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Kontakt

Andreas Gutmann
Telefon +49 (0)981 4877-155
Fax +49 (0)981 4877-142
Raum 54.1.14
SprSt
nach Vereinbarung

Zulassungsbezogene Rechtsgrundlagen

Für Bewerber an bayerischen Fachhochschulen gilt das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG) und die Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (HZV).

Zulassungszahlen
Die Hochschule Ansbach hat darüber hinaus für ihr örtliches Auswahlverfahren folgende Satzung erlassen: Satzung über Zulassungszahlen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Ansbach im Wintersemester 2012/2013 und im Sommersemester 2013.

Qualifikationsvoraussetzungen
Möchten Sie an einer bayerischen Hochschule studieren, müssen Sie bestimmte Qualifikationen aufweisen, die in der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) festgehalten sind.

Zulassung und Immatrikulation
Die Satzung über das Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationsverfahren enthält u.a. Vorschriften zur Zulassung und Immatrikulation.

Studien- und Prüfungsordnungen

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Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge