Informationen rund um Ihren Studienverlauf

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu ausgewählten Themenbereichen.

BAföG

BAföG-Beratung

Die nächsten BAföG-Beratungen finden wie folgt auf dem Campus der Hochschule Ansbach statt:

18.03, 22.04, 27.05, 24.06, 22.07.2024 von 13:15–14:45 Uhr im Raum 53.1.7

13.04.2024, 10.00–14.00 Uhr, Foyer Gebäude 50, am „Tag der offenen Tür“

Zur Beratung ist keine Terminvereinbarung nötig.

 

Zuständigkeit

Für die Hochschule Ansbach ist das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg (Geschäftsstelle Erlangen) zuständig.

Informationen zum BAföG erhalten Sie hier: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg.

Alle Formulare und allgemeine Hinweise finden Sie auch auf der Seite des Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Leistungsnachweis

Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur ab dem Zeitpunkt geleistet, zu dem die Studierenden eine Bescheinigung der Hochschule (Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG) vorlegt. Diese kann erst nach dem Noteneingang aus dem 4. Fachsemester vom Studierendenservice ausgestellt werden. Damit wird bescheinigt, dass der Studierende bei geordnetem Verlauf seines Studiums, bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters die üblichen Leistungen erbracht hat.

Das Formblatt 5: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erhalten Sie online beim Studentenwerk.

Sie tragen die Kopfdaten und Ihre Förderungsnummer ein und senden das ausgefüllte Formblatt, gerne auch in elektronischer Form, an den Studierendenservice.

Ihre  Leistungsbescheinigung wird positiv beurteilt, wenn Sie 100% der bis dahin zu erbringenden Prüfungsleistungen (30 ECTS-Punkte je Semester) erbracht haben, also 120 ECTS-Punkte nach 4 Fachsemestern erzielt haben.

Abweichend davon, wird Ihre Bescheinigung auch positiv beurteilt, wenn Sie am Ende des vierten Fachsemesters mindestens 85 ECTS-Punkt erreicht haben - dies ist die maximale Untergrenze.

Sollten Sie den Leistungsnachweis zu einem anderen Fachsemester als zum Ende des 4. Fachsemesters benötigen, so kann dieser positiv ausgestellt werden, wenn Sie bis zum Ende des

  • fünften Fachsemesters mind. 105 ECTS-Punkte
  • sechsten Fachsemesters mind. 125 ECTS- Punkte

erzielt haben.

Muss Ihre Leistungsbescheinigung negativ beurteilt werden, wird zunächst kein BAföG gezahlt, Sie haben aber die Möglichkeit der erneuten Ausstellung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG.

Die Weiterförderung kann positiv beurteilt werden, wenn Sie bis zum Ende des

  • fünften Fachsemesters mind. 105 ECTS-Punkte
  • sechsten Fachsemesters mind. 125 ECTS- Punkte

erzielt haben.

BAföG Rückzahlung

Wichtige Informationen zur Rückzahlungspflicht und zum BAföG-Teilerlass finden Sie z.B. hier:

Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V.

Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. vergibt langfristige und zinsgünstige Studienabschlussdarlehen an bedürftige Studierende, um (etwa beim Wegfall von BAföG-Leistungen) die Examensvorbereitung zu erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen.

Studienfinanzierung

Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie >>hier<<.

Unterstützungsangebote in Krisenzeiten

Beratungsangebote erhalten Sie >>hier<< und Informationen rund um das Studium mit Handycap erhalten Sie >>hier<<.

Schwanger im Studium

Informationen zur Beurlaubung finden Sie weiter oben.

Wenn Sie im Studium schwanger sind oder stillen, sollen Sie dies gemäß § 15 Abs. 1 MuSchG der Hochschule mitteilen.

Bitte wenden Sie sich zur Mitteilung und für weitere Informationen an das Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity.

Während des Praxissemesters soll die Mitteilung auch an die Praktikumsstelle als Arbeitgeber im Sinne des Mutterschutzgesetzes erfolgen. Aus Datenschutzgründen kann die Mitteilung an die Praktikumsstelle nicht durch die Hochschule, sondern nur durch Sie selbst vorgenommen werden.

Nach Ihrer Mitteilung von Schwangerschaft oder Stillzeit können die Hochschule Ansbach oder Ihre Praktikumsstelle die je nach Studiengang ggf. konkret für Sie erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen.

 

Rechtsgrundlagen

Für Studierende an bayerischen Hochschulen gelten hochschulübergreifende Rechtsgrundlagen wie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).

Die Satzungen der Hochschule wie z. B. die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (APO) und die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie unter Amtliche Veröffentlichungen der Hochschule.

Während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit gelten darüber hinaus auch für Studentinnen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Schwanger im Studium.

Ermäßigtes Deutschlandticket

Ab wann gibt es das ermäßigte Deutschlandticket für Studierende?
Der Erwerb des Tickets ist voraussichtlich ab Mitte September für das Wintersemester 2023/24 mit Gültigkeit ab 01. Oktober möglich.

Wo und wie kann ich das Ticket erwerben?
Das Ticket ist ausschließlich online erhältlich.
Nach derzeitigem Planungsstand wird es unter https://meinabo.vag.de/ einen zusätzlichen Button für die Beantragung des ermäßigten Deutschlandtickets für Studierende geben.

Muss ich Unterlagen/ Nachweise von der Hochschule für das Ticket vorlegen?
Nein, Sie müssen keine Formulare ausfüllen oder Bescheinigungen vorlegen.
Der Erwerb ist nur möglich, wenn Sie als Studierende/r im Campusmanagementsystem für das entsprechende Semester rückgemeldet sind.
Ihr Studierendenstatus wird automatisiert und elektronisch bei Ticketerwerb durch die VAG verifiziert.

Für Studienanfängerinnen- und anfänger gilt:
Sie müssen bereits vollständig immatrikuliert und der Studierendenaccount muss aktiviert sein. Die Accounts werden zwei Wochen vor Semesterstart angelegt.
Sie erhalten per E-Mail eine Erinnerung zum Setzen eines Passworts für den Account sowie zur Beantragung der CampusCard und des vergünstigten Deutschlandtickets.

Wir informieren, sobald Genaueres feststeht oder wir abweichende Informationen erhalten.
 
Weitere Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier:
https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2023/faq_deutschlandticket/
https://www.vag.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/detail/das-deutschlandticket