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Immatrikulation und Campuscard
Immatrikulation
Die Immatrikulation ist in § 9 der Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren geregelt.
Wird Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens an der Hochschule Ansbach ein Studienplatz zugeteilt, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Bitte beachten Sie die Annahmefrist und den Immatrikulationstermin, die im Zulassungsbescheid mitgeteilt werden.
Der Zulassungsbescheid ersetzt nicht die Immatrikulation, die Sie persönlich vornehmen müssen. Erst durch diese werden Sie Mitglied der Hochschule Ansbach und erhalten den Studierendenstatus. Wenn Sie selbst verhindert sind, können Sie eine andere Person bevollmächtigen, die Einschreibung für Sie vorzunehmen.
Die bevollmächtigte Person muss, zusätzlich zu den im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen, eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses, die von Ihnen ausgestellte Vollmacht und den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
Campuscard
Jeder Studierende erhält eine personifizierte Campuscard. Dafür wird direkt im Anschluss an die Einschreibung ein Porträtfoto von Ihnen aufgenommen, die Campuscard erhalten Sie sofort.
