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Zulassung zur Benutzung
Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Benutzerausweises (CampusCard), der persönlich unter Vorlage des Personalausweises (oder Reisepasses) beantragt werden muss. Den Antrag auf Ausstellung eines Benutzerausweises finden Sie hier.
Kunden im Alter zwischen 16 und 18 Jahren müssen zur Zulassung zusätzlich dieses Formular ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben mitbringen. Außerdem benötigen wir eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass dieses Erziehungsberechtigten sowie den Personalausweis/Reisepass des Antragstellers. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann leider kein Benutzerausweis ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie: Benutzerausweise (CampusCards) können nur während unserer personalbetreuten Servicezeiten ausgestellt werden.
Studenten können über Ihre CampusCard ausleihen, allerdings muss diese erst für die Nutzung in der Bibliothek freigeschalten werden. Kommen Sie dazu bitte an die Ausleihtheke in der Bibliothek.
Dieser Benutzerausweis ist für jegliche Ausleihen nach Hause und für Verlängerungen oder Kontoabfragen nötig. Bitte bewahren Sie Ihren Bibliotheksausweis sorgfältig auf, melden Sie Adressenänderungen sofort der Bibliothek, und geben Sie unverzüglich Nachricht bei Verlust Ihres Ausweises, damit Ihr Ausleihkonto gesperrt wird. Nur so kann eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte verhindert werden.
Für Schäden, die aus dem Missbrauch des Bibliotheksausweises durch Dritte entstehen, ist der als Entleiher zugelassene Benutzer haftbar.
Adressenänderung:
