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Rückmeldung

Sie müssen sich für jedes Semester, in dem Sie Prüfungsleistungen erbringen, fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (=Rückmeldung).

Die Rückmeldung erfolgt per Lastschrift. Mit der Eingabe der Kontodaten im Intranet (Login ganz oben) unter Studium / LSF / Studiumsverwaltung sind Sie rückgemeldet. Geben Sie Ihre Kontodaten bis zum 15. September / 1. März ein! Die Bescheinigungen für das WS können anschließend (ab 15. September / 1. März) ausgedruckt werden. Die Abbuchung des fälligen Betrags erfolgt um den 15. April bzw. in der ersten Novemberwoche. 

Bitte beachten Sie auch die Häufig gestellten Fragen zum Lastschriftverfahren. 

Die CampusCard können Sie sich mit den aktuellen Semesterdaten bedrucken. Dafür steht im Flur des Rechenzentrums (Gebäude 50, 1. Stock) ein Selbstbedienungsterminal mit Drucker bereit.


Falls das nächste Semester für Sie ein praktisches Studiensemester im Sinne der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung ist oder es sich um ein genehmigtes Urlaubssemester handelt, werden Sie bei rechtzeitiger Antragstellung bzw. Abgabe des entsprechenden Nachweises (bis 14. März / 31. Oktober) von Amts wegen von der Studienbeitragspflicht befreit. Bei Einhaltung dieser Frist, werden 'nur' die 42,00 Euro Studentenwerksbeitrag eingezogen.

Können Sie den Nachweis erst nach der o.g. Frist erbringen, z.B. erhalten Sie den Ausbildungsvertrag erst nach der Frist, wird zunächst der geforderte Gesamtbetrag abgebucht. Die Rückerstattung können Sie dann per Mail beantragen.

Wenn Sie in Ihrem 'letzten' Semester außer der Bachelor- Diplom- oder Masterarbeit keine weitere Prüfungsleistung erbringen müssen, finden Sie weiterführende Informationen unter Punkt V.) im Merkblatt zur organisatorischen Behandlung der Diplom-, Bachelor- und Masterarbeit und damit verbundenen Informationen zur Studienbeitragspflicht / Rückmeldung.

Bitte beachten Sie auch, dass eine neue Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung vorlegen müssen, falls sich Ihr Versicherungsstatus oder Ihr Träger geändert hat. Die Rückmeldung zum nächsten Semester muss versagt werden, wenn der Nachweis der Krankenversicherung nicht vorliegt.