Gebäude 54 EG (54.0.3)
  • Bibliothek
  • Mensa (87.0.15)

 

Essen

In der Mensa stehen Hochstühle für unsere jüngsten Mensabesucher bereit. Eine Kindertellerkarte (kostenlose Zugabe zum Elternessen für Kinder unter 10 Jahren) kann beantragt werden.

 

Kinderecke in der Hochschulbibliothek

Für Kinder, die sich unter der Aufsicht ihrer Eltern in der Hochschulbibliothek aufhalten, stehen in der Kinderecke Bücher und Spielsachen zur Beschäftigung bereit. Eine Wickelmöglichkeit finden Sie in den nahegelegenen Toiletten der Hochschulbibliothek.

 

Eltern-Kind-Parkplatz

Wenden Sie sich bitte an das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity 0981-4877-504 und familie(at)hs-ansbach.de.

 

Welcome-Paket

Die Hochschule hat für unsere frischgebackenen Eltern eine kleine Überraschung!
Studierende Eltern können sie sich nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde im Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity abholen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin.
(Mitarbeiter*innen und Professor*innen kontaktieren bitte die Personalabteilung.)

 

Kindermitbringtag

Das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity organisiert seit 2022 jedes Jahr am schulfreien Buß- und Bettag einen Kindermitbringtag für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden. Das Angebot gilt für Kinder im Grundschulalter und soll eventuelle Betreuungslücken am schulfreien jedoch nicht arbeitsfreien Buß- und Bettag schließen.

Kindermitbringtag 2022:

Am 16.11.2022 fand zum ersten Mal ein Kindermitbringtag an der Hochschiel Ansbach statt. 10 Kinder von Mitarbeitenden konnten sich über ein spannendes Programm freuen:

Nachdem die Kinder an der Hochschule in spannenden und lehrreichen Experimenten alles rund um das Element Wasser erleben konnten, ging es im Anschluss auf einen Stadtrundgang durch Ansbach. Mit der Marktgräfin Christiane Charlotte konnten die Kinder in ein vergangenes Ansbach eintauchen und lernten unter anderem historische Verbeugungen und Tänze.

Der gelungene Tag endete mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Mensa. Die Kinder und auch die Mitarbeiter des Büros für Familie, Chancengleichheit und Diversity hatten viel Spaß an diesem ersten Kindermitbringtag der Hochschule Ansbach.

 

Kinderbetreuung

 

Es besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch das Mütterzentrum "Miteinander", das direkt neben dem Campus im Brückencenter untergebracht ist. Dort ist eine individuelle und sehr flexible Betreuungszeit buchbar. Das Mütterzentrum ist ein eingetragener Verein. Die Hochschule ist gerne bereit, den Vereinsbeitrag im Mütterzentrum „Miteinander“ finanziell zu unterstützen. Beantragen sie hierfür einen Zuschuss zum Vereinsbeitrag. Als Vereinsmitglied sind die Kostenbeiträge für die Betreuung deutlich niedriger.

Der Zuschuss kann beim Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity (familie(at)hs-ansbach.de) beantragt werden,
nähere Informationen zum Mütterzentrum finden Sie hier: Muetterzentrum Ansbach.

Auskunft über weitere Betreuungsmöglichkeiten finden Sie unter:

 

Veranstaltungen für Familien

Wir bieten regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für Familien an der Hochschule Ansbach an.

Im Sommersemester 2023 finden folgende Veranstaltungen statt:

18.04.2023: Erste-Hilfe am Kind
Das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity bietet im Sommersemester 2023 erstmals einen Erste-Hilfe am Kind Kurs an! Der Kurs ist offen für alle Hochschulangehörigen, die regelmäßig Kinder unterschiedlichen Alters betreuen wie (werdende) Eltern, Großeltern, Babysitter, Geschwister etc.. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden viel Wissen mitnehmen können und mit einem sicheren Gefühl im Bereich Kindernotfälle nach Hause gehen.

Anmeldung unter: familie(at)hs-ansbach.de

Im Wintersemester 2022/23 fanden folgende Veranstaltungen statt:

  • 16.11.2022: erster Kindermitbringtag an der Hochschule Ansbach
    Das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity organisiert seit 2022 jedes Jahr am schulfreien Buß- und Bettag einen Kindermitbringtag für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden. Das Angebot gilt für Kinder im Grundschulalter und soll eventuelle Betreuungslücken am schulfreien jedoch nicht arbeitsfreien Buß- und Bettag schließen. In diesem Jahr mit einem historischen Stadtrundgang und der Schatzkiste Wasser.
  • 15.12.2022: erster Adventstreff für Familien an der Hochschule Ansbach
    Donnerstag, den 15. Dezember 2022 von 15.30 bis 17.30 Uhr, Raum wird noch bekannt gegeben
    Sie können sich bei Weihnachtsgebäck und Punsch kennenlernen, wiederbegegnen und austauschen, die Kinder können spielen und Spaß haben.
  • 19.01.2023, 09:30–10:30 Uhr „Online-Vortrag: Wie der Spagat gelingt – Job und Familienalltag in Balance halten“
    In diesem Vortrag lernen die Teilnehmenden Strategien für den Spagat zwischen Arbeitszeiten und Familienzeiten. Auch wird es handfeste Tipps und praktisches Handwerkszeug geben, um belastende Situationen gelassen zu meistern, achtsam für sich zu sein und Pausen zu gestalten und effektiv zu nutzen.
  • 24.01.2023, 10:00–12:00 Uhr Online-Vortrag: Umgang mit Menschen in der 4. Lebensphase (hohes Alter)
    Jeder von uns hat einen Angehörigen, der langsam in die Phase des \"hohen Alterns\", genannt die vierte Lebensphase, eintritt. Mit welchen Veränderungen und Herausforderungen in der vierten Lebensphase muss ich bei meinen Angehörigen rechnen? Wie gehe ich mit Verhaltensveränderungen in der Familie um? Wie erleben wir den Rollentausch innerhalb der Familie? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es und wieviel Unterstützung kann ich/muss ich als Angehörige leisten?
    Antworten auf diese Fragen und Tipps für den Umgang in dieser schweren Lebensphase erhalten wir in diesem Vortrag von der ausgebildeten Pflegeberaterin.

Anmeldung jeweils unter: familie(at)hs-ansbach.de

 

Netzwerke

 

Das Büro arbeitet mit verschiedenen Beratungsstellen und Netzwerkpartnern zusammen, um ein möglichst umfassendes Angebot an Beratung und Unterstützung anbieten zu können.

Mütterzentrum Ansbach

Koki-Netzwerk frühe Kindheit Landkreis Ansbach

Bündnis Familie Landkreis Ansbach

Netzwerk Bayrische Familienservicestellen der Hochschulen

 

Elterngruppe

 

Elterntreff „Treffpunkt Studieren mit Kind“
Einmal pro Semester trifft sich die Elterngruppe der Hochschule im „Offenen Treff” des Mütterzentrums in Ansbach zum Frühstück. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag pro Person wird das Essen vom Mütterzentrum gestellt. Für mitgebrachte Kinder stehen Hochstühle, Wickeltisch und Spielzeug zur Verfügung. Der persönliche Austausch und die Gemeinschaft mit anderen Eltern wurden von den bisherigen Teilnehmern als sehr wertvoll empfunden.

 

 

Registrierung Elterngruppe

Hier können Sie sich für die Elterngruppe registrieren:

Personen

Julia Spengruber – Stellvertretende Leiterin Bereich Beratung: Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity

Julia Spengruber

Stellvertretende Leiterin Bereich Beratung: Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity

0981 4877-504 54.0.07 nach Vereinbarung vCard

Julia Spengruber

Julia Spengruber – Stellvertretende Leiterin Bereich Beratung: Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity

Stellvertretende Leiterin Bereich Beratung: Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity

Funktionen:

  • Stellvertretende Leiterin Bereich Beratung
  • Career Service
  • Alumni
  • Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity