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Kontakt
Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Ansbach
Aktuelles
Ferienbetreuung 2012:
Die Sommerferienbetreuung gemeinsam mit Ansbacher Behörden ist in der Zeit vom 06.08. bis 07.09.2012 geplant.
Aus organisatorischen Gründen (Planung von Räumen, Personal etc. in Abhängigkeit von der Anzahl der angemeldeten Kinder) ist
Anmeldeschluss am 2. Juli 2012.
Hier finden Sie einen Auszug aus den Aktivitäten der Ferienbetreuung in den Sommerferien 2011. Fotos von der Ferienbetreuung im Sommer 2011 können Sie sich nach Terminvereinbarung gerne bei der Gleichstellungsbeauftragten ansehen.
Außerdem finden Sie auf der Seite Ansbach4u mit Infos zu Jugendarbeit und Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in der Stadt Ansbach auch einen Flyer mit attraktiven Ferienbetreuungs-Angeboten.
Für weitere Informationen zur Ferienbetreuung und zur Anmeldung können sich Studierende, Professorinnen und Professoren sowie Beschäftigte der Hochschule an die Gleichstellungsbeauftragte Frau Horn wenden.
Die Anmeldung erfolgt über dieses Formular.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu gleichstellungsrelevanten Themen bzw. Problemen können sich die Beschäftigten der Hochschule (sowohl im Beamten-, als auch im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis) jederzeit unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragte Alexandra Horn oder im Vertretungsfall (in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitszeiten) an den Vertreter der Gleichstellungsbeauftragten Wolfgang Willemsen wenden.
Eine Beteiligung der oder des Gleichstellungsbeauftragten in Personalangelegenheiten und an Vorstellungsgesprächen findet nur auf Antrag der bzw. des Betroffenen statt.
Hinweis zur Vertraulichkeit:
Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte ist hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit der Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet.
Aufgaben der oder des Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz:
- Fördern und Überwachen des Vollzugs des Gleichstellungsgesetzes
- Fördern, Überwachen und Unterstützung bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts
- Förderung der Verbesserung der Situation von Frauen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer
- Mitwirkung an allen Angelegenheiten, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können
- Beratung zu Gleichstellungsfragen
- Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen
Die oder der Gleichstellungsbeauftragte ist zur Erfüllung dieser Aufgaben Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die Beschäftigten (sowohl im Beamten-, als auch im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis) und die Hochschulleitung, soweit nicht die Frauenbeauftragten der Hochschule und der Fakultäten nach Art. 4 Abs. 2 BayHSchG zuständig sind.
Die Frauenbeauftragten der Hochschule und der Fakultäten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen sowie weibliche Lehrpersonen (und Studierende) und auf die Herstellung von Chancengleichheit.
Zudem unterstützen die Frauenbeauftragten die Hochschule bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, bei der Beseitigung von Nachteilen und bei der Förderung von Frauen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
