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Auch für Hochschulwechsler sind die Bewerbungsfristen verbindlich!
Es ist nur eine Online-Bewerbung möglich.
Zulassungen in höhere Semester sind in allen an der Hochschule geführten Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur dann möglich,
1. wenn Studienplätze zurückgegeben oder aus anderen Gründen frei geworden sind,
2. wenn ein entsprechendes Angebot für das beantragte Semester vorhanden ist,
3. wenn die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Höhe anerkennt werden können, dass die damit erreichten ECTS-Punkte höchstens 20 Punkte unterhalb der für das beantragte Semester normalerweise erreichbaren Punktegrenze liegen.
Hinweis: Die normalerweise erreichbare Punktegrenze liegt bei 30 ECTS-Punkten pro Semester.
Beispiel: Sie bewerben sich für das ditte Semester -> Ihnen werden weniger als 40 ECTS-P. anerkannt -> keine Zulassung!
Da Ihre Bewerbung für das dritte Semester vorgenommen wurde, hätten Sie in den davor liegenden abzuschließenden zwei Semestern 60 ECTS-P. erzielen sollen. Es müssen mindestens 40 ECTS-P. anerkannt werden, also höchstens 20 unterhalb von 60. Für das vierte Studiensemester benötigen Sie deshalb mind. 70 (höchstens 20 unt. v. 90) und für das fünfte Semester mind. 100 (höchstens 20 unt. v. 120) anrechenbare ECTS-Punkte.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Anerkennung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS-Punkten nach der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den entsprechenden Studiengnag erfolgt!
Für welche Semester tatsächlich Studienangebote vorhanden sind, wird für das Sommer- und das Wintersemester gesondert per Infoblatt für Hochschulwechsler des Studierendenservices ausgewiesen; eine Zulassung für das zweite Semester ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zur Überprüfung des Studienfortschritts reichen Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung (pdf-file am Ende der Online-Bewerbung) bitte folgende Unterlagen ein:
- Aktuelle Notenbestätigung mit Unterschrift und Stempel,
- Studien- und Prüfungsordnung des aktuellen Studiums,
- Modulbeschreibung (Bachelor) bzw. Studienplan (Diplom),
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife) in amtlich beglaubigter Kopie.
Falls Sie im Semester vor dem geplanten Hochschulwechsel noch Prüfungsleistungen erbringen, kann eine aktualisierte Notenbestätigung bis zu dem im Infoblatt ausgewiesenen Termin nachgereicht werden.
