Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Angebote im Einklang mit § 1 BayBITV  2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gesetzlicher Name

Hochschule Ansbach

Webseiten

https://www.hs-ansbach.de mit allen Sub-Domains laut Datenschutzerklärung.

Diese Webseiten stimmen teilweise mit der § 1 BayBITV überein. Die nicht übereinstimmenden Inhalte sind im Folgenden aufgelistet. Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  • Auf der Webseite der Hochschule mit ihren entsprechenden Unterseiten fehlen Alternativtexte zur Beschreibung von Bildern, Grafiken oder Tabellen.

  • Filme in Gebärdensprache zur Navigation auf der Webseite und zur Erklärung zur Barrierefreiheit stehen aktuell nicht zur Verfügung.

  • In der inhaltlichen Hierarchie der Webseite können Fehler vorliegen oder Links unverständlich sein.

  • Die Überschriftenhierarchie wird teilweise nicht eingehalten.

  • Ein großer Anteil der eingebundenen Dokumente liegt nicht in einer barrierefreien Fassung vor.

  •  Zu den eingebundenen Videos stehen derzeit nur teilweise Untertitel und keine Audiodeskriptionen zur Verfügung.

  • Eine Karte zur Anfahrtsbeschreibung des Hauptcampus liegt bisher nicht in einer barrierefreien Version vor

  • Zu den eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel zur Verfügung.

  • Bei automatisch generiertem Inhalt wird auf gleichlautende Links verwiesen, die aber unterschiedliche PDFs beinhalten.

Erstellungsdatum

September 2020

Letzte Überprüfung

10. Dezember 2021

Sonstige Hilfsangebote

Studierende mit Behinderungen und oder chronischen Erkrankungen unterstützt das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity erreichbar unter dunja.zoeller(at)hs-ansbach.de sowie der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Torsten Schmidt, erreichbar unter torsten.schmidt(at)hs-ansbach.de.

Die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte unterstützen Beschäftigte mit ihren Anliegen.

Durchsetzungsverfahren

Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach ist bemüht, innerhalb von einer Woche auf ihre Anfrage zu reagieren. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon +49 89 2129-1111
Telefax +49 89 2129-1113
E-Mail: bitv@bayern.de
Optionales Online-Antragsformular

Feedback-Mechanismus

Sie können uns als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen: digitale-Barrierefreiheit(at)hs-ansbach.de

Information zur Datenverarbeitung: Diese stellen wir in unserer Datenschutzerklärung bereit.

Sie können auch folgendes Formular für Ihre Nachricht nutzen:

Barrierefreiheit Kontaktformular

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HIER finden Sie weitere Informationen zur Datenschutzrechtlichen Einwilligung.

Hochschule Ansbach-Informationen in Leichter Sprache

Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Hochschule Ansbach:

Informationen in Gebärdensprache

Weitere Videos zum Thema Navigation und der Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache werden folgen.

Weitere Informationen zum Signet "Bayern barrierefrei"
findet man unter dem nachfolgenden Link: www.barrierefrei.bayern.de