Der Personalrat der Hochschule Ansbach vertritt die Interessen aller Angestellten, Beamtinnen und Beamten. Er ist für fünf Jahre gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Wenn Sie mit dem Personalrat in Kontakt treten möchten, können Sie uns unter personalrat(at)hs-ansbach.de eine E-Mail schreiben. Diese erhalten alle Personalratsmitglieder gleichermaßen. Möchten Sie sich nur an ein Personalratsmitglied wenden, finden Sie auf der jeweiligen Profilseite alle notwendigen Kontaktdaten.
Vom Personalrat werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamten und sonstigen nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden vertreten. Ausgenommen sind u.a. Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende, Gastdozierende und nebenberuflich beschäftigtes Personal. Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalrätinnen und Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz Bayern (BayPVG) an die Hand gegeben.
Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats:
Bei Fragen und Wünschen wenden Sie sich bitte an personalrat@hs-ansbach.de.
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