Kompetenzen, die Sie bereits erworben haben, sind auch für Ihr Studium wertvoll.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Anerkennung und Anrechnung.

Was bedeutet Anerkennung und Anrechnung?

Anerkennung bedeutet, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, anzuerkennen sind, sofern keine wesentlichen Unterschiede bei den nachzuweisenden Kompetenzen bestehen (siehe Art. 86 Abs. 1 BayHIG).

Anrechnung bedeutet, dass wir Ihre bisher erworbenen Kompetenzen mit den einzelnen Modulen unserer Studiengänge abgleichen. Wenn diese gleichwertig sind, werden Ihnen diese angerechnet und Sie müssen die entsprechende Veranstaltung nicht mehr besuchen (siehe Art. 86 Abs. 2 BayHIG).
 

Was kann angerechnet werden?

Sowohl Kompetenzen aus unterschiedlichen Weiterbildungen – auch aus Ihrem Unternehmen – als auch Wissen, das Sie im Beruf erworben haben, kann auf die Module Ihres Studiums angerechnet werden. Dies bezieht sich jedoch nicht nur auf die theoretischen Inhalte des Studiums. Auch die in Bayern vorgeschriebenen Praxissemester können Ihnen selbstverständlich angerechnet werden – denn Berufserfahrung haben Sie ja in der Regel.
 

Welche Vorteile bieten Anerkennungen und Anrechnungen?

Anerkennungen und Anrechnungen ersparen Ihnen Zeit und Geld. Für komplett angerechnete Semester, aber auch einzelne Module müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen. Gleichzeitig verkürzt sich Ihre Studienzeit damit deutlich auf einen überschaubaren Zeitraum.
 

Wie läuft der Anerkennungs- und Anrechnungsprozess?

Am Anfang steht die unverbindliche Beratung durch unsere Mitarbeiter*innen noch vor Ihrer Bewerbung. Nach einem Beratungsgespräch mit der Studiengangleitung und der Sichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Einschätzung, wie viele Semester oder Module bei Ihnen angerechnet werden können. Sollten Sie sich dann für ein Studium bei uns entscheiden, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und Anrechnung. Die offizielle Anerkennung und Anrechnung erfolgt nach Studienbeginn.
 

Musterbeispiel