Der Personalrat der Hochschule Ansbach vertritt die Interessen aller Angestellten, Beamtinnen und Beamten. Er ist für fünf Jahre gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Wenn Sie mit dem Personalrat in Kontakt treten möchten, können Sie uns unter personalrat(at)hs-ansbach.de eine E-Mail schreiben. Diese erhalten alle Personalratsmitglieder gleichermaßen. Möchten Sie sich nur an ein Personalratsmitglied wenden, finden Sie auf der jeweiligen Profilseite alle notwendigen Kontaktdaten.

Vom Personalrat werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten und sonstigen nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden vertreten. Ausgenommen sind u.a. Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende, Gastdozierende und nebenberuflich beschäftigtes Personal. Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalrätinnen und Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz Bayern (BayPVG) an die Hand gegeben.

Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats:

  • Die Überwachung der geltenden Gesetze und Verordnungen, der Tarifverträge, der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterleiten
  • Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte, Informationsrecht u.a. bei: Tarifrecht (z.B. Einstellungen und Eingruppierung), Versetzungen, Umsetzungen, Kündigungen, Änderung des Arbeitsvertrages, Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation, Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges, Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeitregelungen, Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Gesundheit und Suchtprävention, Datenschutz

Bei Fragen und Wünschen wenden Sie sich bitte an personalrat@hs-ansbach.de.

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