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Praktisches Studiensemester

Bitte beachten Sie, dass die Ableistung eines praktischen Studiensemesters erst durch die Abgabe des Ausbildungsvertrags im Studierendenservice nachgewiesen ist.

Als Teilnehmer des Lastschriftverfahrens werden Ihnen zur Rückmeldung automatisch nur 42 ,- € Studentenwerksbeitrag abgebucht.

Möchten Sie den Studentenwerksbeitrag überweisen, gilt folgendes:
Wenn Sie den Ausbildungsvertrag bis drei Wochen vor Semesterbeginn (vor dem Zahlungstermin) im Studierendenservice abgegeben haben und zu diesem Zeitpunkt auch die fachliche Zustimmung (Meldebogen mit Unterschrift des Praxisbeauftragten - soweit es sich um Ausbildungsstellen handelt, die noch nicht gelistet sind) erteilt wurde, sind für die Rückmeldung 42,- € auf dem angegebenen Zahlungsweg zu leisten.

Sollten Sie bis drei Wochen vor Semesterbeginn noch keinen Vertrag haben oder kann die fachliche Zustimmung noch nicht erteilt werden, müssen Sie für die Rückmeldung zunächst den Gesamtbetrag in Höhe von 414,- € auf dem angegebenen Zahlungsweg leisten. Die Rückerstattung des Studienbeitrags in Höhe von 372,- € kann beantragt werden, sobald der Ausbildungsvertrag im Studierendenservice nachgereicht wird.

Der Antrag auf Rückerstattung ist formlos zu stellen. Eine kurze Mail mit Angaben zur Kontoverbindung und der Adresse des Kontoinhabers an Frau Böttcher ist ausreichen.