Maskenpflicht bei Präsenzprüfungen

|   Ansbach

Regelungen und Prüfungs-Hygienekonzept

 

Am 18. Januar beginnt der Zeitraum für die schriftlichen Prüfungen.

Es besteht Maskenpflicht in allen Gebäuden der Hochschule und den Prüfungsräumen. Dies gilt auch während der Prüfungen.
 
Das Tragen einer Maske mit Schutzniveau FFP2 wird empfohlen. [UPDATE: Das Tragen einer FFP2-Maske während der Prüfung und auf dem gesamten Gelände der Hochschule ist seit 28. Januar 2021 Pflicht!] Sollten Sie keine entsprechende Maske mit sich führen, wird Ihnen die Prüfungsaufsicht eine geeignete Maske zur Verfügung stellen.
 
Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur mit Attest bzw. ärztlichem Zeugnis möglich. Mehr dazu lesen Sie in unserem aktuellen „Hygienekonzept zur Durchführung von schriftlichen Prüfungen“.