Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach

 

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91522 Ansbach

Postadresse
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Widerspruchseinlegung

Wenn Sie bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach einen Widerspruch einlegen möchten, können Sie dies schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form tun. Die Frist und nähere Informationen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung desjenigen Bescheides entnehmen, gegen den Sie vorgehen möchten.

Falls Sie die elektronische Form nutzen möchten, beachten Sie bitte, dass ein Rechtsbehelf nicht per einfacher E-Mail eingelegt werden kann, eine einfache E-Mail entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Voraussetzung für eine rechtsverbindliche elektronische Widerspruchseinlegung bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach ist derzeit ausschließlich, dass ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur an einen von der Hochschule eröffneten Zugang für elektronische Dokumente übermittelt wird. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach eröffnet den Zugang für elektronische Dokumente derzeit ausschließlich auf die folgende E-Mail-Adresse der Hochschule: recht(at)hs-ansbach.de

Sollten Sie Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur suchen, für die Sie eine Signaturkarte und einen Kartenleser benötigen, finden Sie Näheres auf folgenden Seiten der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de

Rechtsgrundlagen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen und Informationen, die für eine mögliche spätere Klageerhebung auf elektronischem Wege wichtig werden, finden Sie auf der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) unter: Allgemeine Informationen: Einleitung des Verfahrens: Elektronischer Rechtsverkehr. Speziell zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zur technischen Realisierung finden Sie auch Hinweise auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi.bund.de.