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14.2.2019
ValentinstagChristlicher Feiertag. Kein gesetzlicher Feiertag. |
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Sie möchten in Deutschland ein Studium beginnen oder fortsetzen?
Im folgenden finden Sie Informationen dazu, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wenn Sie sich um einen Studienplatz bewerben wollen.
Studienberatung
»» Im International Office finden keine speziellen Sprechstunden zur Studienberatung von Flüchtlingen und zur Unterstützung bei der Beantragung der Zeugnisprüfung mehr statt!««
Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung.
Zeugnisanerkennung
Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnisse, Diplome etc.) im Ausland erworben haben, müssen Sie diese in amtlich beglaubigter Kopie und in amtlich beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung bei uni-assist e.V. zur Bewertung vorlegen. Sie beantragen dort eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). Informationen finden Sie unter http://www.uni-assist.de/
Flüchtlinge können die kostenfreie Prüfung ihrer Zeugnisurkunden bei uni-assist beantragen, wenn sie zur Beratung an der Hochschule gewesen sind und ein deutliches Interesse an einem Studium gezeigt haben. Eine entsprechende Beratungsbescheinigung stellt die Studienberatung aus.
Nachweis über die Deutschkenntnisse
Bewerber, deren Bildungsnachweise einen direkten Hochschulzugang ermöglichen, müssen eine Deutschprüfung nachweisen, um eine Zulassung zu erhalten.
Anerkannt werden ausschließlich folgende Deutschprüfungen:
Sonstige:
Anerkennung ausländischer Abschlüsse für den Einstieg in den Beruf
Flüchtlinge, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen und diesen für den Einstieg in den Beruf anerkennen lassen wollen, wenden sich bitte an die Kultusministerkonferenz.
https://www.kmk.org/service/anerkennung-auslaendischer-abschluesse/zeugnisbewertung-fuer-auslaendische-hochschulqualifikationen/antrag-zeugnisbewertung.html