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Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschule Ansbach ermöglicht ERASMUS Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal an den europäischen Partnerhochschulen und an ausländischen Unternehmen/Einrichtungen.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Weiterbildungsformate

  • Hospitanzen
  • Studienbesuche
  • Workshops, Konferenzen


Zielgruppe

Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen, z.B.

  • International Office/Allgemeine Studienberatung
  • Studierendenservice
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterbildung
  • Technologie & Transfer
  • allgemeine und technische Verwaltung
  • Finanzen
  • Bibliothek
  • Fakultäten


ERASMUS-Förderung

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
  • Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen


Vorteile

  • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellen Arbeitsprogramms
  • fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  • Förderung der Zusammenarbeit der Hochschule Ansbach und Unternehmen


Informationen für Mitarbeiter/-innen

Information (PDF)