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Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Studienbeitrag an der Hochschule Ansbach im Vergleich zu anderen Hochschulen?
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht auf seinen Internetseiten einen Vergleich der Studienbeiträge.
Was ist der Unterschied zwischen Studienbeiträge und Studiengebühren?
Diese Frage ist ausfühlich auf der Internetseite des Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantwortet.
Wann soll ich den Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht stellen?
Stellen Sie den Antrag für das Sommersemester im Januar und den Antrag für das Wintersemester im Juli. So ist genug Zeit für die Bearbeitung und in der Regel werden Sie noch vor dem Lastschrifteinzug von der Beitragspflicht befreit. Dann werden nur die 42,- € per Lastschrift abgebucht.
Muss ich den Befreiungsantrag jedes Semester stellen und jedes Semester die Nachweise erneut beifügen?
Der Antrag auf Befreiung kann auch für mehrere Semester gestellt werden. Der Fußnote auf der ersten Seite des Antrags können Sie entnehmen, bei welchen Befreiungsgründen dies möglich ist. Nachweise von dauerhafter Gültigkeit, wie z.B. Geburtsurkunden müssen nur einmal eingereicht werden. Liegt ein Nachweis bereits vor, können Sie das auf dem Antrag vermerken. Bescheinigungen über den Bezug von Kindergeld müssen dagegen jedes Semester neu (und aktuell) eingereicht werden.
Wie funktioniert die Rückmeldung mit dem Lastschriftverfahren?
Sie geben einfach im Intranet (Login ganz oben) unter Studium / LSF / Studiumsverwaltung Ihre Kontodaten ein, wählen den Zeitraum aus und speichern die Daten. Die Hochschule bucht dann jeweils ein Monat nach Semesterbeginn die fälligen Beiträge von diesem Konto ab. Die Studienbescheinigungen können Sie sich ab 15. September bzw. 1. März ausdrucken.
Kann ich auch das Konto meiner Eltern angeben?
Ja, wenn Sie die Erlaubnis Ihrer Eltern dafür haben.
Wie kann ich meine Kontoverbindung überprüfen?
Die Kontoverbindung wird immer angezeigt und ist stets änderbar. Als Kontrolle können Sie sich auch ein pdf der eingegeben Kontodaten ausdrucken. Eine Bestätigung per Mail erfolgt nicht.
Welcher Zeitraum ist gemeint?
Der Zeitraum der Teilnahme am Lastschriftverfahren. Wenn Sie z.B. von SS12 bis SS12 einstellen, nehmen Sie nur einmal an der Lastschrift teil und müssen für das WS 12/13 wieder per Überweisung bezahlen.
Kann ich meine Kontodaten auch noch später eingeben?
Ja, alle Kontodaten die bis 31. Oktober bzw. 14. April eingegeben worden sind, nehmen am Lastschriftverfahren teil. Die Bescheinigungen können immer erst ab 15. September / 1. März ausgedruckt werden.
Was passiert wenn keine Kontodeckung vorliegt?
Die Hochschule bekommt eine Mitteilung von der Bank. Es erfolgt keine Rückmeldung. Sie müssen die Beiträge per Überweisung zahlen. Ansonsten erfolgt die Exmatrikulation.
Kann ich auch noch per Überweisung zahlen?
Ja, Sie können die Beiträge auch per Überweisung bis drei Wochen vor Semesterbeginn (9. September / 22. Februar) zahlen. Die Kontodaten finden Sie hier. Die Bescheinigungen können Sie erst dann ausdrucken (jedoch nicht vor dem 15. Sept. / 1. März), wenn die Zahlung eingegangen und Ihnen zugeordnet wurde.
Was muss ich bei dem KfW-Studienbeitragsdarlehen beachten?
Darlehensnehmern wird automatisch nur der Studentenwerksbeitrag (42,- €) abgebucht. Wollen Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, können Sie den Studienbeitrag (372 €/500 €) bis drei Wochen vor Semesterbeginn überweisen. Geben Sie den gewohnten Verwendungszweck (RUE ...) an.
Woher weiß ich, welcher Betrag per Lastschrift abgebucht wird, wenn mein Befreiungsantrag noch bearbeitet wird?
Loggen Sie sich im Intranet ein. Unter Login (ganz oben) / Studium / Info Studienbeitrag können Sie Ihre aktuelle Soll-Stellung einsehen. Wurden Sie von der Beitragspflicht befreit, wird das Soll von 414,- € auf 42,- € gesenkt. Die Lastschrift erfolgt dann nur über die 42,- €.
Ich bekomme meinen Praktikumsvertrag erst im Laufe des Semesters. Wird der Studienbeitrag abgebucht?
Melden Sie sich ganz normal zurück, indem Sie Ihre Kontodaten im Intranet eingeben und speichern (falls noch nicht geschehen). Mit dem Eingang des Praktikumsvertrages beim Studierendenservice sind Sie von der Studienbeitragspflicht befreit. Geht der Vertrag noch vor der Ausführung der Lastschrift ein (vor dem 31. Okt. / 14. April) wird nur der Studentenwerksbeitrag abgebucht. Geht der Vertrag später ein, kann unter Angabe der Kontoverbindung sowie des Namen und der Adresse des Kontoinhabers die Rückerstattung des Studienbeitrags schriftlich bei Frau Böttcher beantragt werden.
Darf ich im Praxissemester Prüfungen schreiben ohne dafür Studienbeiträge zahlen zu müssen?
Sie dürfen im Praxissemester Prüfungen schreiben. Sie bleiben trotzdem von der Beitragspflicht befreit (sofern der Praktikumsvertrag dem Studierendenservice vorliegt).
Muss ich den Studienbeitrag auch zahlen, wenn ich nur noch meine Abschlussarbeit erstelle?
Das Erstellen der Abschlussarbeit stellt keinen Befreiungsgrund dar. In diesem Semester können Sie alle Einrichtungen und den Service der Hochschule nutzen und sind deshalb auch verpflichtet den Studienbeitrag zu zahlen.
Die Abgabe meiner Abschlussarbeit liegt im nächsten Semester. Muss ich für die wenigen Tage Studienbeiträge zahlen?
Melden Sie sich ganz normal zurück, indem Sie Ihre Kontodaten im Intranet eingeben und speichern. Geben Sie Ihre Abschlussarbeit innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn ab, können Sie sich exmatrikulieren und gleichzeitig einen Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht (Ziffer I.7) stellen. Es wird dann keine Lastschrift ausgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Monatsfrist (bis 31. Oktober bzw. 14 April) für die Abgabe der Abschlussarbeit, für die Exmatrikulation sowie für die Antragstellung gilt.
Die Abgabe Ihrer Arbeit sowie die Beantragung der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung erledigen Sie beim Studierendenservice. Den Antrag auf Befreiung geben Sie bei Frau Böttcher ab.
Sollten Sie noch eine mündliche Verteidigung haben, dann ist dieser Termin anstelle der Abgabe der Abschlussarbeit entscheidend.
Ich bin nachträglich befreit worden. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Die Rückerstattung können Sie per Mail bei Frau Böttcher beantragen. Geben Sie dazu die Kontoverbindung und die Adresse des Kontoinhabers an. Sollten Sie einen Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht gestellt haben, liegen die Kontodaten bereits vor. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall automatisch. Eine Rückerstattung dauert ca. drei bis vier Wochen.
Ich wechsle an eine andere Hochschule. Bekomme ich alle Beiträge zurück?
Wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn exmatrikulieren um sich in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einer anderen Hochschule zu immatrikulieren, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht (Ziffer I.6) stellen. Fügen Sie zusätzlich einen Nachweis (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) der anderen Hochschule bei. Sie bekommen dann den gesamten Betrag in Höhe von 414,- € erstattet bzw. bei rechtzeitiger Beantragung wird keine Lastschrift ausgeführt.
Ich habe ein Studienbeitragsdarlehen. Was muss ich machen, wenn ich mein Praxissemester ableiste und keine Beitragszahlung benötige?
Die Hochschule Ansbach teilt dies der KfW-Bank mit. Sollten Sie erst verspätet einen Praktikumsvertrag bekommen, wird die Zahlung der KfW-Bank zurück gebucht. Melden Sie sich in diesem Fall bei Frau Kurschat.
Auf der Seite des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sind weitere Fragen zum Studienbeitragsdarlehen beantwortet.
