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Zulassungsantrag
Zulässig ist nur der Zulassungsantrag, der am Ende der Online-Bewerbung als PDF von der Hochschule Ansbach zur Verfügung gestellt wird!
Den Antrag müssen Sie am Ende der Online-Bewerbung ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht einreichen.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie sich auf mehrer Studiengänge bewerben, Sie für jeden Studiengang den Antrag auf Zulassung (ggf. mit Unterlagen) form- und fristgerecht einreichen müssen.
Verweise auf andere Zulassungsanträge oder frühere Bewerbungen können nicht beachtet werden!
Die Unterlagen (soweit gefordert) verbleiben zunächst an der Hochschule. Bitte reichen Sie Nachweise nur in einfacher Kopie ein und keine Bewerbungsmappen, Fotos oder Arbeitsproben. Die Unterlagen können nicht an Sie zurück gesendet werden. Legen Sie daher auch kein Porto bei.
Sofern Sie das Studium an der Hochschule Ansbach doch nicht aufnehmen sollten, werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Nach der Eingangserfassung des Zulassungsantrags erhalten Sie eine Mail von uns.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihnen unnötige Kosten und Wege zu ersparen, verzichten wir im Zulassungsverfahren - wo es möglich ist - auf die Zusendung von Unterlagen.
(Die folgenden Informationen betreffen nicht Bewerberinnen und Bewerber des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Wertschöpfungsmanagement und der Masterstudiengänge! Bitte lesen Sie das jeweils für Sie zutreffende Informationsblatt!)
Nur in folgenden Fällen müssen die jeweiligen Unterlagen mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden:
- Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben und das Zeugnis nicht den Vermerk „…berechtigt zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland…“ (oder inhaltsgleiche Formulierung) aufweist, so müssen Sie dieses in einfacher Kopie beifügen bzw. fristgerecht nachreichen.
Alle anderen Zeugnisse müssen nicht eingereicht werden. Diese werden im Falle einer Zulassung im Original bei der Immatrikulation geprüft.
- Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, so müssen Sie diese in amtlich beglaubigter Kopie sowie in beglaubigter deutscher Übersetzung zusammen mit der Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beifügen bzw. fristgerecht nachreichen.
- Falls Sie die Berechtigung zum Hochschulzugang durch berufliche Qualifizierung erworben haben, so müssen Sie die Unterlagen gemäß § 29 oder § 30 Qualifikationsverordnung-QualV/Bayern in einfacher Kopie beifügen bzw. fristgerecht nachreichen.
- Falls Sie die Zulassung im Rahmen eines Dualen Studiums beantragen, fügen Sie bitte eine einfache Kopie des entsprechenden Ausbildungsvertrages und ggf. den Zulassungsbescheid aus dem Vorjahr bei.
- Falls Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, fügen Sie bitte die Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (sämtliche Seiten) inklusive der Durchschnittsnote, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, eine schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch sowie die Kopie der Hochschulzugangsberechtigung bei.
- Ggf. Nachweis über abgeleisteten Dienst gemäß § 33 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 Hochschulzulassungsverordnung-HZV/Bayern (z.B. Bundeswehr, Bundesfreiwilligendienst, FSJ etc).
- Falls Sie zu Beginn oder während der Ableistung eines Dienstes im Sinne von § 19 Abs. 1Satz 1 Hochschulzulassungsverordnung-HZV/Bayern (z.B. Bundeswehr, Bundesfreiwilligendienst, FSJ etc.) an der Hochschule Ansbach in dem oben beantragten Studiengang bereits eine Zulassung erhalten haben, fügen Sie bitte zusätzlich, zu den regulär einzureichenden Unterlagen, eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie einen Nachweis über den abgeleisteten Dienst bei bzw. fristgerecht nach.
Der Besuch der 11., 12. oder 13. Klasse eines Gymnasiums, eines Fachgymnasiums oder der entsprechenden Kurshalbjahre eines Kollegs, der nicht mit der erfolgreichen Teilnahme an der Abiturprüfung abgeschlossen wurde, berechtigt in Bayern nicht zum Studium an einer Fachhochschule - auch nicht in Verbindung mit dem Nachweis über ein gelenktes Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung!
