We want you! Und, willst du uns auch? Ja? Perfekt!
Doch bevor die gemeinsame Zeit beginnt und du im Oktober mit deinem Studium durchstarten kannst, geht es für dich an den Bewerbungsprozess. Aber keine Sorge, da helfen wir dir natürlich auch. Hier findest du nützliche Informationen zu Fristen, Zulassung, Grundpraktika und vielem mehr. Du solltest dich lediglich für deine*n Wunschstudiengang/Wunschstudiengänge im Vorhinein entscheiden. Klick dich einfach entspannt durch unseren Rundgang. In unserem breiten Portfolio ist sicher auch für dich etwas dabei!
Sollte eine individuelle Frage nicht beantwortet werden, dann scheu dich nicht, den Studierendenservice zu kontaktieren. Schließlich wollen wir dir den Start an unserer Hochschule so angenehm wie möglich gestalten und freuen uns auf die Zukunft zusammen. Bis im zum Herbst am Campus in Ansbach!
Habe ich die Berechtigung, an einer Hochschule zu studieren?
Grundsätzlich ist ein (Fach-)Abitur die gängigste Form der Zulassung. Aber auch als Beruflich Qualifizierte*r gibt es Möglichkeiten. Allgemeine Informationen zum Hochschulzugang findest du außerdem auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Ich habe meinen Bachelor-Studiengang gefunden. Welche Fristen muss ich einhalten?
Es gibt es für jeden Bachelor-Studiengang eine Bewerbungsfrist. Beachte bitte, dass diese Termine Ausschlussfristen sind. Hast du dich bis dahin nicht beworben und deine Unterlagen abgegeben, geht nichts mehr. Eine Bewerbung kannst du an der Hochschule Ansbach vollständig online durchführen.
Mein Wunschstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Was muss ich bei der Bewerbung beachten?
Die Hochschule Ansbach nimmt am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) für zulassungsbeschränkte Studiengänge teil. Dieses Verfahren unterstützt uns bei unseren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung freibleibender Studienplätze bei. Für eine reibungslose Bewerbung lies dir bitte sorgfältig die Agenda DoSV durch und folge dem beschriebenen Ablauf.
Was du wissen solltest ist, dass von der errechneten Studienplatzkapazität schon vorab Plätze für Verbundstudierende , beruflich Qualifizierte und ausländische Staatsangehörige, soweit sie Deutschen nicht gleichgestellt sind, abgezogen werden. Die verbleibenden Studienplätze werden nach Qualifikation und Wartezeit vergeben.
Mein Wunschstudiengang hat keine Zulassungsbeschränkung. Gibt es überhaupt Dinge, die ich beachten muss?
Als erstes musst du dich im Bewerberportal der Hochschule registrieren.
Alles Weitere, wie deinen Studierendenausweis (CampusCard), erhältst du kurz vor bzw. zum Semesterstart. Ale wichtigen Infos kannst du regelmäßig im Bewerberportal nachschauen.
Was brauche ich bei wirklich jeder Bewerbung?
Für all das musst du in aller Regel kein Porto zahlen oder wertvolle Originale schicken. (Abiturzeugnis). Alle Unterlagen werden online im Bewerberportal hochgeladen. Beachte aber bitte, dass die oben aufgeführten Dokumente die sind, die bei jedem Studiengang gebraucht werden. Von Fach zu Fach können auch spezielle Unterlagen notwendig sein. Welche das sind, bekommst du im Bewerberportal gesagt.
Ich habe schon oft etwas über Krankenkassenbescheinigungen gelesen. Was hat es damit auf sich?
Es gilt ein Grundsatz: Ohne Krankenkassenbescheinigung gibt es keine Immatrikulation!
Als gesetzlich Versicherte*r schickst du uns eine Versicherungsbescheinigung deiner Kasse zu und außerdem noch ein Meldeformular zur Mitteilung der Immatrikulation. Bist du nicht gesetzlich, also zum Beispiel privat versichert, brauchst du die Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse, dass du versicherungsbefreit bist.
Ganz wichtig für deinen weiteren Studienverlauf ist, dass du uns jede Versicherungsänderung mitteilst. Machst du das nicht, kann es zu erheblichen Problemen bis zur Untersagung des Weiterstudiums kommen.
In meinem Studiengang ist die Rede von einem Grundpraktikum. Was ist das?
Du willst also entweder Ressortjournalismus oder Wirtschaftsingenieurwesen studieren.
Soll ich bei der Bewerbung für gestalterische Studiengänge (Multimedia und Kommunikation oder Ressortjournalismus) auch Arbeitsproben einreichen?
Nein, Arbeitsproben, wie Artikel, Fotos, CDs oder Mappen, werden nicht gesichtet und haben keinen Einfluss auf die Studienplatzvergabe. Spare dir diese Kosten ganz einfach.
Beruflich Qualifiziert – was ist das?
Ja, du hast das richtig verstanden: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch ohne Abitur ^an der Hochschule studieren.
Welche Unterlagen muss ich zusenden?
Es muss nichts mehr zugesendet werden. Die Bewerbung erfolgt online und auch die Dokumente müssen online hochgeladen werden.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich mein Abi-Zeugnis nicht zuschicken muss?
Ja, das stimmt, genauso wie alle anderen Dokumente auch. Die Nachweise werden alle online hochgeladen. Es muss nichts per Post zugeschickt werden. Bei Fragen halten wir uns vor, die Originale einzusehen. Hierfür wirst du jedoch durch uns kontaktiert.
Ich kann meine Dokumente/Bilder nicht hochladen.
Schau bitte nach, dass die Dokumente/Bilder die vorgeschriebenen Dateiformate (PDF oder JPG) haben und die zulässigen Dateigrößen (max. 6 MB) nicht überschritten wurden. Alternativ probiere es bitte über einen anderen Browser.
Woher weiß ich, ob meine Unterlagen vollständig sind?
Du erfährst bei der Online-Bewerbung, welche Unterlagen du hochladen musst. Nichts muss mehr per Post eingesendet werden. Über den Bewerberstatus oder im Dokumenten-Upload- Bereich des Online-Bewerberportals erhältst du Informationen, ob Unterlagen fehlerhaft sind oder akzeptiert wurden.
Kann ich auch nach der Bewerbung noch Dokumente hochladen?
Du kannst deine Bewerbung absenden und später die notwendigen Dokumente nachreichen. Beachte aber bitte die Fristen, zu denen die Dokumente der Hochschule vorliegen müssen.
Ich habe meine Online-Bewerbung abgeschickt, jetzt komme ich aber nicht mehr auf die Daten. Kann mir jemand helfen?
Auf der Bewerbungsübersicht kannst du deinen Antrag als PDF-Datei nochmals aufrufen. Daten können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geändert werden.
Wie korrigiere ich fehlerhafte Angaben oder hochgeladene Dokumente?
Solange du noch keine Bewerbung abgeschickt hast, kannst du deine Angaben/Dokumente selbst ändern. Solltest du nach dem Absenden deines Bewerbungsantrags noch Fehler feststellen, informiere uns. Bitte senden uns keine Dokumente zu, sondern teile uns die fehlerhaften Daten/Dokumente mit. Die Daten werden durch die Hochschule geändert. Dokumente müssen nach Zurückweisung des Dokumentes von dir erneut hochgeladen werden.
Wie informiere ich mich über den Verfahrensstand und ob meine Bewerbung angekommen ist?
Du bekommst von uns alle Informationen in dein Online-Bewerberportal eingestellt. Im Falle einer Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhältst du jedoch zusätzlich von hochschulstart.de Informationen per E-Mail. Daher ist es wichtig, dass du bei der Online-Bewerbung eine gültige E-Mail-Adresse angibst. Wir bitten dich inständig, von Anrufen abzusehen.
Wieso wird ein Zeugnis zurückgewiesen?
Bei zurückgewiesenen Dokumenten befindet sich immer auch eine Begründung. Diese ist unter dem Fragezeichen hinterlegt.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
Ja, es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich mehrfach zu bewerben. Wähle dazu jeweils den Studiengang aus, auf den du dich bewerben möchtest. Gebe dazu deine Daten mehrfach online ein.
Warum erhalte ich keine E-Mail-Benachrichtigung?
Das Bewerberverfahren läuft ausschließlich über das Online-Bewerberportal. Dort erhältst du alle relevanten Informationen. Schau dafür unbedingt regelmäßig im Portal vorbei.
Muss ich absagen, wenn ich den zugesagten Studienplatz nicht annehme?
Nein, Du musst uns dies nicht mitteilen. Nimm dafür den Studienplatz online einfach nicht an oder bestätige nicht die vorläufige Immatrikulation.
Was soll ich mit der PDF-Bestätigung machen?
Du musst nichts weiter damit machen. Bitte speichere die Bestätigung als Nachweis für deine Unterlagen ab (z.B. zur Vorlage bei der Familienkasse).
Wie zahle ich den Studentenwerksbeitrag?
Den Studentenwerksbeitrag musst du überweisen. Er beträgt aktuell 52 Euro. Im Zulassungsbescheid findest du die Bankverbindung sowie den Verwendungszweck. Bitte gib den Verwendungszweck, wie im Bescheid beschrieben, an, da wir sonst deine Zahlung nicht zuordnen können. Erst, wenn wir deinen Zahlungseingang erhalten haben, können wir dich endgültig immatrikulieren.
Wie kann ich am Koordinierten Nachrückverfahren teilnehmen?
Wenn du dich bereits für den entsprechenden Studiengang beworben und eine Ablehnung hierfür bekommen hast, dann kannst du deine Teilnahme über den Link in der Ablehnungs-E-Mail bestätigen oder über einen ICON im DoSV-Bewerbungsportal.
Hast du in der vorangegangenen Koordinierungsphase bereits ein Studienangebot über das DoSV erhalten, besteht keine Möglichkeit, am Koordinaten Nachrückverfahren teilzunehmen.
Für alle anderen Interessenten gilt: Eine Neubewerbung auf den Studiengang ist über das DoSV-Bewerbungsportal möglich.
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Was kann ich noch machen?
Du musst nun abwarten, ob am Ende des Verfahrens noch Studienplätze übrig geblieben sind. Für unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge kannst du am koordinierten Nachrückverfahren des DoSV teilnehmen. Informationen zum Verfahrensablauf findest du auf der Homepage von hochschulstart.de. Weiterhin werden restliche Studienplätze auf der Homepage sowie der Studienplatzbörse veröffentlicht. In das laufende Verfahren kannst du leider nicht aufgenommen werden.
Was muss ich noch machen, nachdem ich mich bereits online immatrikuliert habe?
Stell bitte sicher, dass alle im Upload Bereich geforderten Unterlagen eingereicht sind. (z.B. Krankenversicherungsbescheinigung). Kontrolliere, ob ein gültiges SEPA- Mandat eingerichtet wurde und ob du ein Bild für die CampusCard hochgeladen hast. Bitte beachte, dass wir dich erst endgültig immatrikulieren können, wenn deine Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Darüber erhältst du eine Information im Bewerberportal. Informationen zum Start ins Studium findest du ab Ende September auf unserer Homepage.
Ich möchte meinen Studiengang wechseln, aber gleich in ein höheres Semester einsteigen. Geht das?
Ja! Prinzipiell geht das, aber dafür gibt es bei allen zulassungsbeschränkten Studiengängen ein paar Regelungen.
Zum einen muss es überhaupt einen freien Studienplatz für dich geben. Das kann der Fall sein, wenn Plätze zurückgegeben wurden oder aus anderen Gründen unbesetzt sind.
Zudem muss ein Angebot von uns für dein entsprechendes Wunschsemester vorhanden sein. Auf deine bisherige ECTS-Punktesammlung kommt es auch an. Dir muss eine Mindestanzahl an Punkten anerkannt werden. Diese dürfen dabei höchstens 20 Punkte unterhalb der normal erreichbaren Punktezahl deines Wunschsemesters liegen.
Wie viele Punkte brauche ich für welches Semester?
Die Anzahl der anerkannten ECTS müssen in folgender Höhe für das jeweilige Semester vorliegen:
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS erfolgt anhand der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den jeweiligen Studiengang.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich mich für in höheres Semester bewerben möchte?
© 2021 Hochschule Ansbach