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Bewerbungsmodalitäten (Voraussetzungen, Fristen, Unterlagen)
Bewerbungsfrist: 02.05.2013 – 15.06.2013
Start des Semesters:
September 2013 an der Universidad Politécnica de Valencia bzw.
01.10.2013 an der Hochschule Ansbach
Bewerbungsunterlagen:
Zeugnis
Lebenslauf und Motivationsschreiben in Englisch
Studiengebühren:
500,-- Euro pro Semester
Zuzüglich 42,-- Euro Studentenwerksbeitrag
Zulassungsvoraussetzungen sind in § 4 der SPO folgendermaßen geregelt:
Qualifikationsvoraussetzungen,
Zulassung zum Studium
(1) Qualifikationsvoraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang sind:
1. ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss in einem mindestens sechs Semester umfassenden qualifizierten Studiengangs mit der Prüfungsgesamtnote von mindestens befriedigend,
2. der Nachweis ausreichender Deutsch- und Englischkenntnisse,
3. der Nachweis überdurchschnittlicher Befähigung als besondere Qualifikationsvoraussetzung durch ein Auswahlgespräch.
(2) Qualifizierte Studiengänge im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik. Des Weiteren liegt ein qualifizierter Studiengang dann vor, wenn er Prüfungsleistungen umfasst, die mehrheitlich mit den Prüfungsleistungen der in Abs. 2 Satz 1 genannten Studiengänge gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistungen entscheidet unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG die Prüfungskommission.
(3) Das Aufnahmegespräch wird von zwei Professoren bewertet, von denen mindestens einer Lehraufgaben im Masterstudiengang wahrnimmt. Gegenstand des Aufnahmegesprächs ist insbesondere die Überprüfung der aktuellen betriebswirtschaftlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen. Außerdem wird die Motivation und die Identifikation zum Masterstudiengang überprüft. Zudem muss ein Nachweis ausreichender Englisch- und Deutschkenntnisse erbracht werden.
(4) Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse stellt die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 63 BayHSchG fest.
(5) Soweit Bewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, für das weniger als 210 ECTS-Punkte (jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte) vergeben wurden, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem fachlich einschlägigen grundständigen Studienangebot der den Studiengang tragenden Hochschulen. Die Prüfungskommission legt fest, welche Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt werden müssen.
(6) Bewerber oder Bewerberinnen, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch keine Prüfungsgesamtnote vorweisen können, haben eine amtlich beglaubigte Abschrift ihrer erbrachten Prüfungsleistungen vorzulegen, aus der ein Notendurchschnitt errechnet wird. Falls der Notendurchschnitt mindestens der Note befriedigend entspricht, kann der Studierende zugelassen werden. 3 Art. 43 Abs. 5 Satz 3 BayHSchG ist zu beachten.
(7) Studierende von Hochschulen, die mit der Hochschule Ansbach bezüglich des Masterstudiengangs Internationales Produkt- und Servicemanagement kooperieren, werden durch die Partnerhochschulen selbst zugelassen.
