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Krankenversicherung
Bei der Immatrikulation müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen.
Diese Versicherungsbescheinigung erhalten Sie ausschließlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse, nicht bei einer privaten Krankenversicherung.
- Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder mitversichert (Familienversicherung) sind, erhalten Sie diese Versicherungsbescheinigung bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.
- Wenn Sie bei einer Krankenversicherung privat versichert bzw. privat mitversichert (Elternteil oder Ehepartner) sind, müssen Sie sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises Ihrer privaten Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse diese Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.
Für Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die aus einem Mitgliedsland der EU kommen, gilt der oben dargestellte Sachverhalt nach Nr. 2 entsprechend.
Ergeben sich Änderungen bei Ihrer Krankenversicherung müssen Sie dies umgehend dem Studierendenservice mitteilen. Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Eine Versicherungsbescheinigung ist auch dann erneut vorzulegen, wenn Sie von der Hochschule Ansbach exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z. B. in einem anderen Studiengang.
