Die Beratungsstelle wirkt in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Inklusionsbeauftragten darauf hin, eine chancengleiche Teilhabe für Arbeitnehmer_innen zu ermöglichen mit:

  • einer Schwerbehinderung
    (Grad der Behinderung von wenigstens 50 von Hundert. (§ 2 Abs. 2 SGB IX))
  • Schwerbehinderten gleichgestellte Personen
    (Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 von Hundert (§ 2 Abs. 3 SGB IX))

Die Schwerbehindertenvertretung der Hochschule Ansbach kann die Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung empfehlen und unterstützen.

In der Umsetzung von Chancengleichheit orientieren wir uns u.a. an den geltenden Gesetzen, wie z.B. das neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX- Fürsorge- und Förderungspflicht), dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG- Förderung der Beschäftigung schwerbehinderten Menschen) den Bayerischen Inklusionsrichtlinien und der Bayerischen Verfassung (Art. 118a- keine Benachteiligung behinderter Menschen).

Die Kontaktdaten der Schwerbehindertenvertretung sowie deren Aufgaben im Hochschulkontext finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Schwerbehindertenvertretung Hochschule Ansbach

 

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zu folgenden Themen:

Schwerbehinderung und Arbeitsverhältnis

Schwerbehindertenvertretung

Im Arbeitsleben bestehen besondere Pflichten des Arbeitgebers und Schutzrechte zugunsten schwerbehinderter Menschen. Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen schwerbehinderter bzw. schwerbehinderter gleichgestellter Personen und steht ihnen helfend zur Seite.

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung umfasst u.a. die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsverhältnis. Integrationsämter unterstützen die Schwerbehindertenvertretungen der Arbeitsstellen bei dieser Aufgabe vor Ort. Ein weiterer Themenaspekt ist die Beantragung von Maßnahmen für schwerbehinderte Personen, insbesondere präventiver Art.

Dies können z.B. technische Arbeitshilfen oder ein Zuschuß zur Eingliederung sein. Ein erster Ansprechpartner ist das Integrationsamt. In Bayern übernimmt dies das Inklusionsamt und die zugehörigen Integrationsfachdienste des jeweiligen Bezirks.

Weitere Informationen finden sie unter dem nachfolgenden Links:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales-Inklusionsamt
Zentrum Bayern Familie und Soziales-Integrationsfachdienste Bayern
Integrationsfachdienst Ansbach

Bezirk Mittelfranken:
Bezirk Mittelfranken: Leistungen für Menschen mit Behinderung
Bezirk Mittelfranken- Leistungen zur Alltagsbewältigung: Ausgleich behinderungsbedingter Defizite
 
Arbeitsverhältnis Schwerbehinderter
Bei der Besetzung freier Arbeitsplätze an der Hochschule Ansbach wird besonders geprüft, ob schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden können. Die Schwerbehindertenvertretung ist im laufenden Bewerbungsverfahren anzuhören und hat ein umfassendes Informationsrecht (§ 178 Abs. 2 SGB IX- Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.)

Bewerber_innen mit einer Schwerbehinderung haben im Gegenzug das Recht, die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsprozess abzulehnen (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX- Plichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen). Sie sind darüber in neutraler Form zu informieren. Wird die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung zum Vorstellungsgespräch gewünscht, sollten sich die Bewerbenden bitte persönlich mit der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzen.

Hinweise für behinderte Arbeitnehmende:

  • Leistungen zur begleitenden Hilfe am Arbeitsleben können vor Inanspruchnahme bei der zuständigen Regionalstelle des Inklusionsamtes des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden.
  • Schwerbehinderten Arbeitnehmenden steht ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Zusatzurlaub zu. Dies gilt nicht für Schwerbehinderten gleichgestellten Personen.
  • Im Rahmen der Zumutbarkeit haben schwerbehinderte Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeitarbeit - § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.
  • Eine befristete Herabsetzung der Arbeitszeit ist nach längerer Krankheitsphase möglich, wenn die bisherige Tätigkeit teilweise umsetzbar ist und mit einer stufenweisen Wiederaufnahme eine bessere Eingliederung erfolgen kann.

 

Infrastruktur – technische Unterstützung

Hauptcampusplan Familienfreundlichkeit und Barrierefreiheit

Für Eltern, Ältere und Personen mit diversen Beeinträchtigungen steht ein Lageplan des Hauptcampus der Hochschule Ansbach im Pdf-Format mit Angabe der familienfreundlichen und barrierefreien Einrichtungen (Eltern-Kind-Zimmer, Wickelmöglichkeiten, Aufzüge, elektrische Türöffner...) zur Verfügung.

Sollten sich Fragen oder Anregungen aus dem Plan ergeben nehmen Sie gerne mit dem Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity Kontakt auf.
E-Mail: diversity(at)hs-ansbach.de
Tel.: 0981-4877-503

Barrierefreie Toiletten

Sie finden die rollstuhlgerechten Toiletten in folgenden Gebäuden der Hochschule:

  • Gebäude 92 EG (92.0.8)
  • Gebäude 51 EG Ost (51.0.16)
  • Gebäude 50 1. OG Ost (50.1.13)
  • Gebäude 54 EG (54.0.3)
  • Bibliothek
  • Mensa (87.0.15)

Technische Unterstützungsmöglichkeiten

Wir informieren Sie zu den technischen Unterstützungsmöglichkeiten an der Hochschule Ansbach. So gibt es an der Hochschule Ansbach u.a. die Möglichkeit Dokumentenkameras für seheingeschränkte Personen zu nutzen. Für die barrierefreie technische Ausstattung von Arbeitsplätzen wird Kontakt zum Technischen Beratungsdienst der Integrationsämter gesucht (§ 185 SGB IX- Aufgaben des Integrationsamtes).

Weitere Beratungsangebote und Anlaufstellen

Inklusionsamt und Integrationsfachdienste:
Das Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nimmt in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch wahr. Es informiert bei allen relevanten Fragestellungen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen. Sie unterstützen Arbeitgeber_innen u.a. in der barrierefreien Ausgestaltung von Arbeitsplätzen und der Erarbeitung von zugehörigen Beschäftigungskonzepten für Arbeiternehmer_innen mit Schwerbehinderungen bzw. schwebehinderten gleichgestellten Personen. Für die barrierefreie technische Ausstattung ist der Technische Beratungsdienst der Integrationsämter zuständig (§ 185 SGB IX- Aufgaben des Integrationsamtes).

Die zuständigen Regionalstellen des Inklusionsamtes stellen auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) und die zugehörigen Merkzeichen fest.

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Rechte schwerbehinderter Menschen kraft Gesetzes zustehender Nachteilsausgleiche.

Der Antrag kann auch digital gestellt werden.

Den Antrag, erläuternde Informationen zum Verfahren und Tipps zur Beantragung finden Sie unter den nachfolgenden Links:

Zentrum Bayern Familie und Soziales- Antrag auf Feststellung einer Behinderung
ZBFS: Wegweiser für Menschen mit Behinderung-Rechte und Nachteilsausgleiche (ab Seite 15)

Die beauftragten Integrationsfachdienste der Integrationsämter unterstützen und betreuen schwerbehinderte Menschen und die zugehörigen Arbeitsstellen vor Ort (§ 193 SGB IX- Integrationsfachdienste-Aufgaben).

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Links:

Zentrum Bayern Familie und Soziales-Integrationsfachdienste Bayern

Integrationsfachdienst Ansbach

EUTB Ansbach- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die regionalen Fachstellen beraten Ratsuchende u.a. zu den Themen Rehabilitation, Assistenz und Teilhabe, je nach der individuellen Beeinträchtigung.

Weitere Informationen zur Regionalstelle Ansbach finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

EUTB-Ansbach

Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen-Ansbach
Die verantwortlichen Mitarbeiter_innen unterstützen:

  • die passende Selbsthilfegruppe zu finden
  • eine Selbsthilfegruppe zu gründen
  • und unterstützen bei der Frage, ob Selbsthilfe oder eine medizinische Behandlung nach der individuellen Situation hilfreich ist.

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

KISS-Ansbach

Beratungsstelle für seelische Gesundheit- Sozialpsychiatrischer Dienst- Diakonie Ansbach

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Sozialpsychiatrischer Dienst- Ansbach

Bürgertelefone:

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

  • Informationen für Menschen mir Behinderungen: 030 221 911 006
  • Rente: 030 221 911 001
  • Unfallversicherung: 030 221 911 002
  • Arbeitsrecht: 030 221 911 004
  • Gebärdentelefon: E-mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de, Fax: 030 221 911 017
  • Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gebaerdentelefon

Bundesministerium für Gesundheit

  • Krankenversicherung (030) 340 60 66-01
  • Pflegeversicherung (030) 340 60 66-02

Weitere nützliche Links:

Zentrum Bayern Familie und Soziales:
ZBFS: Wegweiser für Menschen mit Behinderung-Rechte und Nachteilsausgleiche

ZB Zeitschrift: Behinderung und Beruf:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter-ZB Zeitschrift: Behinderung und Beruf
Das Magazin kann als digitale Ausgabe im Abo kostenlos bezogen werden.

Publikationen der Integrationsämter:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter - Medien und Publikationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales-einfach teilhaben.de_Thema: Arbeiten

Veranstaltungen

Wir möchten Veranstaltungen wie Fortbildungen oder entsprechende Aktionstage zur Barrierefreiheit und Inklusion für Studierende, Mitarbeitende und Lehrende der Hochschule Ansbach anbieten.

Im Sommersemester 2024 finden folgende Veranstaltungen statt:

09.04.2024 | Career Service Webinar: myAbility Talent ® Programm
(für Studierende der Hochschule Ansbach)
Ein Karriereprogramm für Studierende und AbsolventInnen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder neurodivergentem Hintergrund
Eine Anmeldung bis zum 02.04.2024 unter nachfolgendem Link möglich:
moodle: Karriere-Seminar_myAbility

04.04.–11.07.2024 I „Gebärdensprachkurs für Anfänger*innen“
(für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Ansbach)
Eine Anmeldung bis zum 02.04.2024 unter nachfolgendem Link möglich:
moodle: Gebärdensprachkurs

14.06.2024 | Workshop: „Durch Achtsamkeit Prüfungsstress reduzieren“ – Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg
(für Studierende der Hochschule Ansbach)
Eine Anmeldung bis zum 07.06.2024 unter nachfolgender Mailadresse möglich: Kristin.Fues(at)werkswelt.de


Im Dezember 2019 und 2020 fanden Tage der Inklusion unter dem Motto psychische Gesundheit bzw. digitale und bauliche Barrierefreiheit statt.

Unter dem nachfolgendem Link sind u.a. Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Word-Dokumenten und Power-Point-Präsentationen des Büros für Familie, Chancengleichheit und Diversity abrufbar.
moodle_HS-Ansbach_SDL_Tools und Tipps_Digitale Barrierefreiheit

Personen

Dunja Zöller, M.Sc.

Dunja Zöller, M.Sc. –

Funktionen:

  • Mitarbeiterin Bereich Beratung: Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity
  • Antidiskriminierungsbeauftragte
  • Gleichstellungsbeauftragte