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Kontakt
Für qualifizierte Berufstätige wurden die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert. Den folgenden Personen wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde:
- Meisterinnen und Meistern,
- Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung
- sowie Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie.
Der genaue Personenkreis der Absolventinnen und Absolventen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung ergibt sich aus der aktuellen Zuordnungsliste.
Darüber hinaus wird beruflich Qualifizierten der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und anschließender in der Regel mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis - jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich - die Hochschule die Studieneignung festgestellt hat. An der Hochschule Ansbach wird dieser Nachweis durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr erbracht. Vor der Immatrikulation bzw. Aufnahme des Probestudiums findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Dieter Bößenecker.
