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Rückerstattung der Beiträge
Wenn Sie die Beiträge schon überwiesen haben und den Studienplatz doch nicht in Anspruch nehmen bzw. sich nicht immatrikulieren werden, können Sie die Rückersattung per Mail bei Frau Böttcher beantragen. Geben Sie dazu Ihre Kontoverbindung und die Adresse des Kontoinhabers an.
Wenn Sie immatrikuliert sind, ist ab Semesterbeginn die Rückerstattung nur noch über den Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht möglich. Wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn (Sommersemester: 15. März bis 14. April; Wintersemester 1. Oktober bis 31. Oktober) exmatrikulieren, bekommen Sie den Studienbeitrag und den Studentenwerksbeitrag erstattet. Diesen Befreiungsgrund finden Sie im Antragsformular unter I.7.
