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Der Senat der Hochschule Ansbach
Der Senat beschließt u.a. die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, bestimmt Forschungsschwerpunkte, beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung. Er beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen an der Hochschule Ansbach. Dem Senat gehören fünf VertreterInnen der HochschullehrerInnen sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an. Zudem ist ein Vertreter oder eine Vertreterin der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden sowie die Frauenbeauftragte der Hochschule vertreten.
Gewählter Vorsitzender des Senats für die Amtszeit bis
30. September 2013 ist Prof. Christian Barta
Die weiteren Mitglieder des Senats sind:
Prof. Dr. Ina Mai
Prof. Dr. Annette Martin
Frauenbeauftragte:
Prof. Tanja Schmidt
Studierendenvertreter:
Herr Martin Hederer (Studiengang Betriebswirtschaft)
