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Organisatorisches zu Prüfungen
Sie finden hier die hochschulöffentliche Bekanntmachung zur Durchführung von Prüfungsleistungen.
Der Studierendenservice stellt jeweils am Abend vor jeder Prüfung für alle Studiengänge zentral die jeweiligen Raumlisten, die somit auch gleichzeitig die Teilnehmerliste darstellen, im Intranet unter Studium -> PrüfungsInfos -> Verzeichnis des aktuellen Semesters bereit.
Hier finden Sie auch die jeweiligen Prüfungspläne zu den im Terminplan bekannt gemachten Terminen.
Finden Sie Ihre Matrikelnummer nicht auf der entsprechenden Liste, kommen Sie bitte rechtzeitig vor der Prüfung persönlich zum Studierendenservice (Campus Center im Neubau, Gebäude 54, Öffnungszeiten) oder wenden Sie sich außerhalb der Öffnungszeiten direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter (Ansprechpartner).
Im Prüfungszeitraum ist zusätzlich eine Prüfungshotline eingerichtet, die Sie unter der Telefonnummer 0981/4877-525 erreichen können. Sie erreichen die Prüfungshotline jeweils 30 Minuten vor und nach Beginn einer Prüfung.
Für den Fall, dass Sie eine Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können oder die Prüfung abbrechen müssen, hätte dies zunächst die Erteilung der Note 5 zur Folge (§ 9 RaPO i.V.m. § 8 APO)
Wichtiger Hinweis: Tritt eine Studierende oder ein Studierender wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit von einer Prüfung zurück, so muss sie oder er für den Fall, dass sie oder er zum zweiten oder wiederholten Mal krankheitsbedingt von der gleichen Modulprüfung oder Modulteilprüfung zurücktreten will, zusätzlich zum ärztlichen Attest auch ein amtsärztliches Gutachten vorlegen.
Bitte beachten Sie nochmals, dass die Vorstellung beim Amtsarzt die Vorlage des Attestes, z.B. vom Hausarzt, zur Erstellung des amtsärztlichen Gutachtens voraussetzt.
Für den Fall, dass Sie in Ansbach zum Amtsarzt gehen, hier die Kontaktdaten:
Landratsamt Ansbach
Gesundheitsamt
Kronacher Str. 8
91522 Ansbach
Tel.: 0981-468-7003
FAX: 0981-468-7019
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-ansbach.de
URL: www.landkreis-ansbach.de/index.phtml?object= . . .
Im Falle eines Prüfungsabbruchs müssen Sie dies unverzüglich bei der Prüfungsaufsicht anzeigen und noch am Prüfungstag zum Arzt gehen. Das Attest muss in diesem Fall auf den Tag der Prüfung datieren. Dies gilt auch bei Krankheit am Prüfungstag, wenn davor oder danach keine Krankheit vorliegt.
Für den Fall, dass Sie über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, achten Sie bitte darauf, dass der Zeitraum auch die Tage beinhaltet, an denen Sie nicht zu den Prüfungen antreten konnten.
Wichtiger Hinweis zur Nichterteilung der Note 5:
Beachten Sie unbedingt die Frist zur Einreichung des Antrags (s.u.) nach § 8 Abs. 3 Satz 4 APO!
Die Einreichung des Attests , evtl. i.V.m. einem amtsärztlichen Gutachten, allein ist nicht ausreichend! Sie müssen zusätzlich einen Antrag auf Nichterteilung der Note 5 stellen; bitte verwenden Sie hierzu das vom Studierendenservice zur Verfügung gestellte Formular! Bitte beachten Sie, dass zur Antragstellung für jede einzelne Modul- bzw. Modulteilprüfung ein Formular zu verwenden ist.
Der Antrag und die Nachweise sind fristgerecht im Original einzureichen!
Wichtiger Hinweis zum Antrag auf Fristverlängerung für eine Wiederholungsprüfung:
Können Sie krankheitsbedingt - oder aus anderen Gründen die Sie nicht selbst zu vertreten haben - an einer Wiederholungsprüfung nicht teilnehmen, die Sie fristbedingt erbringen müssen, ist ebenfalls die Einreichung des Attestes allein nicht ausreichend! Sie müssen zusätzlich zum Antrag auf Nichterteilung der Note 5 einen Antrag auf Fristverlängerung stellen; bitte verwenden Sie hierzu das vom Studierendenservice zur Verfügung gestellte Formular!
