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Kontakt

Dieter Boessenecker
Telefon +49 (0)981 4877-140
Fax +49 (0)981 4877-142
Raum 53.1.3
SprSt
nach tel. Vereinbarung

Hochschulwechsel

Auch für Hochschulwechsler sind die Anmeldefristen verbindlich!

Wichtiger Hinweis: In den folgenden  Bachelorstudiengängen sind aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten für höhere Semester zum Wintersemester 2012/2013 keine Bewerbungen möglich:

  • Betriebswirtschaft
  • Energie- und Umweltsystemtechnik
  • Industrielle Biotechnologie
  • Multimedia und Kommunikation
  • Ressortjournalismus
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsingenieurwesen

Für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wertschöpfungsmanagement, ist eine Bewerbung für ein höheres Semester grundsätzlich ausgeschlossen!

Für den Bachelorstudiengang Biomedizinische Technik sind aufgrund vorhandener Kapazitäten Bewerbungen (keine Online-Bewerbung!) für das dritte und fünfte Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die Voraussetzungen bzgl. der dafür notwendigen Anrechnung von ECTS-Punkten (s.u.). Bei Interesse wenden Sie sich bitte telefonisch an Herrn Kappestein.

 

Zulassungen in höhere Semester sind in allen an der Hochschule geführten Bachelorstudiengängen grundsätzlich nur dann möglich, wenn

  1. Studienplätze zurückgegeben oder aus anderen Gründen frei geworden sind,
  2. ein entsprechendes Angebot für das beantragte Semester vorhanden ist,
  3. die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Höhe anerkennt werden können, dass die damit erreichten ECTS-Punkte höchstens 20 Punkte unterhalb der für das beantragte Semester normalerweise erreichbaren Punktegrenze liegen.

Hinweis: Die normalerweise erreichbare Punktegrenze liegt bei 30 ECTS-Punkten pro Semester.

Beispiel: Sie bewerben sich für das dritte Semester -> Ihnen werden weniger als 40 ECTS-Punkte anerkannt  -> keine Zulassung!

Da Ihre Bewerbung für das dritte Semester vorgenommen wurde, hätten Sie in den davor liegenden abzuschließenden zwei Semestern 60 ECTS-Punkte erzielen sollen. Es müssen mindestens 40 ECTS-Punkte anerkannt werden, also höchstens 20 unterhalb von 60. Für das vierte Studiensemester benötigen Sie deshalb mind. 70 (höchstens 20 unterhalb von 90) und für das fünfte Semester mind. 100 (höchstens 20 unterhalb von 120) anrechenbare ECTS-Punkte.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Anerkennung von Prüfungsleistungen mit den dazugehörigen ECTS-Punkten nach der jeweils aktuellen Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Ansbach für den entsprechenden Studiengang erfolgt!

Zur Überprüfung des Studienfortschritts reichen Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung (pdf-file am Ende der Online-Bewerbung) bitte folgende Unterlagen ein:

  • Aktuelle Notenbestätigung mit Unterschrift und Stempel,
  • Studien- und Prüfungsordnung des aktuellen Studiums,
  • Modulbeschreibung (Bachelor) bzw. Studienplan (Diplom),
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife) in Kopie.

Falls Sie im Semester vor dem geplanten Hochschulwechsel noch Prüfungsleistungen erbringen, kann eine aktualisierte Notenbestätigung bis zum 30. August des jeweiligen Jahres nachgereicht werden. Ausschlussfrist!