Hauptnavigation
Kontakt
Downloads
Befreiung von der Studienbeitragspflicht
Eine Befreiung von der Studienbeitragspflicht ist vor der Immatrikulation nicht möglich. Anträge auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht können am Tag der Immatrikulation schon bei Frau Kurschat oder Frau Böttcher abgegeben werden, die Befreiung erfolgt aber erst nach Semesterbeginn. Der Studienbeitrag wird dann auf das Konto rückerstattet.
In allen folgenden Semestern kann die Befreiung im Voraus erfolgen. Wird die Studienbeitragsbefreiung für das Sommersemester im Januar bzw. für das Wintersemester im August beantragt, erfolgt die Befreiung in der Regel noch vor der Abbuchung der Lastschrift bzw. dem Zahlungsstichtag. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden nur die 42,- € abgebucht. Der Studienbeitrag muss nicht "ausgelegt" werden.
Informationen zu den Befreiungsgründen finden Sie hier.
