Antrag auf Nachteilsausgleich

|   Ansbach

Bei Bedarf bitte rechtzeitig stellen!

 

Die Hochschule Ansbach möchte allen Studierenden mit einer Einschränkung ein gutes, chancengleiches Studium ermöglichen. Dafür ist eventuell die Beantragung eines Nachteilsausgleichs nötig. Ein typisches Beispiel eines Nachteilsausgleichs ist eine zeitliche Verlängerung einer Klausur. Durch eine Behinderung bzw. Erkrankung ist man in der Erbringung der schriftlichen Leistung wesentlich gehemmt. Ein Nachteilsausgleich wird relevant.

Hier kurz die wichtigsten Fakten für die Antragstellung:

  • Beratung: Beauftragter für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (Prof. Dr. Torsten Schmidt) in Kooperation mit dem Büro für Familie, Chancengleichheit und Diversity
  • formlose Antragstellung über den Studierendenservice an den Prüfungsausschuss
  • Zeitraum der Antragstellung: 3. November - 1. Dezember 2020
  • Begutachtung des Antrags durch den Prüfungsausschuss, mit Stellungnahme des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Kontakt und Tipps: Studium mit Handicap

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