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Urlaubssemester

Mit Genehmigung des Urlaubssemesters sind Sie automatisch von der Studienbeitragspflicht befreit.

Als Teilnehmer am Lastschriftverfahren, werden Ihnen automatisch nur die 42,- € zur Rückmeldung abgebucht. Bei späterer Antragstellung können Sie die Rückerstattung beantragen.

Möchten Sie den Studentenwerksbeitrag überweisen, gilt folgendes:
Für die Rückmeldung reicht die Überweisung der 42,- € Studentenwerksbeitrag bis drei Wochen vor Semesterbeginn. Beantragen Sie das Urlaubssemester erst innerhalb von drei Wochen vor Semesterbeginn (nach dem Zahlungstermin), müssen Sie für die Rückmeldung zunächst den Gesamtbetrag in Höhe von 414,- € auf dem angegebenen Zahlungsweg leisten. Die Rückerstattung des Studienbeitrags in Höhe von 372,- € kann beantragt werden, sobald das Urlaubssemester genehmigt wurde. 

Der Antrag auf Rückerstattung ist formlos zu stellen. Eine kurze Mail mit Angaben zur Kontoverbindung und der Adresse des Kontoinhabers an Frau Böttcher ist ausreichend.