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Nachreichung von Unterlagen: Bachelorstudiengänge

Unter dem Menüpunkt "Unterlagen zur Bewerbung" sind die Nachweise aufgeführt, welche Sie uns ggf. mit dem Antrag auf Zulassung zusenden müssen.

Sollten Ihnen die Nachweise nicht bis zum 15. Juli vorliegen, können Sie diese unter Angabe des Studiengangs und Ihrer Bewerbernummer nachreichen.

Frist für die Nachreichung von Unterlagen:
Eingang an der Hochschule bis 27. Juli
(Ausschlussfrist)

Bis zum 27. Juli können Sie Ihre Durchschnittsnote auf einem Online-Portal nachtragen. Den Link zu diesem Portal erhalten Sie nach dem Eingang Ihres Zulassungsantrags per Mail von uns mitgeteilt.

Vorläufige Zeugnisse können nicht akzeptiert werden.


Nachreichung von Unterlagen: Masterstudiengänge

Bitte beachten Sie die Frist zur Nachreichung von Unterlagen, die in dem für Sie zutreffenden Informationsblatt zum Masterstudiengang ausgewiesen ist.