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Besondere Leistungen
Eine Befreiung kann für besondere Leistungen auf Antrag ganz oder teilweise erteilt werden für
- Studierende, die von Begabtenförderungswerken oder vom DAAD Leistungen erhalten oder in die Bayerische Eliteakademie aufgenommen wurden;
- Studierende, die an der Hochschule Ansbach mindestens eine volle Amtszeit als gewählte Mitglieder im Studentischen Konvent tätig waren;
- Studierende, die an der Hochschule Ansbach in Diplom- und Bachelorstudiengängen mindestens vier Semester bzw. in Masterstudiengängen mindestens zwei Semester lang Beiträge gezahlt haben, ihr Studium in der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semesters abgeschlossen haben und zu den besten zehn Prozent ihres Prüfungstermins gehören;
(Bei Zugehörigkeit werden die Studierenden von der Hochschule informiert.)
- Studierende, die ein theoretisches Studiensemester im Ausland verbringen (auch für die Anfertigung einer Master- , Diplom- oder Bachelorarbeit im Ausland)
Beachte: Pro Semester können jedoch nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtzahl der Studierenden für besondere Leistungen befreit werden!
