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Schwanger im Studium
- Hinsichtlich der Gestaltung Ihres weiteren Studienfortschritts sollten Sie Kontakt mit Ihrem jeweiligen StudienfachberaterIn aufnehmen
- Ein Prüfungsrücktritt vor/während einer Prüfung bleibt aus gegebenen Gründen unbenommen.
- Sie können bei einer Schwangerschaft während des Studiums ein Urlaubssemester beantragen.
- Das Stillzimmer darf von Schwangeren selbstverständlich auch für Ruhepausen genutzt werden.
Informationen hinsichtlich Studiengebühren und BAföG bei Schwangerschaft während des Studiums finden Sie hier.
