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Studienbeiträge im Teilzeitstudium

In einem Teilzeitstudium werden entsprechend dem Verhältnis des Teilzeitstudiums zum Vollzeitstudium ermäßigte Studienbeiträge erhoben.


Der Beitrag ist zunächst für die Dauer von sieben Semester (entsprechend der Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiengangs) in Höhe von 372,- € zu entrichten. In den anschließenden Semestern bis zum Erreichen der Regelstudienzeit des Teilzeitstudiengangs wird der Studienbeitrag nicht erhoben. Für jedes über die Regelstudienzeit hinaus besuchte Semester wird ein Beitrag entsprechend dem o.g. Verhältnis zur Zahlung fällig.


Beispiel Studiengang BIM:

  • In den Semestern 1 bis 7 fällt der volle Studienbeitrag und der Studentenwerksbeitrag (insgesamt 414,- €) an.

  • In den Semestern 8 bis 10 fällt nur der Studentenwerksbeitrag (42,- €) an.

  • Ab dem 11. Semester fällt ein Studienbeitrag von 70% und der Studentenwerksbeitrag (insgesamt 302,- €) an.