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Studienbeiträge
Seit dem Sommersemester 2007 werden an den Hochschulen in Bayern Studienbeiträge erhoben. Die Einnahmen aus den Beiträgen sind zweckgebunden und kommen daher voll den Studierenden zugute. Denn die Zusatzeinnahmen dienen allein der Verbesserung der Studienbedingungen. Kein Euro geht in den Staatshaushalt. Gleichzeitig bleiben die finanziellen Leistungen des Staates voll erhalten.
Das heißt unter dem Strich: Der Hochschule Ansbach steht mehr Geld zur Verfügung.
Aktuelles
Die Rückmeldung zum Sommersemester 2013 erfolgt per Lastschrift. Ihre Kontodaten können Sie im Intranet (Login ganz oben) unter Studium / LSF / Studiumsverwaltung eingeben. Die Bescheinigungen für das SoSe können Sie sich anschließend (ab 1. März) ausdrucken. Die Abbuchung erfolgt um den 15. April.
Weitere Informationen können Sie der Hochschulöffentlichen Bekanntmachung zum SS 2013 entnehmen.
Die CampusCard kann am Selbstbedienungsterminal (Gebäude 50, 1. Stock, Rechenzentrum) mit dem aktuellen Semester bedruckt werden.
Selbst-Zahler überweisen den fälligen Betrag bis zum 22. Februar 2013.
Studienbegühren
Für berufsbegleitende Studiengänge (z.B. WSM) erhebt die Hochschule Ansbach Studiengebühren. Diese können durch das Bayerische Gebührendarlehen der KfW-Bank finanziert werden.
