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Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschule Ansbach ermöglicht ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal an den europäischen Partnerhochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Weiterbildungsformate
- Hospitanzen
- Studienbesuche
- Workshops, Konferenzen
Zielgruppe
Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen, z.B.
- International Office/Allgemeine Studienberatung
- Studierendenservice
- Öffentlichkeitsarbeit
- Weiterbildung
- Technologie & Transfer
- allgemeine und technische Verwaltung
- Finanzen
- Bibliothek
- Fakultäten
ERASMUS-Förderung
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
- Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen
Vorteile
- Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Arbeitsprogramms
- fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Förderung der Zusammenarbeit der Hochschule Ansbach und Unternehmen
