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Der Senat der Hochschule Ansbach

 

Der Senat beschließt u.a. die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, bestimmt Forschungsschwerpunkte, beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung. Er beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen an der Hochschule Ansbach. Dem Senat gehören fünf VertreterInnen der HochschullehrerInnen sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. Zudem ist ein Vertreter oder eine Vertreterin der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Hochschule vertreten.  

Gewählter Vorsitzender des Senats für die Amtszeit bis
30. September 2013 ist  Prof. Christian Barta

Die weiteren Mitglieder des Senats sind:

Prof. Dr. Burkhard Götz

Bernd Hadersbrunner

Prof. Dr. Ina Mai

Prof. Dr. Annette Martin

Sabine McIntosh

Prof. Dr. Hubert Hornbach


Frauenbeauftragte:
Prof. Tanja Schmidt


Studierendenvertreter:
Herr Martin Hederer (Studiengang Betriebswirtschaft)