Die familienfreundliche Hochschule unterstützt alle Beschäftigten – Mitarbeitende der Verwaltung, studentisch Beschäftigte und Lehrende – bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bieten Möglichkeiten der Kinderbetreuung und eine familienfreundliche Arbeitskultur mit flexiblen Arbeitszeitmodellen.
In den folgenden Checklisten erhalten Sie erste Informationen.
Familienportal- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.familienplanung.de
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
hat spezielle Informationen in Zeiten von Corona unter dem folgenden Link zusammengestellt.
Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zu folgenden Themen:
Die Mutterschutzfrist gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (in Sonderfällen 12 Wochen).
Während der Schutzfrist vor der Geburt gilt ein relatives Arbeitsverbot: Während dieser Schutzfrist darf die Hochschule Sie grundsätzlich nicht beschäftigen. Auf Ihren eigenen Wunsch können Sie in der Schutzfrist vor der Entbindung aber auch weiterarbeiten. Sie können Ihre Einwilligung zur Weiterbeschäftigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit darf die Hochschule Sie auch dann nicht beschäftigen, wenn Sie dazu bereit sind.
Mitteilungspflicht der Schwangeren
Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft erfahren haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Der genaue Zeitpunkt ist nicht gesetzlich festgelegt. Um den Schutz an Ihrem Arbeitsplatz gewährleisten zu können, ist eine frühe Bekanntgabe jedoch von Vorteil.
Checkliste:
Die Elternzeit bezeichnet die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes, in der Sie ihr Arbeitgeber unbezahlt freistellt. Sie beträgt drei Jahre und steht jeweils Vater und Mutter zu. Sie kann von beiden Eltern gleichzeitig oder unabhängig vom anderen Elternteil genommen werden. Voraussetzung dafür ist:
Weitere Informationen und Einschränkungen können Sie auf folgender Seite nachlesen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Recht auf Teilzeit
Es gibt ein Recht während der Elternzeit in Teilzeit von bis zu 32 Stunden/Woche zu arbeiten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Um das fehlende Gehalt finanziell auszugleichen erhalten Sie vom Staat während der ersten 12 Lebensmonate des Kindes Elterngeld, bzw. ElterngeldPlus.
Achtung! Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.
In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Hinweise und Informationen:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Es gibt drei Varianten des Elterngelds: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus. Sie können zwischen den Elterngeld- Varianten wechseln und damit bestimmen wie lange Sie es erhalten.
Basiselterngeld „Elterngeld“
Eine ausführliche Erklärung zum Elterngeld und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Seite des Familienportals: Was ist Elterngeld?.
Info: Das Mutterschaftsgeld wird auf das Basiselterngeld vollständig angerechnet. Sie erhalten in dieser Zeit somit kein Elterngeld, die Monate zählen jedoch in Bezug auf das Elterngeld als „verbraucht“. Da das Mutterschaftsgeld in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss beinahe 100% des Gehalts ausmacht, das Elterngeld aber nur durchschnittlich 65%, liegt die Rate meist über der des Elterngelds.
Elterngeld in der Coronakrise
Sinkt Ihr Verdienst zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 wegen der Corona-Pandemie zum Beispiel durch Kurzarbeit, haben Sie dadurch keinen Nachteil bei der Berechnung des Elterngelds. Diese Monate werden übersprungen und somit reduziert der Bezug des Kurzarbeitergelds (oder Arbeitslosengeld I) Ihr Elterngeld nicht. Auch bei der späteren Berechnung für ein weiteres Kind fließen diese nicht mit ein. Stattdessen zählt das höhere Einkommen aus den Monaten davor (§ 27 Abs. 4 BEEG).
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Familienportal: Elterngeld: Anpassungen anlässlich der Corona-Pandemie
ElterngeldPlus
Der Erklärfilm: Das ElterngeldPlus veranschaulicht das System.
Unter Elterngeld und ElterngeldPlus des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich umfassend informieren.
Partnerschaftsbonus
Unter Elterngeld und ElterngeldPlus des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich umfassend informieren.
In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Hinweise und Informationen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Elterngeld und ElterngeldPlus
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Finanztip.de:
So machen Sie mehr aus Ihrem Elterngeld (inkl. Checkliste)
flexible Arbeitsmodelle
Mutterschaftsgeld
Während der Schutzfrist erhalten Sie auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro pro Kalendertag (ab 390 Euro monatlicher Nettolohn), muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.
Sind Sie privat krankenversichert, erhalten Sie vom Bundesversicherungsamt einen Betrag von maximal 210 Euro im Monat.
Aufgepasst! Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden mit dem Elterngeld verrechnet. Sollten Sie eine der beiden Leistungen beantragt haben, müssen Sie zwingend für die betroffenen Monate Elterngeld beantragen!
Kündigungsschutz
Während des Mutterschutzes genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch in der Probezeit.
Hauptcampusplan Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit
Für Eltern, Ältere und Personen mit diversen Beeinträchtigungen steht ein Lageplan des Hauptcampus der Hochschule Ansbach im Pdf-Format mit Angabe der familienfreundlichen und barrierefreien Einrichtungen (Eltern-Kind-Zimmer, Wickelmöglichkeiten, Aufzüge, elektrische Türöffner...) zur Verfügung.
Sollten sich Fragen oder Anregungen aus dem Plan ergeben nehmen Sie gerne mit dem Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity Kontakt auf.E-Mail: familie(at)hs-ansbach.de
Eltern-Kind-Zimmer mit Wickelmöglichkeit
Gebäude 92, EG, Raum 15 (92.0.15)
Es bietet:
Hier ein kleiner Eindruck zur Räumlichkeit über den nachfolgenden Link: Eltern-Kind-Zimmer
Im Zimmer befindet sich auch die KidsBox, eine Art mobiles Kinderzimmer, die gerne an den eigenen Arbeits- oder Lernplatz mitgenommen werden kann. Einen kleinen Einblick über den Inhalt der KidsBox erhalten Sie über den nachfolgenden Link: KidsBox
Wickeln
Wickelmöglichkeiten befinden sich außerdem in den geräumigen und täglich gereinigten barrierefreien Toiletten:
Essen
In der Mensa stehen Hochstühle für unsere jüngsten Mensabesucher bereit. Eine Kindertellerkarte (kostenlose Zugabe zum Elternessen für Kinder unter 10 Jahren) kann beantragt werden.
Kinderecke in der Hochschulbibliothek
Für Kinder, die sich unter der Aufsicht ihrer Eltern in der Hochschulbibliothek aufhalten, stehen in der Kinderecke Bücher und Spielsachen zur Beschäftigung bereit. Eine Wickelmöglichkeit finden Sie in den nahegelegenen Toiletten der Hochschulbibliothek.
Eltern-Kind-Parkplatz
Wenden Sie sich bitte an das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity 0981-4877-503 und familie(at)hs-ansbach.de.
Welcome-Paket
Die Hochschule hat für unsere frischgebackenen Eltern eine kleine Überraschung!
Studierende Eltern können sie sich nach der Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde im Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity abholen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin.
(Mitarbeiter*innen und Professor*innen kontaktieren bitte die Personalabteilung.)
Kindermitbringtag
Das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity organisiert seit 2022 jedes Jahr am schulfreien Buß- und Bettag einen Kindermitbringtag für Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden. Das Angebot gilt für Kinder im Grundschulalter und soll eventuelle Betreuungslücken am schulfreien jedoch nicht arbeitsfreien Buß- und Bettag schließen.
Kindermitbringtag 2023:
Am 22.11.2023 fand der zweite Kindermitbringtag an der Hochschiel Ansbach statt. 11 Kinder von Mitarbeitenden nahmen teil.
Für die Kinder stand eine Entdeckungstour durch Ansbach auf dem Plan. Alexander Biernoth, ein Stadtführer und bekannter Historiker von Ansbach, brachte den Kindern die Geschichte der Stadt in einem Spaziergang mit einem Abstecher in die marktgräfliche Gruft unter der Kirche Sankt Gumbertus und einem Besuch des Marktgrafenmuseums kindgerecht näher. Im Anschluss ging es musikalisch weiter. Der junge Regionalkantor Thorsten Rascher brachte den Kindern in der Kirche Sankt Ludwig die Königin der Instrumente, die Orgel, näher. Nach einer kurzen Einführung am Instrument durften die Kinder dann auch mal selbst ordentlich in die Tasten hauen.
Der gelungene Tag endete mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Mensa. Die Kinder und auch die Mitarbeiterinnen des Büros für Familie, Chancengleichheit und Diversity verlebten einen gelungenen Vormittag.
Es besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch das Mütterzentrum "Miteinander", das direkt neben dem Campus im Brückencenter untergebracht ist. Dort ist eine individuelle und sehr flexible Betreuungszeit buchbar. Das Mütterzentrum ist ein eingetragener Verein. Die Hochschule ist gerne bereit, den Vereinsbeitrag im Mütterzentrum „Miteinander“ finanziell zu unterstützen. Beantragen sie hierfür einen Zuschuss zum Vereinsbeitrag. Als Vereinsmitglied sind die Kostenbeiträge für die Betreuung deutlich niedriger.
Der Zuschuss kann beim Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity (familie(at)hs-ansbach.de) beantragt werden,
nähere Informationen zum Mütterzentrum finden Sie hier: Muetterzentrum Ansbach.
Auskunft über weitere Betreuungsmöglichkeiten finden Sie unter:
Wir bieten regelmäßig verschiedene Veranstaltungen für Familien an der Hochschule Ansbach an.
Im Wintersemester 2023/ 24 finden folgende Veranstaltungen statt:
Im Sommersemester 2023 fanden folgende Veranstaltungen statt:
Das Büro arbeitet mit verschiedenen Beratungsstellen und Netzwerkpartnern zusammen, um ein möglichst umfassendes Angebot an Beratung und Unterstützung anbieten zu können.
Koki-Netzwerk frühe Kindheit Landkreis Ansbach
Bündnis Familie Landkreis Ansbach
Netzwerk Bayrische Familienservicestellen der Hochschulen
In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Hinweise und Informationen.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, EltergeldPlus und Partnerschaftsbonus
Kindertagespflege:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindertagespflege: die familiennahe Alternative-Ein Leitfaden für Eltern
In den folgenden aufgelisteten Links erhalten Sie weitere Informationen zur Beratung.
Sozialatlas Stadt Ansbach:
Stadt Ansbach: Ansbacher Sozialatlas
Schwangerenberatung Ansbach:
Landkreis Ansbach: Leben im Landkreis- Schwangerenberatung
Schwangerschaftsberatung:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Schwanger in Bayern- Infos und Beratung für Schwangere und Familien
Schwangerschaftsberatung Diakonie Ansbach:
Diakonie Ansbach: staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Amt für Familie und Jugend - Ansprechpartner und Telefonnummern:
Stadt Ansbach: Amt für Familie und Jugend- Wegweiser Adressen und Telefonnummern
Elterntreff „Treffpunkt Studieren mit Kind“
Einmal pro Semester trifft sich die Elterngruppe der Hochschule im „Offenen Treff” des Mütterzentrums in Ansbach zum Frühstück. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag pro Person wird das Essen vom Mütterzentrum gestellt. Für mitgebrachte Kinder stehen Hochstühle, Wickeltisch und Spielzeug zur Verfügung. Der persönliche Austausch und die Gemeinschaft mit anderen Eltern wurden von den bisherigen Teilnehmern als sehr wertvoll empfunden.
Funktionen:
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