Hauptnavigation
Für eine Bewerbung zum ersten Studiensemester in den Bachelorstudiengängen gelten derzeit die folgenden Vergaberegelen:
1. In den Studiengängen Betriebswirtschaft, Multimedia und Kommunikation, Ressortjournalismus sowie Wirtschaftsinformatik werden nach Abzug der Studienplätze nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:
- 25 v.H. nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- 65 v.H. nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote abzüglich 0,5 bei einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung oder abzüglich 0,3 bei einer mindestens einjährigen überwiegend zusammenhängenden studiengangspezifischen beruflichen Tätigkeit). Der Nachweis einer abgeschlossenen studiengangspezifischen Berufsausbildung oder einer mindestens einjährigen überwiegend zusammenhängenden studiengangspezifischen beruflichen Tätigkeit muss bis spätestens 27.07.2011 in amtlich beglaubigter Kopie an der Hochschule eingegangen sein.
Beispiel: Eine Bewerberin für den Studiengang Multimedia und Kommunikation hat eine Durchschnittsnote von 2,8 und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Mediendesignerin; die abgeschlossene Berufsausbildung ist somit studiengangspezifisch. Die Bewerberin wird im Vergabeverfahren neben den Quoten der Wartehalb- jahre und Qualifikation zusätzlich in der Quote des Hochschulauswahlver-fahrens berücksichtigt. In der so genannten 'Hochschulquote' wird sie in der Rangliste mit der folgenden 'Note' geführt: 2,8 abzüglich 0,5 = 2,3 (nur im Rahmen dieser Quote). - 10 v.H. nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (Wartezeit).
2. In den Studiengängen Biomedizinische Technik, Energie- und Umweltsystemtechnik, Industrielle Biotechnologie sowie Wirtschaftsingenieurwesen werden nach Abzug der Studienplätze nach Art. 5 Abs. 3 des Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) die verbleibenden Studienplätze wie folgt vergeben:
- 90 % Qualifikationsquote = Auswahl nach Durchschnittsnote
- 10 % Wartezeitquote = Auswahl nach Wartezeit
